§ 116/8 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fahrbahnmarkierung an der Tüngentaler Straße außerhalb des Ortsendes (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Waller fragt nach der Zuständigkeit für die Straßenmarkierungen auf der Tüngentaler Straße außerhalb des Ortsschildes bis zur Umgehungsstraße. Entsprechende Fahrbahnmarkierungen werden vermisst. Bei entsprechenden Licht- und Witterungsverhältnissen wird die Situation als gefährlich eingestuft. Dies gelte insbesondere bei Gegenverkehr.

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