§ 94 - Auftrag Kanalreinigung und TV-Untersuchung für das Jahr 2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Entsprechend der Eigenkontrollverordnung überprüft der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung regelmäßig das bestehende öffentliche Kanalnetz mit TV-Untersuchungen. Die erforderlichen Arbeiten werden von Fremdfirmen über Jahresaufträge mit dem entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz durchgeführt. Das öffentliche Kanalnetz von Schwäbisch Hall (ohne die Hausanschlüsse) weist eine Gesamtlänge von ca. 340 km auf.

Die Anzahl der Kontrollschächte beträgt rund 9400 Stück. Das Kanalnetz wird zum überwiegenden Teil im Mischsystem betrieben, lediglich die neuen Baugebiete entwässern im Trennsystem.

Die Kanalreinigung und die TV-Untersuchungen beschränken sich im Wesentlichen auf das öffentliche Kanalnetz. Hausanschlüsse werden nur in Einzelfällen gereinigt und untersucht. Grundsätzlich werden im Stadtgebiet die Kanäle im, von der Eigenkontrollverordnung vorgegebenen Turnus von 10 Jahren (Schmutz- und Mischwasserkanäle) bzw. 15 Jahren (Regenwasserkanäle), überprüft. Darüber hinaus werden neu verlegte Abwasserkanäle vor der Abnahme bzw. nach 4 Jahren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist überprüft.

Die Ergebnisse der TV-Untersuchungen werden direkt in die vorhandene Kanaldatenbank des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung eingelesen und durch eigenes Personal ausgewertet. Die Auswertung ist Grundlage für die Erstellung der Sanierungskonzeption, die jedes zweite Jahr vom EB Abwasserbeseitigung angepasst wird.

Die Arbeiten für die Reinigung der Kanäle vor den TV-Untersuchungen und weitere aus betrieblichen Gründen notwendige Kanalreinigungsarbeiten wurden zusammengefasst.

Die Reinigungsarbeiten und die TV-Untersuchungen wurden auf der Grundlage der VOL (Vergabe- und Vertragsverordnung für Leistungen) für das Jahr 2019 öffentlich ausgeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Schön Ilshofen zum Gesamtpreis von 253.214,15 Euro (brutto) abgegeben.

Stadträtin Herrmann fragt an, ob die Leitungen alle 10 Jahre begutachtet werden.

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass es sich um jährliche Aufgaben handle. Diese umfassen nicht eine Erfassung des gesamten Netzes. Grundsätzlich müssen die Kanäle im, von der Eigenkontrollverordnung vorgegebenen Turnus von 10 Jahren (Schmutz- und Mischwasserkanäle) bzw. 15 Jahren (Regenwasserkanäle), überprüft werden.

Stadträtin Koch fragt an, ob es in Schwäbisch Hall ein Rattenproblem gebe. In Stuttgart und Heilbronn sei die Rattenpopulation exorbitant gestiegen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass dies auch ein kontinuierliches Thema in Schwäbisch Hall sei. Zwei Mal im Jahr werden Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschluss:

Vergabe der Kanalreinigung und TV-Untersuchungen für das Jahr 2019 an die Fa. Schön, aus Kirchberg/Jagst zum Gesamtangebotspreis von 253.214,15 Euro (brutto)
(einstimmig -18)

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