38155495/meetingminutes/43860158/paragraph

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Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach &sect; 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisr&auml;te leitet er die Durchf&uuml;hrung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.<br />
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- Stadtr&auml;tin H&auml;rterich nimmt um 18.25 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -</p>
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Nach &sect; 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem B&uuml;rgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Da sich Herr Oberb&uuml;rgermeister Hermann-Josef Pelgrim f&uuml;r den Kreistag bewirbt, kann er den Vorsitz nicht &uuml;bernehmen. Deshalb wurde Erster B&uuml;rgermeister Peter Klink in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2018 als Vorsitzender gew&auml;hlt. Als Stellvertreter wurde der f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Wahlen zust&auml;ndige Fachbereichsleiter Manfred Gentner gew&auml;hlt. Aufgrund einer Erkrankung steht Manfred Gentner vorl&auml;ufig nicht als stellvertretender Vorsitzender f&uuml;r den Gemeindewahlausschuss zur Verf&uuml;gung.<br />
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Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach &sect; 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisr&auml;te leitet er die Durchf&uuml;hrung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.</p>
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Nach &sect; 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem B&uuml;rgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Da sich Herr Oberb&uuml;rgermeister Hermann-Josef Pelgrim f&uuml;r den Kreistag bewirbt, kann er den Vorsitz nicht &uuml;bernehmen. Deshalb wurde Erster B&uuml;rgermeister Peter Klink in der Gemeinderatssitzung vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009673/meetingminutes/38886765/paragraph 12.12.2018] als Vorsitzender gew&auml;hlt. Als Stellvertreter wurde der f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Wahlen zust&auml;ndige Fachbereichsleiter Manfred Gentner gew&auml;hlt. Aufgrund einer Erkrankung steht Manfred Gentner vorl&auml;ufig nicht als stellvertretender Vorsitzender f&uuml;r den Gemeindewahlausschuss zur Verf&uuml;gung.</p>
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Um die Beschlussf&auml;higkeit des Gemeindewahlausschusses zu gew&auml;hrleisten, ist die Wahl eines oder einer weiteren stellvertretenden Vorsitzenden notwendig.</p>
 
Um die Beschlussf&auml;higkeit des Gemeindewahlausschusses zu gew&auml;hrleisten, ist die Wahl eines oder einer weiteren stellvertretenden Vorsitzenden notwendig.</p>
 
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Es wird die stellvertretende Fachbereichsleiterin Annette Wagenl&auml;nder zus&auml;tzlich als stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses vorgeschlagen.</p>
 
Es wird die stellvertretende Fachbereichsleiterin Annette Wagenl&auml;nder zus&auml;tzlich als stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses vorgeschlagen.</p>
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Die in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2018 gew&auml;hlten Beisitzer und Stellvertreter der Parteien bleiben unver&auml;ndert.</p>
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Die in der Gemeinderatssitzung am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009673/meetingminutes/38886765/paragraph 12.12.2018] gew&auml;hlten Beisitzer und Stellvertreter der Parteien bleiben unver&auml;ndert.</p>
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Anmerkung: Es kann offen gew&auml;hlt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten m&uuml;sste nach &sect; 37 Absatz 7 Gemeindeordnung geheim mit Stimmzetteln gew&auml;hlt werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt nach Abfrage fest, dass einer offenen Wahl nicht widersprochen wird und dar&uuml;ber hinaus seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.</p>
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Wie vorgeschlagen, wird zur Beschlussf&auml;higkeit des Gemeindewahlausschusses eine weitere stellvertretende Vorsitzende gew&auml;hlt.</li>
 
Wie vorgeschlagen, wird zur Beschlussf&auml;higkeit des Gemeindewahlausschusses eine weitere stellvertretende Vorsitzende gew&auml;hlt.</li>
 
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Die oben vorgeschlagene Person wird gew&auml;hlt.<br />
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Die oben vorgeschlagene Person wird gew&auml;hlt.</li>
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Version vom 10. Mai 2019, 07:48 Uhr

Sachvortrag:

- Stadträtin Härterich nimmt um 18.25 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Nach § 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Da sich Herr Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim für den Kreistag bewirbt, kann er den Vorsitz nicht übernehmen. Deshalb wurde Erster Bürgermeister Peter Klink in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2018 als Vorsitzender gewählt. Als Stellvertreter wurde der für die Durchführung der Wahlen zuständige Fachbereichsleiter Manfred Gentner gewählt. Aufgrund einer Erkrankung steht Manfred Gentner vorläufig nicht als stellvertretender Vorsitzender für den Gemeindewahlausschuss zur Verfügung.

Um die Beschlussfähigkeit des Gemeindewahlausschusses zu gewährleisten, ist die Wahl eines oder einer weiteren stellvertretenden Vorsitzenden notwendig.

Es wird die stellvertretende Fachbereichsleiterin Annette Wagenländer zusätzlich als stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses vorgeschlagen.

Die in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2018 gewählten Beisitzer und Stellvertreter der Parteien bleiben unverändert.

Anmerkung: Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten müsste nach § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung geheim mit Stimmzetteln gewählt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt nach Abfrage fest, dass einer offenen Wahl nicht widersprochen wird und darüber hinaus seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

 

Beschluss:

  1. Wie vorgeschlagen, wird zur Beschlussfähigkeit des Gemeindewahlausschusses eine weitere stellvertretende Vorsitzende gewählt.
  2. Die oben vorgeschlagene Person wird gewählt.

(einstimmig -32)

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