§ 116/8 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fahrbahnmarkierung an der Tüngentaler Straße außerhalb des Ortsendes (öffentlich)
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Version vom 10. Mai 2019, 09:12 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Stadtrat Waller fragt nach der Zuständigkeit für die Straßenmarkierungen auf der Tüngentaler Straße außerhalb des Ortsschildes bis zur Umgehungsstraße. Entsprechende Fahrbahnmarkierungen werden vermisst. Bei entsprechenden Licht- und Witterungsverhältnissen wird die Situation als gefährlich eingestuft. Dies gelte insbesondere bei Gegenverkehr.
Erster Bürgermeister Klink sagt eine Prüfung zu.