§ 10 - Vorstellung der Entwürfe für den Neubau eines Stegs zwischen Lindach und Unterwöhrd (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Zufahrt zum Unterwöhrd erfolgt bisher über den Steinernen Steg. Dessen Befahrbarkeit ist stark eingeschränkt, nur im Ausnahmefall kann er mit Fahrzeugen von 15 to Gesamtgewicht befahren werden. Im Hinblick auf das neue Globe-Theater als dauerhafte zweite Spielstätte der Freilichtspiele (Anlieferung, Rettungsweg), die Belieferung des Biergartens, die Pflege der Freianlagen auf dem Unterwöhrd und die Entflechtung der Fuß- und Radwegebeziehungen über den Roten Steg soll ein zusätzlicher Steg zwischen Unterwöhrd und Lindach errichtet werden.

Im Doppelhaushalt 2018/19 stehen 50.000 € für die Planung bereit. Im Herbst 2018 wurden im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung 4 qualifizierte Ingenieurbüros zur Vorlage einer Vorplanung beauftragt.

- SBP Schlaich Bergermann Partner, Stuttgart
- MLP Mayr Ludescher Partner, Stuttgart
- Miebach, Lohmar
- Dietz, Bamberg

Die Rahmenbedingungen für die Objekt- und Fachplanung wurden wie folgt definiert: Die Stadt Schwäbisch Hall verbindet Altes mit Neuem („Tradition trifft Moderne“). Das neue Brückenbauwerk wird an einer städtebaulich wichtigen Stelle errichtet und erschließt den Großen Unterwöhrd mit dem neuen Globe-Theater. Die Nutzung der Brücke ist für eine Rad- und Fußwegverbindung und als Betriebszufahrt zum Globe-Theater vorgesehen. Geometrie und Traglast: Länge ca. 35,00 m, Breite zwischen den Schrammborden 3,00 m. Die Belastung der Brücke soll für gelegentlichen Fahrzeugverkehr bis 30 to ausgelegt sein.

Die Unterlagen wurden von den Büros im Dezember 2018 vorgelegt und durch die Bauverwaltung bewertet. Entscheidungskriterien waren die Gestaltung, wasserbauliche und natgerne übernehmen, wenn wir von der urschutzrechtliche Aspekte, Konstruktionsmerkmale und Kostenabschätzungen. In der Sitzung werden hierzu weitere Details erläutert. Im Ergebnis konnte der Entwurf des Büros SBP Schlaich Bergermann Partner die geforderten Rahmenbedingungen am überzeugendsten umsetzen.

Ende Januar 2019 wurde das Projekt mit dem Landratsamt besprochen. Dabei wurde festgelegt, dass noch weitere Planungsschritte notwendig sind, um die Entwurfsplanung und somit auch die Kostenberechnung abschließen zu können. Vor allem das Thema Hochwasser und somit die exakte Höhenlage der neuen Brücke muss noch durch hydraulische Berechnungen untersucht werden. Insbesondere ist der Hochwasserschutz von HQ 100 K zu klären. Hierzu wird auch die Flusshydraulik mit und ohne dem Theatersteg berechnet werden.

Ein weiterer Aspekt betrifft den Denkmalschutz. Die Kocherufermauer ist denkmalrechtlich geschützt. Das Thema Naturschutz wurde im Vorfeld abgeklärt und wirkt sich auf die Brückenplanung nicht aus.

Ziel ist es, die Entwurfsplanung im Frühjahr 2019 abzuschließen, so dass der endgültige Entwurf am 22.05.2019 im Gemeinderat beschlossen werden kann. Genehmigungsverfahren im Sommer 2019. Ausschreibung im 2. Halbjahr 2019. Ausführung ab Frühjahr 2020.

Anlage: Präsentation

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte auf Grundlage des Vorentwurfs von SBP Schlaich Bergermann Partner, Stuttgart einzuleiten.
(20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
 

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