§ 93 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/20 "Solpark Nord 1. Änderung“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 27.07.2018 veröffentlicht.

Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 06.08.2018 bis einschließlich 06.09.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.08.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 5).

Die Firma Optima packaging group GmbH im Solpark hat infolge ihres anhaltenden Wachstums zusätzlichen Flächenbedarf, der sich auf die östlich der Otto-Hahn-Straße angrenzende Flächen erstreckt. Damit sinnvolle und wirtschaftliche Produktionsabläufe erreicht werden können ist die Schließung der Otto-Hahn-Straße notwendig, was ein zusammenhängendes Betriebsgelände ermöglicht. Mittlerweile wurde das erste neue Gebäude realisiert.

Die Schließung der Otto-Hahn-Straße hat zur Folge, dass der westlich gelegene Anschluss am Hans-Georg-Albrecht-Weg verstärkt die Erschließungsfunktion des Solparks an die Ostumfahrung übernehmen muss. Dies hat auch die seinerzeit in Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchung (Anlage 4) ergeben.

Hierfür sind am Hans-Georg-Albrecht-Weg nachstehende Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, die im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages (Anlage 6) gesichert werden.

  1. Die Ampelanlage Einmündung Otto-Hahn-Straße/Ostumfahrung wird rückgebaut. Abbau der Signalgeber, Abklemmen der Anschlüsse, Abbau der Masten und Rückbau aller Kabel und Leitungen, sowie Ausbau und Verfüllung der Ampelfundamente.
  2. Die vorhandene Rechtsabbiegespur Ostumfahrung auf Flst. 3084/3 in Richtung Hans-Georg-Albrecht-Weg wird um ca. 40m verlängert.
  3. Umbau eines Parkplatzes im Hans-Georg-Albrecht-Weg vor Flst. 3086/1 mit Einbau einer Grüninsel mit Baumpflanzung.
  4. Umbau von zwei Parkplätzen vor Flst. 3086/2 an der Geschwister-Scholl-Straße im Bereich der Einmündung zum Hans-Georg-Albrecht-Weg zu einer Grünfläche mit Bepflanzung zur Herstellung der erforderlichen Sichtverhältnisse.
  5. Am Kreisverkehr Abzweig Otto-Hahn-Straße werden die Straßenbeleuchtungsmasten nördlich des Übergangs Geh-Radweg vom Netz der Stadt getrennt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtbetrieben Schwäbisch Hall.
  6. Eine verkehrsführende Beschilderung innerhalb des Solparks wird erstellt.

Sämtliche Maßnahmen werden vom Vorhabenträger in enger Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall durchgeführt. Der Vorhabenträger übernimmt hierfür sämtliche Kosten.

Ein Rückbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt in Abstimmung mit den entsprechenden Leitungsträgern. Diese gehen in das Eigentum des Vorhabenträgers über.

In einem Abschlussgespräch zwischen Firma Optima und der Verwaltung werden noch letzte offene Punkte geklärt. Aus diesem Grund wird der städtebauliche Vertrag erst zur Gemeinderatssitzung am 10.04.2019 vorgelegt.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“ im Maßstab 1 : 1000, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 2: Begründung, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 3: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)
Anlage 4: Verkehrsuntersuchung (BIT Ingenieure AG vom 22.11.2016)*
Anlage 5: Abwägungsliste Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 04.02.2019 (LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen)

Stadtrat Lindner erkundigt sich, ob im Bereich der Feuerwache ein Kreisverkehr errichtet wird.

Erster Bürgermeister Klink verneint die Anfrage. Die Platzverhältnisse lassen eine derartige Lösung nicht zu. Ferner gebe es nach dem vorliegenden Gutachten hierfür kein verkehrliches Erfordernis.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass dies auch nicht Bestandteil der Vertragsverhandlungen sei. Ob man auf Dauer einen weiteren Kreisverkehr benötige, werde sich zeigen. Nach dem Verkehrsgutachten sei dies gegenwärtig nicht zwingend.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass man eine deutliche Entlastung des inneren Verkehrssystems bereits dadurch erreiche, dass die heutige Zufahrt von der Ostumgehung zur Otto-Hahn-Straße als Betriebszufahrt für die Firma Optima genutzt werden kann. Der Druck auf den Hans-Georg-Albrecht-Weg werde hierdurch abgemildert.

Stadträtin Herrmann erkundigt sich, ob der Rückbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern erfolgt.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Satzungsbeschluss
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 5).

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 Solpark Nord 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan von LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, im M 1:1000 vom 04.02.2019 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Solpark Nord 1. Änderung
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark Nord 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil von LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen vom 04.02.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/20 „Solpark Nord 1. Änderung“.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -18)

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