§ 91 - Entwicklung „Bahnhofsareal-Süd“; hier: Mittelbereitstellung für die Herstellung öffentlicher Flächen nach StBauFR (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 wurden für die Entwicklung des Bahnhofareals diverse Maßnahmen veranschlagt (siehe Anlage1).

Da sich das Bahnhofsareal im Geltungsbereich des gleichnamigen förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet befindet, können für bestimmte Maßnahmen Städtebaufördermittel des Landes/Bundes in Anspruch genommen werden. Für die Maßnahmen „Bahnsteigtunnel“ und „Tiefgaragenanteil Park & Ride & Bike“ sind die Fachförderungen vorrangig und werden daher nicht über die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) bezuschusst.

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/19 wurde das Bahnhofsareal in einen nördlichen und in einen südlichen Teil aufgeteilt. Die Zuständigkeit für den nördlichen Teil wurde mit den Maßnahmen 18016, 18017 und 18018 bei der Stadt angesiedelt. Für die ebenfalls im nördlichen Bereich vorgesehene öffentliche Tiefgarage wurde die Zuständigkeit bei den Stadtwerken angesiedelt.

Für den südlichen Teil wurde die Zuständigkeit bei der städtischen Tochter HGE angesiedelt.

Für die Maßnahmen der HGE (19015, 20014, 20015, 21009 und 22003) war eine Durchleitung der Städtebauförderung zuzüglich Eigenanteile der Stadt vorgesehen. Nach Fertigstellung der Maßnahmen sollten die Erschließungsanlagen an die Stadt übertragen werden.

Im Zuge der Konkretisierung der Planungen und Abstimmung der Förderkriterien hat sich herausgestellt, dass eine Förderung der o.g Maßnahmen für den südlichen Teil nur dann möglich ist, wenn die Maßnahmen von der Stadt selbst durchgeführt werden. Die Kostenschätzungen für diese Maßnahmen stellen sich wir folgt dar:

 

 

Brutto

Fördermittel

netto

bisher netto

Ring- und Ritterstraße,

KVP Neue Reifensteige

1.950.000 €

735.000 €

1.215.000 €

410.000 €

Abweichung zu HH

805.000 €

Quartiersplatz

750.000 €

180.000 €

570.000 €

90.000 €

Abweichung zu HH

480.000 €

Grünfläche mit Spielplatz

500.000 €

225.000 €

275.000 €

270.000 €

Abweichung zu HH

5.000 €

Summe

3.200.000 €

1.140.000 €

2.060.000 €

770.000 €

Abweichung zu HH

1.290.000 €

Die Umschichtung der bisher geplanten geförderten HGE-Maßnahmen in städtische Maßnahmen würde in der Summe für die Planungsperiode des Doppelhaushaltes (einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung) eine Mehrbelastung in Höhe von 1.290.000 € bedeuten. Nur so kann eine Inanspruchnahme von Städtebaufördermittel im Umfang von 1.140.000 € erfolgen, da die Zuständigkeit zur Durchführung der Maßnahmen auf die Stadt übergeht. Die HGE selbst kann keine Förderung für öffentliche Flächen empfangen.

Um innerhalb des vorgegebenen Rahmenterminplans für die Entwicklung des Geländes zu bleiben, muss die Realisierung der Maßnahmen für die „Äußere Erschließung des südlichen Bahnhofsareals“ (Sanierung der Ringstraße, Ritterstraße und Herstellung des Kreisverkehrs Neue Reifensteige, Maßnahmen19015, 20014 und 20015) noch in diesem Jahr begonnen werden. Hierfür müssen 1.950.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Als Deckungsmittel schlägt die Verwaltung die Verwendung der investiven Zuschussmittel der Maßnahme 19015 „Kreisverkehr Ringstraße/Neue Reifensteige“ in Höhe von 525.000 €, der Mittel für die Maßnahme 16027 „Brücke Heidweg über B19“ in Höhe von 400.000 € sowie von Mitteln aus der Maßnahme 18009 „KVP Sonnenhof/Berliner Straße“ in Höhe von 960.000 € vor. Für diese Maßnahmen sollen dann im Haushalt 2020/2021 wieder entsprechende Mittel eingestellt werden. Für den restlichen Mittelbedarf in Höhe von 65.000 € kann kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahme „Äußere Erschließung des südlichen Bahnhofsareals“ mit 735.000 € Städtebaufördermittel bezuschusst wird. Der Zahlungsfluss kann jedoch frühestens im Haushaltsjahr 2020 erwartet werden. Für die im Mai geplante Ausschreibung müssen die Mittel jedoch zeitnah bereitgestellt werden.

Die Mittel für die weiteren öffentlichen Flächen „Quartiersplatz“ und „Grünfläche und Spielplatz“ werden entsprechend im Haushalt 2020/21 angemeldet, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu schaffen.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass eine Zusage über die Aufstockung der Sanierungsmittel seitens des Landes vorliegt. Es handelt sich um 1,2 Mio. €. Auch für die Unterführung unter den Bahnanlagen und die Verknüpfung einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Bahnhofstraße und dem Bahnhofsquartier erfolgte eine Zusage über die Aufnahme in das Förderprogramm.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass auch die dazugehörige Bike&Ride-Anlage sowie der Lückenschluss im Bereich des Radwegs Tüngentaler Straße in das Programm aufgenommen wurde. Man habe ein zweifstufiges Förderwesen. Mit der Aufnahme in das Programm sei man legitimiert einen Förderantrag zu stellen. Dies werde man bei allen Maßnahmen in die Wege leiten.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat stellt für die Realisierung der Maßnahme „Äußere Erschließung des südlichen Bahnhofsareals“ 1.950.000 € außerplanmäßig zur Verfügung. Eine teilweise Gegenfinanzierung erfolgt aus den Mitteln der Maßnahmen 19015, 16027 und 18009 in Höhe von insgesamt 1.885.000 €.
(einstimmig -18)

Meine Werkzeuge