§ 7 - Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Schulleitung der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West bittet den Gemeinderat mit Schreiben vom 9. November 2018 um Zustimmung, dass die Stadt als Schulträgerin beim Land einen Antrag zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule (GMS) im Schulzentrum West stellt (s. Anlage 1).

Die Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West hat ihren Betrieb im Schuljahr 2015/2016 aufgenommen. Sie ist entstanden aus einer Fusion der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und deckt aktuell die Sekundarstufe I ab, also die Klassenstufen 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs der Gemeinschaftsschule besuchen derzeit die Klassenstufe 8.

Bereits bei der Antragstellung haben die damaligen Schulleitungen der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Werkrealschule betont, dass für sie eine gymnasiale Oberstufe als Aufsetzer der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I zwingend erforderlich ist und eine Gemeinschaftsschule nur unter dieser Voraussetzung beantragt wird (s. §92/2013). Die Schulkonferenz der Leonhard-Kern-Realschule hatte dies in ihrer Sitzung am 12.11.2012 ebenfalls so beschlossen (s. Anlage 2). Jedoch konnte zum damaligen Zeitpunkt beim Land lediglich die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 5 - 10 beantragt werden.

Die schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz am 14.03.2018, die Elternvertreterinnen und -vertreter am 21.03.2018 sowie die Schulkonferenz am 10.12.2018) erneuern ihren Antrag und wünschen die Einrichtung der Sekundarstufe II.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Oberstufe
Gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 30b Absatz 1 (3) des Schulgesetzes ist es möglich, für Gemeinschaftsschulen im Anschluss an Klasse 10 eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einzurichten. Die Bedingung ist die für die Klassenstufe 11, auf Grundlage der Schülerzahlen in Klassenstufe 9, prognostizierte Mindestschülerzahl von 60 Schülerinnen und Schülern (Prognosekriterien s. Anlage 3). Die Einrichtung einer Oberstufe muss vom Schulträger gewollt (Beschluss des Gemeinderates) und beim Kultusministerium beantragt werden.

siehe: Ablaufplan zur Antragstellung

Schülerzahlen lt. Schulstatistik an der GMS SZW (Stand Oktober 2018)

Klassenstufe 8

133

Klassenstufe 7

120

Klassenstufe 6

119

Klassenstufe 5

118

Die GMS SZW wird aktuell 5zügig geführt.
 

Entwicklung der Schülerzahlen allgemein
Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, dass Ende 2017 die Zahl der unter Sechsjährigen in Deutschland um rund eine halbe Million höher liegt, als fünf Jahre zuvor. Besonders stark gestiegen ist demnach die Zahl der unter Dreijährigen mit einem Plus von rund 330.000. In Schwäbisch Hall zeigen die Geburtenzahlen, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren auch hier steigen werden (s. Anlage 4). Insofern ist davon auszugehen, dass künftig der Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe II steigt.

Gründe für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe
Wie bereits dargestellt besteht ein starker Elternwunsch an der GMS SZW eine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Dies würde die Attraktivität und die Vielfalt des Bildungsstandortes Schwäbisch Hall steigern. Schülerinnen und Schüler gewinnen eine weitere Möglichkeit eines Anschlusses an das mittlere Bildungsniveau hinzu.

Die eigene Oberstufe bietet Eltern und Schülerinnen und Schülern der GMS einen Anschluss zum Abitur mit allgemeinbildendem Profil, der einen gut zu bewältigenden Übergang verspricht, weil er an den Vorerfahrungen der Schülerschaft anknüpft und genau auf die Zielgruppe abgestimmt werden kann. Mit einer solchen verlässlichen Anschlussmöglichkeit ist zu erwarten, dass mehr Eltern von Kindern mit guten Grundschulnoten ihre Kinder an den Gemeinschaftsschulen anmelden. Daran besteht von Seiten der Gemeinschaftsschulen ein pädagogisches Interesse, um mit einem ausgeglichenen Verhältnis von Schülerinnen und Schülern aller Begabungen eine Pädagogik der Vielfalt umsetzen zu können und den Charakter einer „Restschule“ zu verhindern.

Das pädagogische Konzept der GMS mit seinem Ganztagsbetrieb, der Lernzeit und dem selbstorganisierten sowie eigenverantwortlichen Lernen unter der Begleitung von Lerncoachs kann durchgängig bis zum Abitur angeboten werden.

Eine eigene Oberstufe biete die Chance, deutlich mehr Lehrkräfte mit gymnasialer Lehrbefähigung an die Gemeinschaftsschulen zu binden und so auch die für die Sekundarstufe I erforderlichen Lehrkräfte zu akquirieren. Viele Lehrkräfte wollen auf das anspruchsvolle fachliche Niveau der Oberstufe nicht verzichten und bewerben sich daher nicht an eine GMS ohne Sekundarstufe II.

In den Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftsschulen sind teilweise Schülerinnen und Schüler, die das Potenzial für ein Abitur haben, aber zunächst an der Sprachbarriere scheitern. Diese Schülerinnen und Schüler können nach dem Übergang in die Regelklasse ohne Unterbrechung und Zwang bis zum Abitur an der selben Schule bleiben.

Die GMS könnte als inklusive Schule gerade für diese Schülerinnen und Schüler attraktiv sein. Die Ermöglichung einer inklusiven Beschulung mit gymnasialem Abschluss wäre für diese Schülerschaft hoch attraktiv und gleichzeitig für die bestehenden allgemeinbildenden Gymnasien entlastend.

Die GMS SZW bietet aktuell die Profile Sport, Musik und NWT und künftig, sofern genehmigt, auch das Profil IMP an. Bei den Profilen Sport und Musik hat die GMS SZW in der Raumschaft derzeit ein Alleinstellungsmerkmal.

Im gesamten Schulamtsbezirk (Kreise Main-Tauber, Hohenlohe und Schwäbisch Hall) gibt es keine gymnasiale Oberstufe an einer GMS und eine Antragstellung einer anderen GMS in diesem Bezirk ist auch nicht zu erwarten. 

Raumprogramm für die gymnasiale Oberstufe in der GMS
Für eine gymnasiale Oberstufe in der Gemeinschaftsschule gibt es mittlerweile vom Land Flächenberechnungen nach dem Modellraumprogramm. Als Mindestprognose für zu erwartende Schülerinnen und Schüler gibt das Land für die Einrichtung einer Oberstufe an der GMS die Zahl 60 vor. Aufgrund der vorhandenen Bildungsangebote und Schülerzahlen in und rund um Schwäbisch Hall ist davon auszugehen, dass die geplante Oberstufe künftig (max) dreizügig geführt wird. Dies entspricht, bei einem Klassenteiler von 28, einer maximalen Schülerzahl von 84 pro Jahrgang. Es wird empfohlen, dies auch als Obergrenze festzulegen.

Demzufolge ist bei einer Flächenberechnung von einer 3zügigen Oberstufe auszugehen. Das Modelraumprogramm sieht hierfür einen Flächenbedarf von 1.092 – 1.370 m² Programmfläche vor.

Die vorhandene Programmfläche im SZW wurde dem Bedarf des EWG (durchgängig 5zügig) und der GMS (6zügig bis Kl. 10) plus Oberstufe gegenübergestellt.
(s. Anlage 5)

Auf der Basis der vorstehend dargestellten Grundlagen entsteht durch die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der GMS ein kleiner Fehlbedarf an Flächen. Aufgrund der bisher vorhandenen Überhangflächen wurden im Zuge der Sanierung 4 Klassenzimmer für zusätzliche Lehrerarbeitsplätze zur Verfügung gestellt, die im Bedarfsfall jedoch wieder für Klassen zur Verfügung gestellt werden können bzw. müssen. Hinzu kommt, dass die GMS aktuell nur 5 zügig und das Gymnasium nur 3-4 zügig geführt wird. Insofern ist zu Beginn einer gymnasialen Oberstufe der GMS nicht mit einem Erweiterungsbedarf zu rechnen. Je nach Entwicklung der Schülerzahlen kann später ein Bedarf entstehen.

Auswirkungen auf die bestehenden Haller Gymnasien
Um mögliche Auswirkungen darstellen zu können, werden Berechnungsvarianten dargelegt:

Der Rückgang an Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien infolge einer steigenden Attraktivität der GMS und die damit verbundenen Auswirkungen wurde bei der aktuellen Klasse 5 mit 5% und 10% potentiellen Schülerinnen und Schüler der GMS-Oberstufe berechnet.

SJ 2018-19

SuS Kl. 5

Anzahl Klassen

Anzahl Schüler - 5 %

Anzahl Klassen

Anzahl Schüler - 10 %

Anzahl Klassen

EWG

96

3

91

3

89

3

GSM

133

5

126

5

119

4

gesamt

229

8

217

8

208

7

Differenz

 

 

12

0

21

1

Es ist davon auszugehen, dass nur in einem vernachlässigbarem Umfang Schülerinnen und Schüler von der Realschule oder Gemeinschaftsschule nach der Klassenstufe 10 an eine Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums wechseln. Aufgrund des G 9 Zuges an der GMS SZW ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe über das bisherige Maß hinaus von den Gymnasien an die GMS wechseln. Dies wird jedoch ebenfalls nicht im großen Maß erwartet.

Somit ist durch eine Einführung der GMS-Oberstufe im SJ 2021/22 davon auszugehen, dass die Gymnasien keine negativen Auswirkungen befürchten müssen. Steigende Schülerzahlen und ggf. noch höhere Übergangsquoten können mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.

Auswirkungen auf die Berufliche Gymnasien
In Schwäbisch Hall gibt es im Schuljahr 2018/19 folgende berufliche Gymnasien:

Schulart

Zügigkeit

Technisches Gymnasium Mechatronik

1

ITG (Informationstechnik)

1

Wirtschaftsgymnasium (WGW + WGF)

3

Biotechnologisches Gymnasium (BTG)

1

Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG)

1

Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SG)

1

Die beruflichen Gymnasien bieten für Schülerinnen und Schüler, die in der Oberstufe ein berufsbezogenes Fach belegen wollen, ein attraktives und passendes Anschlussangebot an den mittleren Bildungsabschluss.

Es wird davon ausgegangen, dass auch bei Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der GMS der Übergang in die beruflichen Gymnasien weiterhin von vielen Absolventen der Realschulen und der Gemeinschaftsschulen genutzt wird.

Für die beruflichen Schulen kann, bei Einführung einer Oberstufe an der GMS, mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden. Im Schuljahr 2018/19 sind von 240 Plätzen in 8 Zügen 28 freie Plätze vorhanden. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhielten laut Aussage der Schulleitungen einen Platz. Eine Verringerung der Schülerzahlen in den beruflichen Gymnasien kann dazu führen, dass einzelne Profile, die bereits heute schwach besetzt sind, nicht mehr angeboten werden können.

Vorläufige Prognosekriterien
Für die Einrichtung einer Oberstufe an einer GMS gibt es Prognosekriterien der Kultusverwaltung (s. Anlage 3). Für die Berechnung der Prognosezahlen wird zunächst die Raumschaft festgelegt. Bei der Entscheidung, ob und ggf. welche der umliegenden Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien in die Raumschaft für die Oberstufe an der GMS einbezogen werden können, hängt zum einen von der Erreichbarkeit und zum anderen von den bestehenden Angeboten mit einer Sekundarstufe II (einschl. beruflichen Gymnasien) ab. Eine Einrechnung von Schülerinnen und Schülern aus benachbarten Schulen ist nur möglich, wenn der betreffende Schulträger über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erklärt, in Zukunft selbst keine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Die Gespräche mit den betreffenden Schulträgern werden erst nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates geführt.

siehe: Vorläufige Prognose für eine gymnasiale Oberstufe an der GMS SZW

In der vorstehenden Tabelle sind die Prognosezahlen der jetzigen Klassenstufen 8 zugrunde gelegt. Es wurden zwei Berechnungen durchgeführt; Prognose ohne die Realschulen Bühlertann und Mainhardt und Prognose mit diesen Schulen.

Nach den vorliegenden Prognosezahlen der jetzigen Klassenstufen 8 ist die Voraussetzung von mindestens 60 Schülerinnen und Schüler erfüllt. Die tatsächliche Prognose erfolgt im 2. Schulhalbjahr der Klassenstufe 9. Die vorläufige Prognoseberechnung muss bei Antragsstellung durch die dann aktuellen Schülerzahlen und tatsächlichen Niveaueinstufungen (Klasse 9) ersetzt werden.

Fazit:
Für die Akzeptanz und Stärkung der Gemeinschaftsschule im SZW und der Raumschaft ist die Sekundarstufe II sehr wichtig. Die Voraussetzungen des Landes zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im SZW werden voraussichtlich erfüllt.

Anlage 1: Antrag GMS
Anlage 2: Beschluss Schulkonferenz v. 12.11.2012
Anlage 3: Prognosekriterien
Anlage 4: Übersicht Geburtenzahlen
Anlage 5: Flächenberechnung

Anlage: Schreiben Berufliches Schulzentrum Schwäbisch Hall
Anlage: Schreiben EWG
Anlage: Stellungnahme der Verwaltung
Anlage: Positionspapier GMS
Anlage: Brief Grundschule Steinbach
Anlage: Mail der Schulleitung des Erasmus-Widmann-Gymnasiums
Anlage: Schulanmeldungen 2019/20
Anlage: Brief Elternbeirat der Gemeinschaftsschule im SZW 

Ergänzung des Sachvortrags:

Abweichend zum bisherigen Sachvortrag wird auf die Sitzungsvorlage 1. zu 50/13 aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2013 verwiesen.

In dieser Sitzung hat der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nachfolgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Werkrealschule Schenkensee zum Schuljahr 2014/2015 und ermächtigt die Verwaltung, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Das pädagogische Konzept der Schule wird bis zur Antragsstellung (01.10.2013) vorgelegt.

  2. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, bestehend aus der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und der Leonhard-Kern-Realschule zum Schuljahr 2015/2016. Die Verwaltung wird ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Das pädagogische Konzept wird bis zur Antragsstellung (01.10.2014) vorgelegt. Eine Zusammenarbeit mit den gymnasialen Angeboten in der Stadt ist dabei zu prüfen.

Nachdem der Gemeinderat die Einführung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe im Schulzentrum West bereits beschlossen hat und der Antrag der Schule vorliegt, wird die Verwaltung als nächsten Schritt die Regionale Schulentwicklungsplanung einleiten und den Antrag auf Einrichtung der gymnasialen Oberstufe stellen. Eine weitere Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Die Schulleitung des EWG hat unabhängig von den geäußerten Bedenken für den Fall einer Genehmigung der gymnasialen Oberstufe die Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert.

Anlage: Protokollauszug GR 15.05.2013
Anlage: Antrag über erneute Beschlussfassung zur Einrichtung einer Oberstufe in der GMS im SZW
Anlage: Stellungnahme des Fachamtes zum Antrag CDU/FDP auf Abstimmung

Beschluss:

Der Gemeinderat möge ungeachtet des Beschlusses vom 15. Mai 2013 erneut über die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West beschließen.
(10 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Oberbürgermeister Pelgrim hält fest, dass somit die Beschlussfassung vom 15.05.2013 fortbesteht. Die Verwaltung werde den Antrag auf Einleitung einer diesbezüglichen regionalen Schulentwicklung stellen und die Gemeinschaftsschule bitten, das pädagogische Konzept spätestens bis zum Januar 2020 vorzulegen. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Zusammenarbeit mit den gymnasialen Angeboten in der Stadt begrüßt.

Stadtrat Wanner signalisiert für den Fall, dass die Oberstufe komme, dass eine Kooperation mit den beruflichen Gymnasien mehr Sinn mache als mit den Gymnasien im Hause. Die Bereitschaft zur Kooperation wird von seiner Seite aus signalisiert.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt die Äußerung von Stadtrat Wanner in der Funktion als Rektor zur Kenntnis.

 

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