§ 88 - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit - Antrag Freundeskreis Afrika e.V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Freundeskreis Afrika e.V. wurde 2004 in Schwäbisch Hall gegründet und setzt sich im In- und Ausland für Völkerverständigung, Gerechtigkeit und die Umsetzung nachhaltiger Entwicklung ein. Der Verein engagiert sich in den verschiedensten Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit:

  • Entwicklungspolitische Bildungsarbeit, z.B. Vorträge und Workshops an Schulen, Einstiegsseminare für Globales Lernen, Kooperationspartner der Weltwerkstatt im Haus der Bildung, Programm Chat der Welten

  • Entsendeorganisation für Freiwilligendienste in Togo und Ghana im Rahmen des weltwärts Programms unter dem Dach von Engagement Global; in Planung ist eine Erweiterung für Freiwilligendienste in weiteren afrikanischen Ländern, u.a. Elfenbeinküste und Namibia

  • Unterstützung sozialer Projekte in Westafrika, z.B. Unterstützung von Albino- Kinder im Bereich Bildung und Gesundheitsfürsorge; Nachhilfe für gehörlose Kinder in einer Gehörlosenschule

  • Organisation von Veranstaltungen in Schwäbisch Hall, z.B. Afrika Tage

  • Zusammenarbeit mit der Stadt und migrantischen zivilgesellschaftlichen Vereinen, z.B. Integrationsprojekt Mal2, Podiumsdiskussion zum Thema „An(ge)kommen in Schwäbisch Hall“, Beteiligung am Freundschaftstag, Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Namibia

  • Integrations- und Beratungstätigkeiten vor Ort, z.B. Beratung von Migrantinnen und Migranten, Schulungsangebote für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich Globales Lernen und Antidiskriminierung, Angebote in den Offene Hilfen für Familien mit Förderbedarf, Dolmetschertätigkeiten

  • Übernahme der Koordination der Steuerungsgruppe „Fairtrade Stadt Schwäbisch Hall“

  • Vernetzungsarbeit, z.B. Mitgliedschaft beim Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg und beim Forum der Kulturen Stuttgart; Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden und Migrantenorganisationen in Baden-Württemberg

  • In Planung ist die Durchführung eines Jugendcamps als Einstieg in die Jugendarbeit

Der Verein hat seinen Sitz im Haus der Bildung.

Finanzierung:

Der Verein finanziert sich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Entsendung von Freiwilligendienstleistenden wird im Rahmen des weltwärts Programms vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert. Das BMZ übernimmt 75% der Ausgaben für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Vorbereitung, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Gesundheitsfürsorge, Versicherung, Taschengeld, Zwischenseminar, Nachbereitung. Die verbleibenden 25% tragen die Entsendeorganisation zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Spenden, Förderkreise). Für die Entsendung 2016/ 2017 musste der Verein eine Eigenbeteiligung von 5.300 € aufbringen. Eine anteilige Defizitabdeckung in Höhe von 2.300 € (Anlage) durch den Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten der Stadt Schwäbisch Hall war nicht möglich. Der Verein Freundeskreis Afrika strebt eine Erhöhung der Entsendungen auf mindestens 15 junge Menschen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren an, durch die eine institutionelle Förderung des Vereins über das weltwärts Programm möglich wird.

Ende 2018 ist die im Jahr 2013 beim Verein geschaffene Promotorenstelle im Rahmen des Eine-Welt-Regionalpromotorenprogramms ausgelaufen, durch die der Verein zusätzliche Fördergelder erhalten hatte.

Um das entwicklungspolitische Engagement des Vereins Freundeskreis Afrika e.V. stärken und weiter ausbauen zu können, soll der Verein ab dem Jahr 2019 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 € gefördert werden. Haushaltsmittel stehen 2019 im Budget 1114 Zentrale Funktionen zur Verfügung. Der Gemeinderat wird einmal jährlich über die Arbeit des Freundeskreis Afrika e.V. informiert.

Anlage: Antrag Freundeskreis Afrika

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Zur Förderung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erhält der Freundeskreis Afrika e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro.
(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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