§ 86 - Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Schulleitung der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West bittet den Gemeinderat mit Schreiben vom 9. November 2018 um Zustimmung, dass die Stadt als Schulträgerin beim Land einen Antrag zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule (GMS) im Schulzentrum West stellt (s. Anlage 1).

Die Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West hat ihren Betrieb im Schuljahr 2015/2016 aufgenommen. Sie ist entstanden aus einer Fusion der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Werkrealschule und deckt aktuell die Sekundarstufe I ab, also die Klassenstufen 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs der Gemeinschaftsschule besuchen derzeit die Klassenstufe 8.

Bereits bei der Antragstellung haben die damaligen Schulleitungen der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Werkrealschule betont, dass für sie eine gymnasiale Oberstufe als Aufsetzer der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I zwingend erforderlich ist und eine Gemeinschaftsschule nur unter dieser Voraussetzung beantragt wird (s. §92/2013). Die Schulkonferenz der Leonhard-Kern-Realschule hatte dies in ihrer Sitzung am 12.11.2012 ebenfalls so beschlossen (s. Anlage 2). Jedoch konnte zum damaligen Zeitpunkt beim Land lediglich die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 5 - 10 beantragt werden.

Die schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz am 14.03.2018, die Elternvertreterinnen und -vertreter am 21.03.2018 sowie die Schulkonferenz am 10.12.2018) erneuern ihren Antrag und wünschen die Einrichtung der Sekundarstufe II.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Oberstufe
Gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 30b Absatz 1 (3) des Schulgesetzes ist es möglich, für Gemeinschaftsschulen im Anschluss an Klasse 10 eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einzurichten. Die Bedingung ist die für die Klassenstufe 11, auf Grundlage der Schülerzahlen in Klassenstufe 9, prognostizierte Mindestschülerzahl von 60 Schülerinnen und Schülern (Prognosekriterien s. Anlage 3). Die Einrichtung einer Oberstufe muss vom Schulträger gewollt (Beschluss des Gemeinderates) und beim Kultusministerium beantragt werden.

siehe: Ablaufplan zur Antragstellung

Schülerzahlen lt. Schulstatistik an der GMS SZW (Stand Oktober 2018)

Klassenstufe 8

133

Klassenstufe 7

120

Klassenstufe 6

119

Klassenstufe 5

118

Die GMS SZW wird aktuell 5zügig geführt.
 

Entwicklung der Schülerzahlen allgemein
Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, dass Ende 2017 die Zahl der unter Sechsjährigen in Deutschland um rund eine halbe Million höher liegt, als fünf Jahre zuvor. Besonders stark gestiegen ist demnach die Zahl der unter Dreijährigen mit einem Plus von rund 330.000. In Schwäbisch Hall zeigen die Geburtenzahlen, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren auch hier steigen werden (s. Anlage 4). Insofern ist davon auszugehen, dass künftig der Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe II steigt.

Gründe für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe
Wie bereits dargestellt besteht ein starker Elternwunsch an der GMS SZW eine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Dies würde die Attraktivität und die Vielfalt des Bildungsstandortes Schwäbisch Hall steigern. Schülerinnen und Schüler gewinnen eine weitere Möglichkeit eines Anschlusses an das mittlere Bildungsniveau hinzu.

Die eigene Oberstufe bietet Eltern und Schülerinnen und Schülern der GMS einen Anschluss zum Abitur mit allgemeinbildendem Profil, der einen gut zu bewältigenden Übergang verspricht, weil er an den Vorerfahrungen der Schülerschaft anknüpft und genau auf die Zielgruppe abgestimmt werden kann. Mit einer solchen verlässlichen Anschlussmöglichkeit ist zu erwarten, dass mehr Eltern von Kindern mit guten Grundschulnoten ihre Kinder an den Gemeinschaftsschulen anmelden. Daran besteht von Seiten der Gemeinschaftsschulen ein pädagogisches Interesse, um mit einem ausgeglichenen Verhältnis von Schülerinnen und Schülern aller Begabungen eine Pädagogik der Vielfalt umsetzen zu können und den Charakter einer „Restschule“ zu verhindern.

Das pädagogische Konzept der GMS mit seinem Ganztagsbetrieb, der Lernzeit und dem selbstorganisierten sowie eigenverantwortlichen Lernen unter der Begleitung von Lerncoachs kann durchgängig bis zum Abitur angeboten werden.

Eine eigene Oberstufe biete die Chance, deutlich mehr Lehrkräfte mit gymnasialer Lehrbefähigung an die Gemeinschaftsschulen zu binden und so auch die für die Sekundarstufe I erforderlichen Lehrkräfte zu akquirieren. Viele Lehrkräfte wollen auf das anspruchsvolle fachliche Niveau der Oberstufe nicht verzichten und bewerben sich daher nicht an eine GMS ohne Sekundarstufe II.

In den Vorbereitungsklassen der Gemeinschaftsschulen sind teilweise Schülerinnen und Schüler, die das Potenzial für ein Abitur haben, aber zunächst an der Sprachbarriere scheitern. Diese Schülerinnen und Schüler können nach dem Übergang in die Regelklasse ohne Unterbrechung und Zwang bis zum Abitur an der selben Schule bleiben.

Die GMS könnte als inklusive Schule gerade für diese Schülerinnen und Schüler attraktiv sein. Die Ermöglichung einer inklusiven Beschulung mit gymnasialem Abschluss wäre für diese Schülerschaft hoch attraktiv und gleichzeitig für die bestehenden allgemeinbildenden Gymnasien entlastend.

Die GMS SZW bietet aktuell die Profile Sport, Musik und NWT und künftig, sofern genehmigt, auch das Profil IMP an. Bei den Profilen Sport und Musik hat die GMS SZW in der Raumschaft derzeit ein Alleinstellungsmerkmal.

Im gesamten Schulamtsbezirk (Kreise Main-Tauber, Hohenlohe und Schwäbisch Hall) gibt es keine gymnasiale Oberstufe an einer GMS und eine Antragstellung einer anderen GMS in diesem Bezirk ist auch nicht zu erwarten. 

Raumprogramm für die gymnasiale Oberstufe in der GMS
Für eine gymnasiale Oberstufe in der Gemeinschaftsschule gibt es mittlerweile vom Land Flächenberechnungen nach dem Modellraumprogramm. Als Mindestprognose für zu erwartende Schülerinnen und Schüler gibt das Land für die Einrichtung einer Oberstufe an der GMS die Zahl 60 vor. Aufgrund der vorhandenen Bildungsangebote und Schülerzahlen in und rund um Schwäbisch Hall ist davon auszugehen, dass die geplante Oberstufe künftig (max) dreizügig geführt wird. Dies entspricht, bei einem Klassenteiler von 28, einer maximalen Schülerzahl von 84 pro Jahrgang. Es wird empfohlen, dies auch als Obergrenze festzulegen.

Demzufolge ist bei einer Flächenberechnung von einer 3zügigen Oberstufe auszugehen. Das Modelraumprogramm sieht hierfür einen Flächenbedarf von 1.092 – 1.370 m² Programmfläche vor.

Die vorhandene Programmfläche im SZW wurde dem Bedarf des EWG (durchgängig 5zügig) und der GMS (6zügig bis Kl. 10) plus Oberstufe gegenübergestellt.
(s. Anlage 5)

Auf der Basis der vorstehend dargestellten Grundlagen entsteht durch die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der GMS ein kleiner Fehlbedarf an Flächen. Aufgrund der bisher vorhandenen Überhangflächen wurden im Zuge der Sanierung 4 Klassenzimmer für zusätzliche Lehrerarbeitsplätze zur Verfügung gestellt, die im Bedarfsfall jedoch wieder für Klassen zur Verfügung gestellt werden können bzw. müssen. Hinzu kommt, dass die GMS aktuell nur 5 zügig und das Gymnasium nur 3-4 zügig geführt wird. Insofern ist zu Beginn einer gymnasialen Oberstufe der GMS nicht mit einem Erweiterungsbedarf zu rechnen. Je nach Entwicklung der Schülerzahlen kann später ein Bedarf entstehen.

Auswirkungen auf die bestehenden Haller Gymnasien
Um mögliche Auswirkungen darstellen zu können, werden Berechnungsvarianten dargelegt:

Der Rückgang an Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien infolge einer steigenden Attraktivität der GMS und die damit verbundenen Auswirkungen wurde bei der aktuellen Klasse 5 mit 5% und 10% potentiellen Schülerinnen und Schüler der GMS-Oberstufe berechnet.

SJ 2018-19

SuS Kl. 5

Anzahl Klassen

Anzahl Schüler - 5 %

Anzahl Klassen

Anzahl Schüler - 10 %

Anzahl Klassen

EWG

96

3

91

3

89

3

GSM

133

5

126

5

119

4

gesamt

229

8

217

8

208

7

Differenz

 

 

12

0

21

1

Es ist davon auszugehen, dass nur in einem vernachlässigbarem Umfang Schülerinnen und Schüler von der Realschule oder Gemeinschaftsschule nach der Klassenstufe 10 an eine Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums wechseln. Aufgrund des G 9 Zuges an der GMS SZW ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe über das bisherige Maß hinaus von den Gymnasien an die GMS wechseln. Dies wird jedoch ebenfalls nicht im großen Maß erwartet.

Somit ist durch eine Einführung der GMS-Oberstufe im SJ 2021/22 davon auszugehen, dass die Gymnasien keine negativen Auswirkungen befürchten müssen. Steigende Schülerzahlen und ggf. noch höhere Übergangsquoten können mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden.

Auswirkungen auf die Berufliche Gymnasien
In Schwäbisch Hall gibt es im Schuljahr 2018/19 folgende berufliche Gymnasien:

Schulart

Zügigkeit

Technisches Gymnasium Mechatronik

1

ITG (Informationstechnik)

1

Wirtschaftsgymnasium (WGW + WGF)

3

Biotechnologisches Gymnasium (BTG)

1

Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG)

1

Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SG)

1

Die beruflichen Gymnasien bieten für Schülerinnen und Schüler, die in der Oberstufe ein berufsbezogenes Fach belegen wollen, ein attraktives und passendes Anschlussangebot an den mittleren Bildungsabschluss.

Es wird davon ausgegangen, dass auch bei Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der GMS der Übergang in die beruflichen Gymnasien weiterhin von vielen Absolventen der Realschulen und der Gemeinschaftsschulen genutzt wird.

Für die beruflichen Schulen kann, bei Einführung einer Oberstufe an der GMS, mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden. Im Schuljahr 2018/19 sind von 240 Plätzen in 8 Zügen 28 freie Plätze vorhanden. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhielten laut Aussage der Schulleitungen einen Platz. Eine Verringerung der Schülerzahlen in den beruflichen Gymnasien kann dazu führen, dass einzelne Profile, die bereits heute schwach besetzt sind, nicht mehr angeboten werden können.

Vorläufige Prognosekriterien
Für die Einrichtung einer Oberstufe an einer GMS gibt es Prognosekriterien der Kultusverwaltung (s. Anlage 3). Für die Berechnung der Prognosezahlen wird zunächst die Raumschaft festgelegt. Bei der Entscheidung, ob und ggf. welche der umliegenden Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien in die Raumschaft für die Oberstufe an der GMS einbezogen werden können, hängt zum einen von der Erreichbarkeit und zum anderen von den bestehenden Angeboten mit einer Sekundarstufe II (einschl. beruflichen Gymnasien) ab. Eine Einrechnung von Schülerinnen und Schülern aus benachbarten Schulen ist nur möglich, wenn der betreffende Schulträger über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erklärt, in Zukunft selbst keine gymnasiale Oberstufe einzurichten. Die Gespräche mit den betreffenden Schulträgern werden erst nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates geführt.

siehe: Vorläufige Prognose für eine gymnasiale Oberstufe an der GMS SZW

In der vorstehenden Tabelle sind die Prognosezahlen der jetzigen Klassenstufen 8 zugrunde gelegt. Es wurden zwei Berechnungen durchgeführt; Prognose ohne die Realschulen Bühlertann und Mainhardt und Prognose mit diesen Schulen.

Nach den vorliegenden Prognosezahlen der jetzigen Klassenstufen 8 ist die Voraussetzung von mindestens 60 Schülerinnen und Schüler erfüllt. Die tatsächliche Prognose erfolgt im 2. Schulhalbjahr der Klassenstufe 9. Die vorläufige Prognoseberechnung muss bei Antragsstellung durch die dann aktuellen Schülerzahlen und tatsächlichen Niveaueinstufungen (Klasse 9) ersetzt werden.

Fazit:
Für die Akzeptanz und Stärkung der Gemeinschaftsschule im SZW und der Raumschaft ist die Sekundarstufe II sehr wichtig. Die Voraussetzungen des Landes zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im SZW werden voraussichtlich erfüllt.

Anlage 1: Antrag GMS
Anlage 2: Beschluss Schulkonferenz v. 12.11.2012
Anlage 3: Prognosekriterien
Anlage 4: Übersicht Geburtenzahlen
Anlage 5: Flächenberechnung

Anlage: Schreiben Berufliches Schulzentrum Schwäbisch Hall
Anlage: Schreiben EWG
Anlage: Stellungnahme der Verwaltung
Anlage: Positionspapier GMS
Anlage: Brief Grundschule Steinbach
Anlage: Mail der Schulleitung des Erasmus-Widmann-Gymnasiums

Oberbürgermeister Pelgrim spricht die bislang geltenden Prinzipien für die Rolle des Schulträgers an, welche man bislang mit großer Mehrheit geteilt habe. Man stehe für eine „Kultur des Ermöglichens“, des „Respekts vor dem Elternwillen“ und des „Respekts vor den Beschlüssen der antragstellenden Schulen“. Man habe in den vergangenen 22 Jahren keinen einzigen Antrag einer Schule in Schwäbisch Hall abgelehnt, weil die Profilbildung einer anderen Schule möglicherweise dadurch Nachteile im Wettbewerb zu befürchten habe. Bildungspluralität und eine Vielfalt der Angebote sei bislang der Grundkonsens im Gemeinderat gewesen. Dies habe man z. B. auch bei der Etablierung eines sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums für Ernährung, Soziales und Gesundheit an den beruflichen Schulen gemacht. Man habe nicht protestiert bevor diese Entscheidung im Jahr 2012/2013 als Pilotprojekt kurz vor der Beschlussfassung zur Gemeinschaftsschule eingeführt wurde. Vor dem Respekt, was Schulentwicklung ermögliche, hab man nicht protestiert. Gleiches gelte für Oberbürgermeister Pelgrim für die Gemeinschaftsschulen der Stadt Schwäbisch Hall. Alles andere wäre ein Bruch mit einem jahrzehntelang geübten Selbstverständnis als Schulträger. Die Zusammenführung der Leonhard-Kern-Realschule und der Thomas-Schweicker-Realschule seien bereits im Jahr 2012 in der Diskussion gewesen. Dies wurde mit dem Ziel einer gymnasialen Oberstufe eingeleitet. Vor 5 Jahren wurde dies mittels Antragstellung erneut aufgenommen. Dies entspreche auch dem Leitbild. Mit so einem Vorlauf möglicherweise nun einen Torso zu hinterlassen und sich Zukunftschancen zu verbauen, bevor das Potenzial für gemeinsames Lernen überhaupt entwickelt wurde, könne Oberbürgermeister Pelgrim sich nicht vorstellen. Eltern, Lehrer und Schulkonferenz sollten sich auf die Grundsatzentscheidung verlassen können. Selbstverständlich werde sich dieses durch Anmeldezahlen und durch die Genehmigung des Landes entscheiden. Das Schulzentrum West sei nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim geradezu dafür prädestiniert, dass Kooperationen in Form einer gemeinsame Nutzung der Infrastruktur einen Rahmen bilden. Man habe leicht sinkende Entwicklungen in den Übergängen zu den weiterführenden Schulen. Dies seien Ergebnisse aus den Geburtenentwicklungen in den Jahren 2008/2009. Wenn man die letzten fünf Jahre betrachte, seien die Geburtenzahlen jedoch so stark nach oben gegangen, dass man mittlerweile Höchststände in den Kindertageseinrichtungen habe und die ersten Übergänge in die Grundschulen auf weitere Höchststände gewachsen seien. Man sei zudem ein Mittelzentrum und mitverantwortlich für die Entwicklung der Raumschaft. Auf die in der Sitzungsvorlage hierzu enthaltenen standardisierten Berechnungen wird verwiesen. Zum Thema „Integration und Inklusion“ sei die Gemeinschaftsschule mit dem Montessorizug eine der wenigen Gemeinschaftsschulen, die gerade dort zusätzliche Akzente und Stärken habe. Zusammenfassend unterstützt die Verwaltung den Antrag der Gemeinschaftsschule auf Errichtung einer gymnasialen Oberstufe und bittet den Gemeinderat um eine entsprechende Unterstützung.

Stadtrat Härtig erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hinter der Konzeption der Gemeinschaftsschule stehe und in der Konsequenz auch die Einführung einer gymnasialen Oberstufe unterstütze. Die Gemeinschaftsschule sei durch einen offenen Unterricht, welcher differenzierte Angebote bereithalte, eine gute Schule für alle Schülerinnen und Schüler. Die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler können Angebote über den Rahmen eines gebundenen Unterrichts erhalten. Die Gemeinschaftsschule biete über alle gemeinschaftlichen Gruppen Begegnungsmöglichkeiten und den Raum einer breiten sozialen Erfahrung, welche besonders im Mittelstufenalter wichtig sei. Die Gemeinschaftsschule besitze ein großes Integrationspotenzial, wenn junge Menschen aus irgendeinem Grund eine Brüchigkeit z. B. durch eine Flucht, ein Handicap, durch eine schwierige soziale Situation etc. im Leben erleben. Es handle sich um eine Schulform, die gut in eine plurale, offene Gesellschaft passe. Die Gemeinschaftsschule brauche die Schülerinnen und Schüler aller drei Schulformen, damit das gemeinsame Lernen möglich wird. Von Maria Montessori stamme der Satz: „Es ist der gleiche Weg auf dem die Starken sich stärken und die Schwachen sich vervollkommen“. Genau dies finde in der Gemeinschaftsschule statt. Für Schülerinnen und Schüler mit einer gymnasialen Empfehlung sei es ein zusätzliches Handicap nach der 10. Klasse nur die Möglichkeit zu haben, auf ein berufliches Gymnasium zu gehen. Schwäbisch Hall sei ein Mittelzentrum und habe eine gewisse Bündelungsfunktion. Man werde bei vielen Mittelzentren auf die viel diskutierten Parallelstrukturen treffen. Die Situation sei in Crailsheim nicht anders. Im Schulzentrum West habe man auf dem Campus mehrere Schulen bereits vereint. Es bestehen ideale räumliche und personelle Voraussetzungen und gute Formen der Kooperationen. Wenn sich eine pädagogische Institution für ein Konzept entscheide, werde dies gut gelebt. Man sollte der Schule keine Steine in den Weg werfen. Um Unterstützung des Antrags wird geworben.

Stadtrat Kaiser pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim hinsichtlich der „Kultur des Ermöglichens“ ausdrücklich bei. Im Jahr 2019 werden nach Ansicht von Stadtrat Kaiser immer noch die alten Privilegien verteidigt. Das Gymnasium solle hiernach der einzige Weg zum „richtigen Abitur“ bleiben. Auch sollten hiernach die Kinder möglichst früh auf diesen Weg einschwenken. Allenfalls akzeptiere man die beruflichen Gymnasien. Das Erasmus-Widmann-Gymnasium weise auf Investitionen für naturwissenschaftliche Sammlungen als Argument gegen die gymnasiale Oberstufe hin. Stadtrat Kaiser reflektiert die Gegenargumente. Man frage sich, ob nicht die Oberstufe von Gymnasium und Gemeinschaftsschule mit dem gleichen Anschauungsmaterial und wahrscheinlich auch in dem gleichen Fachraum unterrichtet werden können. 60 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang in der Oberstufe seien nach Ansicht von Stadtrat Preisendanz für eine Differenzierung zu wenig. Stadtrat Kaiser verweist diesbezüglich auf die Gymnasien in Gerabronn und Gaildorf. Bei der Ablehnung des Begriffs „Lernbegleiter“ wird hingegen Stadtrat Preisendanz beigepflichtet. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Verantwortung, welche man nicht verschleiern sollte. Ein weiteres Angebot in unmittelbarer Nähe seien nach Ansicht der beruflichen Gymnasien eine unnötige Konkurrenz und Ressourcenverschwendung. Die Verwaltung habe sich mit allen Argumenten auseinandergesetzt und belege schlüssig, dass diese sich zum allergrößten Teil leicht entkräften lassen. Angesichts der bescheidenen Ergebnisse in den internationalen Leistungsvergleichen sollte man nicht so tun, als sei alles Bestens. Es wird die Frage aufgeworfen, warum es nicht einen weiteren grundständigen Weg zur Hochschulreife mit einem anderen Lernkonzept, welches sich stärker an einem selbständigen Lernen orientiere, geben sollte. Für keine der bestehenden Schularten sei eine gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule existenzbedrohend. Es wird die Frage aufgeworfen, warum nicht für die verschiedenen Profile eine Kooperation möglich sein solle. Alles spreche dafür, dass man sich in Schwäbisch Hall um eine gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule bemühe. Die Entscheidung über die Genehmigung treffen dann Andere. Für das Lernkonzept der Gemeinschaftsschule sei es besonders wichtig, dass ein breites Leistungsspektrum auf der Schülerseite vorhanden sei. Die Gemeinschaftsschule wird von den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern nur gewählt, wenn auch die Perspektive eine gymnasialen Oberstufe gegeben wird. Wo, wenn nicht in der größten Gemeinschaftsschule der Region, sollte es eine gymnasiale Oberstufe geben, welche auch für Schülerinnen und Schülern aus den umliegenden kleineren Gemeinschaftsschulen attraktiv sei. Dies gehöre zur Zentralitätsfunktion der Stadt Schwäbisch Hall. Die gymnasiale Oberstufe gehörte ferner von Anfang an zur Konzeption dieser Schulform und sei der eindeutige Wunsch der Eltern. Im Falle einer Verweigerung entstünde für die Eltern der Eindruck, dass die Gemeinschaftsschule in weiten Teilen die Rolle der Hauptschule übernehmen solle. In diesem Fall sei die Gemeinschaftsschule für diejenigen, die es woanders nicht schaffen. Diejenigen, die das Abitur anstreben, orientieren sich früh in Richtung Gymnasium. Die Realschule werde sich dann auch als besonders leistungsorientiert profilieren wollen. Für die Gemeinschaftsschule sei es dann nicht mehr weit bis zum „Restschul-image“der früheren Hauptschule. Es wird appelliert, der Gemeinschaftsschule eine sinnvolle und zukunftsorientierte Perspektive im Interesse der Kinder zu geben. An der Schule die Option zu haben, evtl. bis zum Abitur bleiben zu können, sei für die Kinder und den Stellenwert dieser Schule zentral. Die Oberstufe der Gemeinschaftsschule sei auch ein Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit.

Stadtrat Härterich führt aus, dass die CDU-Fraktion bereits bei der Einführung von zwei Gemeinschaftsschulen einstimmig dagegen gestimmt habe. Auch hier wird angekündigt nicht zuzustimmen. Das Angebot in und um Schwäbisch Hall um das Abitur abzulegen, sei extrem vielfältig. Ein weiteres Angebot schwäche alle anderen Schulen, besonders die beruflichen Gymnasien. Unnötige Parallelstrukturen „verschleudere“ nach Ansicht von Stadträtin Härterich Steuergelder. Die Prognose über die zu erwartenden Schülerzahlen sei eine „Zahlenakrobatik“. Es fehle an Lehrkräften mit gymnasialer Lehrbefähigung. Die Gemeinschaftsschule erfahre landesweit nicht die erwartete Akzeptanz. Durch eine weitere gymnasiale Oberstufe werde sich die Summe derer, welche ein Abitur ablegen, nicht vergrößern. Der Verweis auf steigende Kinderzahlen im Stadtgebiet sei nicht stichhaltig. Unter Bezugnahme auf Anlage 4 komme Stadträtin Härterich auf eine normale Schwankung mit durchschnittlich 410 Kindern pro Jahrgang. Dies sei nicht eklatant. Sowohl die allgemeinbildenden Gymnasien als auch die beruflichen Gymnasien werden geschwächt. Jetzt einzügige Profile könnten dann nicht mehr angeboten werden. Dies betreffe auch den neuen ITG-Zug an den beruflichen Schulen. Schon bei einem Verlust von nur 5 Schülerinnen und Schülern können Leistungskurse wie z. B. Musik, Geographie oder Physik gefährdet sein. 70% der Eingangschülerinnen und -schülern an den beruflichen Gymnasien seien Realschülerinnen und Realschüler. Völlig problemlos könnten auch Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule mit Realschulniveau auf diese Schulen wechseln. Die beruflichen Gymnasien seien für das Bildungssystem hinsichtlich der Chancengleichheit von elementarer Bedeutung. Baden-Württemberg sei berühmt für die duale Ausbildung. Besonders junge Frauen und Mädchen profitieren davon. Das Landratsamt Schwäbisch Hall habe am 25.01.19 geschrieben, dass eine Schwächung des technischen Gymnasiums nicht der Zielsetzung der regionalen Schulentwicklung entspreche. Mindestens 60 Schülerinnen und Schüler brauche eine Gemeinschaftsschule zum Ende der Mittelstufe als absehbare langfristige Nachfrage, um eine gymnasiale Oberstufe aufzubauen bzw. für den Erhalt der Genehmigung. Wenn in den Prognosen nicht nur die eigenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Nachbarschulen der Umlandgemeinden und besonders der Realschulen einberechnet werden, sei dies sehr hoch gegriffen. In der vorläufigen Prognoseberechnung sei die Gemeinschaftsschule am Schulzentrum West mit 130 Kindern in Klasse 8 aufgeführt. Hiervon gebe es 15 Schülerinnen und Schüler mit E-Niveau. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Niveau dürfen eingerechnet werden. So komme die Gemeinschaftsschule auf 39 Anwärterinnen und Anwärter für die gymnasiale Oberstufe. Die restlichen benötigten Schülerinnen und Schüler werden von der GMS Schenkensee, der GMS Neuenstein und der Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell angerechnet. Man glaube jedoch nicht, dass Jugendliche aus anderen Landkreisen ihr Abitur in Schwäbisch Hall ablegen werden. Das Erasmus-Widmann-Gymnasium habe in Klasse 8 im Vergleich 120 Schülerinnen und Schüler mit erweitertem Niveau, von denen zwischen 80 % und 90% das Abitur ablegen werden. Die Gemeinschaftsschule habe unter 10 Lehrkräfte, welche an der gymnasialen Oberstufe unterrichten dürften. Das Erasmus-Widmann-Gymnasium habe 64 Lehrkräfte. In der Sitzungsvorlage seien zudem keine Kriterien für den Besuch der gymnasialen Oberstufe zu finden. Ferner wird angesprochen, dass das Zentralabitur für alle Schulen gelte. Ob das Niveau von Beginn an so hoch gehalten werden könne, könne Stadträtin Härterich nicht beurteilen. Schwäbisch Hall wäre mit Abstand die kleinste Kommune mit einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule im Land. Was in Tübingen, Konstanz und Esslingen nicht funktioniere, soll nun in Schwäbisch Hall funktionieren. Die Anmeldezahlen liegen in Konstanz bei 38 und in Esslingen bei 50 Schülerinnen und Schülern. Die Mindestzahl liege bei 60 Schülerinnen und Schülern. Wenn die gymnasiale Oberstufe einmal genehmigt sei, werden Ausnahmeregelungen getroffen, um mit einer geringeren Schülerzahl weitermachen zu dürfen. Dies sei nicht reell. Die Anmeldezahlen von letzter Woche für die fünften Klassen zeigen, dass die Eltern die Gemeinschaftsschule nicht bevorzugen. Das Erasmus- Widmann-Gymnasium habe 130 Schülerinnen und Schüler. Das Gymnasium bei St. Michael habe ca. 112 Schülerinnen und Schüler. Für die Gemeinschaftsschule wird eine unbestätigte Zahl von unter 80 Schülerinnen und Schüler genannt. Die Unterrichtsphilosophie der Gemeinschaftsschulen werde von vielen Eltern nicht angenommen, weil es keine Wahlfreiheit bei der Ganztagesbetreuung gebe. Eltern und Kinder wollen numerische Noten, um zu sehen, wie ihr Kind stehe. Diese wollen Lehrerinnen und Lehrer und keine Lernbegleiter oder Lerncoaches. Die Eltern vertrauen auf das Angebot an den Schulen mit Hausaufgabenbetreuung und Förderkursen zur Unterstützung aller Kinder, welche an beiden allgemeinbildenden Gymnasien gegeben werden. Die CDU-Fraktion werde zusammenfassend gegen die Einführung einer gymnasialen Oberstufe stimmen.

Stadtrat Preisendanz kommt auf die angesprochene „Kultur des Ermöglichens“ zurück. Dieser fühle er sich auch verpflichtet. Seine Fraktion habe Verständnis dafür, dass Oberbürgermeister Pelgrim in seiner Funktion und dem Anspruch möglichst viele Neubürgerinnen und Neubürger nach Schwäbisch Hall zu bekommen, es als einen Standortfaktor ansehe, wenn man möglichst Alles im Bildungsbereich anbieten könne. Für seine Fraktion stehen die Jugendlichen im Fokus. Entscheidend sei, was man tun müsse, um möglichst vielen Kindern den richtigen Unterricht und das beste Fortkommen zu ermöglichen. Man könne an den Gymnasien, den Realschulen und den ehemaligen Hauptschulen stolz darauf sein, dass die Zahl der Abiturienten stetig gestiegen sei. Er akzeptiere das Argument, dass in Gaildorf und Gerabronn mit deutlich geringeren Schülerzahlen eine Oberstufe gemacht werde. Es wird bekanntgegeben, dass während seiner Zeit als Schulleiter eine Absprache bestand, dass man sich nicht gegenseitig die Schülerinnen und Schüler wegnehme. Mit den großen Oberstufen und einer Schülerzahl von 140 bzw. 150 habe es mit Abstand das beste Angebot am Gymnasium bei St. Michael gegeben. Große Oberstufen ermöglichen es, sog. Orchideenfächer, die bei Schülerinnen und Schülerin mit speziellen Begabungen sehr beliebt seien, anzubieten. Dies gelte für alle Schularten. Es bestehe zwischen dem Gymnasium bei St. Michael und dem Erasmus-Widmann-Gymnasium bzgl. der Oberstufe eine enge Kooperation, damit noch mehr Kurse angeboten werden können. Diese Kooperation sei auch unter Umständen mit einer anderen Schulart möglich. Dies sei jedoch schwieriger. Solche Kooperationen verlangen ein hohes Maß an Organisation und Einschränkungen. Inklusion von Schülerinnen und Schülern, welche geistig nicht in der Lage seien, dem Unterricht zu folgen, werden in einer Oberstufe gleich welcher Schulart nach Ansicht von Stadtrat Preisendanz nicht zu halten sein. Er sei zuletzt Mitglied der Arbeitsgruppe „regionale Schulentwicklung“ gewesen. Unter Einbeziehung damaliger Vertreter der Gemeinschaftsschulen aus anderen Orten des Landkreises sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine Oberstufe für die Gemeinschaftsschule nicht wünschenswert sei. Dies gelte auch im Hinblick auf die beruflichen Gymnasien. Das Erasmus-Widmann-Gymnasium möchte mit einer großen Oberstufe ein großes Angebot anbieten. Dieses sei bereit, Schülerinnen und Schülern aus anderen Schularten aufzunehmen. Diese hätten jedoch im Falle einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule das Problem, dass das Angebot der eigenen Oberstufe reduziert werden müsse. Bereits heute gebe es ein berufliches Gymnasium, welches Schülerinnen und Schüler bereits in der Mittelstufe übernehme. Es gebe eine Recht hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern, die diesen, aus Sicht der Eltern und evtl. auch tatsächlich etwas leichteren Weg, gehen. Aus diesen Gründen spricht sich die FDP-Fraktion gegen eine Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule aus.

Stadtrat Felger stellt fest, dass sich die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer alle gegen die Einführung einer gymnasialen Oberstufe ausgesprochen haben. Die Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I seien hingegen dafür. In der Nominierungsversammlung für die Kommunalwahl habe man die Kandidatinnen und Kandidaten zum Thema befragt. Im Rahmen von 12 Anfragen habe sich keine einzige Person für die Einführung der gymnasialen Oberstufe ausgesprochen. Die FWV-Fraktion kündigt noch Beratungsbedarf bis zur Gemeinderatssitzung am 10. April an.

Stadträtin Koch spricht die seiner Zeit von der Stadt Schwäbisch Hall getätigte finanzielle Unterstützung für das Evangelische Schulzentrum Michelbach an. Diese müssen auch noch im Rahmen der diesjährigen Aufnahmegespräche eine 45%ige Quote von Schülerinnen und Schülern aus Schwäbisch Hall berücksichtigen. Erst wenn sich keine anderen Schülerinnen und Schülern melden, dürfen andere Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Dies sei eine Entscheidung im Rahmen der Finanzkrise gewesen, um einen Ausbau auf Schwäbisch Haller Gemarkung zu vermeiden. Hinsichtlich des Zentralabiturs wird Stadträtin Härterich beigepflichtet. Die Erreichung der notwendigen Schülerzahl von 60 wird angezweifelt. Stadträtin Koch kündigt an, der Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass die vorläufige Prognoseberechnung im Schulgesetz verankert sei und keine Erfindung der Stadt darstelle. Es handle sich nicht um eine willkürlich zu erhebende Frage. Das Ministerium prüfe die Grundlagen. Die Stadt sei zudem nicht die Genehmigungsbehörde. Man sei gemeinsam mit der Schule Antragsteller. Die potentiellen Schülerzahlen sei nur ein zu prüfendes Rahmenelement. Ein weiteres Element sei das pädagogische Konzept. Die Prüfung erfolge durch das Land. Heute gehe es um die „Einleitung“ eines Verfahrens. Im Falle von Dissens, sei es durch die Gymnasien oder die beruflichen Schulen, werde dieser im Rahmen einer Schulentwicklungskonzeption zum Thema gemacht. Erst danach entscheide das Land. Aus Sicht der Stadt möchte man gerne die Eltern über die Angebote entscheiden lassen. Er habe Verständnis für mache Positionen, komme jedoch zu einer anderen Abwägung. Auf dem Erasmus- Widmann-Gymnasium stelle man fest, dass es zwischen den Kohorten, die begonnen haben und den Abschlussklassen Abgänge zwischen 25% und 40% gebe. Es wird die Frage aufgeworfen, welche Schlussfolgerung man hieraus ziehe. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Leistungsniveau zu hoch sei oder die Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler die Falschen waren. Man brauche hier „Bauchstrukturen“, die diese Schülerinnen und Schüler entsprechend auffangen. Für die Stadt Schwäbisch Hall stelle sich die Frage, ob man als Schulträger einen Antrag auf Einführung der gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule stelle. Die Entscheidung über die Genehmigung liege beim Land. Die Verwaltung unterstützt das Anliegen. In Tübingen gehen bereits heute 73% aller Schülerinnen und Schüler von der Grundschule anschließend auf die Gymnasien. Es sei nachvollziehbar, dass hier nicht mehr viel Platz für Anderes übrig bleibe. Zur Wortmeldung von Stadträtin Koch wird angemerkt, dass die Entscheidung zur Unterstützung des Evangelischen Schulzentrums Michelbach vor der Finanzkrise getroffen wurde. Im Jahr 1999 habe man die Entscheidung getroffen, den Ausbau Evangelischen Schulzentrums Michelbach zu unterstützen. Ohne die Unterstützung der Stadt Schwäbisch Hall wäre die Schule geschlossen worden.

Stadträtin Koch bittet darum, dass Oberbürgermeister Pelgrim seine Ausführungen schriftlich an Stadträtin Koch schickt.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass es sich um Beschlüsse aus öffentlicher Sitzung handelt. Haushaltsbeschlüsse seien immer öffentlich.

Gemeinschaftsschulrektor Kuhn erklärt, dass er bis zum Jahr 2011 ein Anhänger des dreigliedrigen Schulsystems gewesen sei. Damals sei die sog. Bildungsempfehlung freigegeben worden. Hiernach sei die Werkrealschule und die Hauptschule stark eingebrochen. Dies sei der Grund gewesen, warum sein Kollege Lang und er sich überlegt hätten, wie man dem Dilemma begegnen könne. Man beantragte daraufhin gemeinsam eine Gemeinschaftsschule. Ein solches Unterfangen in einer führenden Realschule am Platz durchzusetzen, sei gegenüber dem Kollegium und der Elternschaft nicht einfach gewesen. Deutlich habe sich dies gezeigt, als die Schulkonferenz die Beantragung zu beschließen hatte. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen wurde damals dem Antrag stattgegeben. Die Elternstimmen seien damals streng daran gekoppelt gewesen, dass eine gymnasiale Oberstufe beantragen wird. Die Pädagogik der Gemeinschaftsschule setzt voraus, dass alle drei Begabungen in genügender Anzahl vorhanden seien. Die Gemeinschaftsschule befinde sich auf einem guten Weg. Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

Stadträtin Bergmann sieht den Übergang von der Grundschule nach der 4. Klasse als harten Übergang für die Kinder an. Es fallen Kontakte weg, da die Lehrpläne nicht kompatibel seien. Dies gehe vielen Eltern so. Es wird gebeten, diesen Aspekt mit in den Blick zu nehmen. Im Koalitionsvertrag sei enthalten, dass wo immer es möglich sei, eine gymnasiale Oberstufe ermöglicht werden soll.

Stadträtin Härterich erklärt zur Abgängerstatistik für das Jahr 2011, dass es sich um das erste Jahr nach Wegfall der Grundschulempfehlung handelte. Im Jahr 2010 hätten 87% am Erasmus-Widmann-Gymnasium die Mittlere Reife abgeschlossen. D.h. es habe 15 Abgängerinnen und Abgänger gegeben. Diese seien überfordert gewesen oder seien weggezogen. Es sei üblich, dass Schülerinnen und Schüler nach dem Realschulabschluss auf die beruflichen Schulen wechseln. Von der Oberstufe machen 86% das Abitur. Zur Wortmeldung von Stadträtin Bergmann wird beigepflichtet, dass es Übergangsschwierigkeiten gebe. An allen Schulen kümmern sich die Lehrerinnen und Lehrer um die Kinder, sodass die entsprechenden Kinder wieder einen Anschluss finden.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass er die von Stadträtin Härterich angesprochenen Zahlen nicht vorliegen habe. Er habe jedoch Zahlen vorliegen, was von der 5. Klasse bis zur 12. Klasse passiere. Oberbürgermeister Pelgrim fragt zum Verständnis an, ob 15% nach Ansicht von Stadträtin Härterich noch innerhalb der Oberstufe ausscheiden.

Stadträtin Härterich erklärt, dass 117 Schülerinnen und Schülerin im Jahr 2010 angefangen hätten. Hiervon haben 102 Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss absolviert. D.h. 15 Schülerinnen und Schülern seien „unterwegs verloren gegangen“. Diese hätten die Schule ganz verlassen oder seien weggezogen.

Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass auch Schülerinnen und Schüler durch Zuzug hinzukommen.

Stadträtin Härterich führt aus, dass von der anschließenden Oberstufe 86% das Abitur ablegen.

Oberbürgermeister Pelgrim hält fest, dass 14% in der Oberstufe nochmals „ausfallen“.

Stadtrat Kaiser vertritt die Ansicht, dass es kein Land gebe, wo der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsweg so eng sei, als in Deutschland. Dies sei ein politisches Argument, welches auch für eine Gemeinschaftsschule spreche. Nur in Deutschland und Österreich lasse man die Schülerinnen und Schüler nur bis zur vierten Klasse zusammen. In allen anderen Systemen, gebe es ein längeres gemeinsames Lernen.

Stadträtin Koch erkundigt sich nach der angesprochenen Statistik.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es sich um eine Querinformation einer ehemaligen Lehrerin handelte. Eine Zurverfügungstellung der ihm vorliegenden Zahlen wird zugesagt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Dem Antrag auf Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule im Schulzentrum West zum Schuljahr 2021/22 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Regionale Schulentwicklungsplanung einzuleiten und einen Antrag beim Kultusministerium zu stellen.

Die Verwaltung wird ebenfalls ermächtigt, mit den in der Raumschaft einbezogenen Schulträgern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
(ohne Abstimmung)

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