§ 71 - a) Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall 2017, b) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall 2017 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 den Jahresabschluss 2017 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2017 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vor- schriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Nach den Vorschriften des § 3 der Gemeindeprüfungsordnung beschränkte sich die Prüfung auf einzelne Schwerpunkte und Stichproben. Der Schlussbericht zur örtlichen Prüfung liegt vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert.

An dem vorgelegten Jahresabschluss wurden keine Änderungen vorgenommen.

Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.

Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision

Oberbürgermeister Pelgrim betont, dass in der Summe ein exzellenter Jahresabschluss mit einem ordentlichen Ergebnis von 16 Mio. €, einem Gesamtergebnis von 18 Mio. € und einer Bilanzsumme von 360 Mio. €, welche ohne Fremdfinanzierung auskomme, vorgelegt werde. Ferner wird nach Abfrage festgestellt, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall

Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 b Abs. 1 GemO mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

siehe Ergebnisrechnung und Ergebnisverwendung, Finanzrechnung, Bilanz

(einstimmig- 30)

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