§ 73 - Übertragung von Haushaltsmitteln; hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge: Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2018 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 47.287.882,72 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene
Aufträge

Übertrag
Verfügungsmittel

Gesamt:

Ergebnishaushalt

2.713.197,50 €

2.853.407,17 €

5.566.604,67 €

Finanzhaushalt

12.992.371,50 €

28.827.296,55 €

41.819.668,05 €

Gesamt:

15.705.569,00 €

31.680.703,72 €

47.386.272,72 €


Detaildarstellungen der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen – getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt – beigefügt.

Da die Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich zu den im Haushaltsplan veranschlagten Planansätzen zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen ermächtigen, werden hierdurch liquide Mittel in Höhe der EÜT gebunden. Es muss also gewährleistet werden, dass die Stadtkasse jederzeit in der Lage ist, die hieraus anstehenden Auszahlungen in voller Höhe leisten zu können. In 2019 könnten somit zusätzlich 47.386.272,72 € verausgabt werden. Für den anstehenden Doppelhaushalt 2020/21 bedeutet dies eine Einschränkung bei möglichen neuen Vorhaben. Da die Bauverwaltung aufgrund des immensen Investitionsvolumens die Abarbeitung der bestehenden Haushaltsmittel kaum bewerkstelligen kann, sollte bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts Wert darauf gelegt werden, neue Maßnahmen nur mit Augenmaß aufzunehmen. Stattdessen sollten primär die bereits begonnen Maßnahmen abgearbeitet bzw. übertragene Haushaltsmittel bewirtschaftet werden.

Seit der Umstellung auf NKHR zum Haushaltsjahr 2012 ist die Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen fortwährend gestiegen:

 

ErgHH

FinHH

Summe

2012

1.810.150,32 €

14.197.636,00 €

16.007.786,32 €

2013

3.456.633,68 €

11.436.789,25 €

14.893.422,93 €

2014

3.695.852,29 €

21.187.543,95 €

24.883.396,24 €

2015

3.564.545,88 €

21.122.930,62 €

24.687.476,50 €

2016

4.686.169,93 €

25.128.531,76 €

29.814.701,69 €

2017

4.079.729,41 €

32.858.671,40 €

36.938.400,81 €

2018

5.566.604,67 €

41.819.668,05 €

47.386.272,72 €

siehe: Grafik

Anlage 1: EÜT Ergebnishaushalt
Anlage 2: EÜT investiver Finanzhaushalt

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bezieht sich auf den Revisionsbericht und die hierin enthaltene Feststellung, dass die Verwaltung zunehmend mehr Aufgaben übernehme, die Personalausstattung jedoch gleich geblieben sei. Man sehe, dass man eine große Bugwelle vor sich herschiebe, welche nicht bewältigt werden könne. Man sollte daher zwischen dem was realistisch sei und dem was nicht geschafft werden könne, unterscheiden. Es wird hierzu mit Blick auf die nächsten Haushaltsberatungen um eine realistische Einschätzung der Verwaltung gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei. Fachbereichsleiter Finanzen Gruber, Erster Bürgermeister Klink und auch Oberbürgermeister Pelgrim treibe dies um. Als Effekt hieraus werde man Projekte, welche man jetzt realisiere, auch mit Projekten kofinanzieren, welche man dieses Jahr nicht mehr schaffe. Hierdurch reduziere sich die Ermächtigungsübertragung.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass eine realitätsgerechte Planung gefragt sei.

Stadtrat Kaiser pflichtet Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bei. Dem Revisionsbericht sei zu entnehmen, dass 2,5 x soviel an Mitteln enthalten sei, wie ausgegeben werden konnte. Dies wird als eklatantes Missverhältnis angesehen. Er habe bereits im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass man sich stärker auf das Machbare konzentrieren sollte. Damals habe Oberbürgermeister Pelgrim geantwortet, dass „Mut und keine Verzagtheit“ gefragt sei. Die SPD-Fraktion sei auch nicht verzagt, aber realistisch.

Oberbürgermeister Pelgrim nennt den Neubau der Kindertageseinrichtung in Hessental mit 3,1 Mio. € als große Position. Das Projekt befinde sich im Bau. Die Mittel mussten zuvor etatisiert sein. Der Abfluss erfolgte noch nicht, da sich die Zeitachse der Realisierung etwas geschoben habe. Als weiteres Projekt werden die Sanierung der Hagenbachhallen II und III mit 3,7 Mio. € an zu übertragenden Mitteln angesprochen. Diese beiden Projekte zusammen mache bereits 7 Mio. € aus. Diese nicht zu übertragen, mache nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim keinen Sinn. Im Gewerbegebiet West wird die Planstraße 2 mit weiteren 2 Mio. € genannt. Diese sei ebenfalls gerade im Bau. So gebe es viele Projekte, welche bereits anhängig seien. Weiter werden Mittel für die Generalsanierung des Schulzentrums West mit 3,3 Mio. € angesprochen. Die noch nicht begonnenen Themen seien farblich in der Übersicht kenntlich gemacht. Diese als Merkposten rauszunehmen, mache ebenfalls nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim keinen Sinn. Nur der Kreisverkehr Neue Reifensteige sei eine größere Maßnahme, welche noch nicht begonnen habe.

Stadträtin Herrmann kündigt eine Zustimmung an. Es soll jedoch ein Signal hinsichtlich des nächsten Haushalts gesetzt werden, dass man zunächst Projekte abarbeiten wolle, bevor man neue Themen angehe. Eine gründliche Vorplanung für den Erhalt exakter Zahlen zur Einstellung in den Haushalt wird gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim versteht dies als Appell an alle Beteiligten.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass in der Zusammenstellung genügend Anträge aus dem Gemeinderat enthalten seien. Der Aufzug im Bereich der Agentur für Arbeit wird beispielhaft genannt. Jedes Projekt werde zudem bereits in der Planung im Gemeinderat beraten. Man müsse dann auch zu diesem Zeitpunkt fragen, ob die Verwaltung dies noch schaffe umzusetzen. Auf die Möglichkeit eines Sperrvermerks wird hingewiesen.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass wenn Mittel im Haushalt für beschlossene Projekte eingestellt werden, die Position manchmal auch einen Merkpostencharakter habe. Wenn man die Mittel nicht übertrage, seien diese zunächst wieder neu zu etatisieren.

Stadträtin Koch fragt für den Bereich des investiven Finanzhaushalts zur „Tourist- Info - Außenbereich Hafenmarkt“ an, ob die Maßnahme nicht geschoben werden sollte.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht, dass der Beschluss hierzu verschoben wurde. Man habe jedoch nicht beschlossen, dass von der Maßnahme Abstand genommen werden soll. Das Prinzips eines Haushalts wird erläutert. Die Bewirtschaftung der im Haushalt enthaltenen Mittel erfordere einen weiteren Beschluss.

Stadträtin Koch fragt zum Aufzug im Bereich der Treppenanlage der Agentur für Arbeit nach dem Stand der Umsetzung.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Berichterstattung im Gemeinderat. Man habe mit der Agentur für Arbeit eine Übereinkunft getroffen. Es gab hierzu eine Ausschreibung.

Erster Bürgermeister Klink berichtet, dass derzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt werden.

Stadträtin Koch fragt zur Neuanlage einer Spiel-/Freizeitanlage auf der Weilerwiese an, was hier noch gemacht werde.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf die Berichterstattung im Gemeinderat. Die endgültige Erstellung der Freizeitanlage mache man noch von der zur Verfügungstellung der Baustelleneinrichtung für die Kocherufermaßnahme abhängig. Das hänge am Thema „Fischaufstiegsanlage“. Man sei aktuell wieder in Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart.

Stadträtin Koch fragt nach der Sanierung des Lesegartens.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass dies eine Maßnahme in den Ackeranlagen sei.

Stadträtin Koch fragt nach dem Umfeld für das Neue Globe. Es wird angefragt, was hier gemacht werden soll.

Erster Bürgermeister Klink berichtet, dass es sich um die aktuell anhängige Maßnahme handle. Es gehe um die Wiederherstellung der Platzfläche, damit das Neue Globe in Betrieb gehen könne.

Stadträtin Bergmann regt angesichts des Wachstums der Stadt mit entsprechendem Aufgabenzuwachs an, sich über eine Anpassung des Personalstand Gedanken zu machen.

Beschluss:

Der Bildung der in den Anlagen EÜT Ergebnishaushalt und EÜT investiver Finanzhaushalt aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
(einstimmig -30)

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