§ 78 - Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für einen Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. April 2019, 15:02 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Wohngebiet Reifenhof der Stadt Schwäbisch Hall wurden in den vergangenen Jahren durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH umfangreiche Investitionen in den Aufbau der Fernwärmeversorgung getätigt.

Aufgrund der geplanten Entwicklung des Stammgeländes des Sonnenhof e.V. sollen zudem noch weitere Ausbauten vorgenommen und die betreffenden Bereiche in Folge als Fernwämevorranggebiete ausgewiesen werden.

Es ist vorgesehen, dass die Versorgungsleistungen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch für die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Aus diesem Grund ist für den betreffenden Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof eine entsprechende Satzung für die öffentliche Wärmeversorgung durch den Gemeinderat zu erlassen, die als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.

Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Abgrenzung des Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Der Inhalt der Satzung wurde mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bereits abgestimmt.

Die Veranstaltung zur Anwohnerinformation im Vorfeld wurde von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, im Beisein eines städtischen Vertreters, am Dienstag, 05.02.2019 durchgeführt.

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Satzung, gemäß den rechtlichen Vorschriften, von städtischer Seite öffentlich bekannt gegeben.

Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für einen Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof
neue Anlage 2: Lageplan des Fernwärmevorranggebiets für den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den entsprechend der Vorberatung geänderten Lageplan als Anlage 2 und stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht. Dieser wird Anlage zum Protokoll.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof.
(einstimmig -30)

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