§ 63/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Zustandsbericht Eschen sowie Gehölze in Muschelkalkklingen und an Steilabhängen; hier: Konsequenzen bei der Verkehrssicherung, beim Arbeitsschutz und bei der Gehölzpflege (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Immer deutlicher können auch in Schwäbisch Hall und in den umgebenden Gehölzbeständen Schadsymptome an jungen und alten Eschenbäumen beobachtet werden. Nach ersten Auffälligkeiten, wie Blattwelke, Blattverfärbungen, sowie weithin sichtbaren Kronenverlichtungen treten jetzt verstärkt schwerste Schädigungen auf, die die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigen und deren Absterben beschleunigen. In der Folge sind in den letzten Wochen mehrmals größere Eschenbäume auf Straßen, über Fußwege und über ein glücklicherweise nur kleines Gartenhaus gestürzt.

Auslöser dieser Schädigungen ist eine als Eschentriebsterben bekannt gewordene Erkrankung an verschiedenen Eschenarten, die durch einen Befall mit einem invasiven Schlauchpilz, dem „Falschen weißen Stengelbecherchen“ ausgelöst wird.

Ursprünglich stammt der Schaderreger aus Ostasien und ist vermutlich durch infiziertes Pflanzgut eingeschleppt worden. In Deutschland wurde das Eschentriebsterben im Jahr 2002 erstmals beobachtet. Die Krankheit hat sich innerhalb der letzten Jahre bundesweit mit einem dramatischen Anstieg der Anzahl der befallenen Gehölzbestände ausgebreitet. Sowohl die schnelle Verbreitung in den Beständen, als auch eine Intensivierung des Krankheitsverlaufes sind noch nicht zum Stillstand gekommen.

Für die Bäume wirkt sich das Triebsterben im Prinzip ähnlich einem jährlich wiederholten, unterschiedlich radikalen Rückschnitt aus. Es kommt auch zu Rindenschäden und Wuchsdeformationen durch Ersatztriebbildungen, inneren Holzfehlern, Kronenverlichtungen und chronischer Schwächung und meist auch zum Absterben des Baumes. Unter Beteiligung verschiedener Pilzarten entstehende Stammfußnekrosen beschleunigen den Absterbeprozess. Das Triebsterben kommt auf allen Standorten der Esche vor, jedoch scheint die Krankheit auf Feuchtstandorten beschleunigt und intensiver zu verlaufen.

Es zeichnet sich ab, dass einzelne Eschen aufgrund ihrer genetischen Ausstattung weniger anfällig oder gar resistent gegen die Krankheit sind. Es ist nicht auszuschließen, dass über natürliche Anpassungsprozesse Resistenzen an die Nachkommen weitergegeben werden. Deshalb ist es sinnvoll, die weniger befallenen Bäume möglichst lange im Bestand zu belassen um natürliche Anpassungsprozesse zu ermöglichen. Sofortige Eingriffe durch Entnahme aller, auch nur teilweise befallener Bäume sind nicht erforderlich, weil die Maßnahmen eine Verbreitung des Pilzes nicht verhindern können. Gefällte, kranke Eschen können im Bestand verbleiben, da von ihnen keine Infektionsgefahr ausgeht.

Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials bei Gehölzpflegearbeiten, insbesondere in stark durch Stammfußnekrosen befallenen, oder abgestorbenen Eschenbeständen, gibt die Forst-BW spezielle Hinweise zur Arbeitssicherheit. Die alleinige Qualifizierung der eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen durch einen Kursbesuch zur Verleihung eines Motorsägenscheins der Berufsgenossenschaft ist in keinem Fall ausreichend. Die Arbeiten sind durch eine/einen professionelle/n Forstwirt/in mit Zusatzqualifikationen in der Verkehrssicherung anzuleiten, die eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Unternehmer konsequent einzuweisen und für die Gefahren zu sensibilisieren. Dabei ist für jeden Einzelbestand eine Gefährdungsbeurteilung mit daraus resultierenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, bzw. -minimierung zeitnah vor Hiebbeginn durch den Auftraggeber, zusammen mit der beauftragten Arbeitsgruppe und/oder dem Unternehmer zu erstellen und im Arbeitsauftrag festzuhalten. Eine sicherheitstechnische Einschätzung und exemplarische Fotodokumentation des Schädigungsgrades, möglichst im Juli ist zwingend erforderlich.

Die Lichtbaumart Esche ist an unterschiedliche Standortbedingungen wie Wasser im Wurzelraum, Überflutungen und Bodenbewegungen sehr gut angepasst. Aus diesem Grund kommt sie als Haupt-, oder Pionierbaumart in vielen natürlichen Waldtypen wie Auen- und Schluchtwäldern vor. Gerade diese auf Sonderstandorte beschränkten Wälder sind aus Sicht des Naturschutzes von besonderer Bedeutung, da sie durch ihren Strukturreichtum zahlreichen, oftmals seltenen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. So führen beispielsweise die lichtdurchlässige Krone und die leicht zersetzbare Streu der Esche zur Ausbildung einer artenreichen Krautschicht und die rauhe Borke älterer Eschen bietet vielen Tierarten gute Nahrungs- und Versteckhabitate. Biotopbäume und Totholz sind wichtige Bestandteile naturnaher Wälder, weswegen auch bei notwendigen Eingriffen ausreichende Anteile an stehendem und liegendem Totholz sowie Biotopbäumen erhalten bleiben sollten. Droht die Esche in Beständen gänzlich auszufallen, sollte sie möglichst durch andere standortheimische Bäume ersetzt werden. Durch diese Maßnahmen können naturschutzfachlich wertvolle Wälder erhalten werden.

An der Landesstraße L1055, der Hessentaler Straße zwischen Steinbach und Hessental ist im Bereich des Landschaftsschutzgebietes im Waschbachtal tagsüber bei Verkehr eine Esche vollständig über die Straße gestürzt (siehe Anlage 1). Glücklicherweise hatte dieser Vorfall keine Schäden verursacht. Dieser Baumsturz ist jedoch der Auslöser für eine intensive Baumkontrolle, insbesondere der vom Triebsterben befallenen Eschenbäume (siehe Anlage 2). Die beauftragte Baumkontrolle der Schwäbisch Haller Stadtbetriebe erfasste zunächst ca. 700 Stck. große und kleine Bäume, vorwiegend Eschen, die aufgrund des Eschentriebsterbens und sichtbarer Stammfußnekrosen zu fällen seien. Im Austausch mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes und dem Umweltzentrum wurden daraufhin 40 Stck. ökologisch wertvolle und landschaftsbildprägende Gehölze erfasst, die noch einmal gemäß der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landentwicklung Landschaftsbau (FLL) als Einzelbäume kontrolliert und, falls die Verkehrssicherheit es zulässt, gepflegt und ins Baumkataster des städtischen GIS aufgenommen werden sollen. Dabei sind auch einzelne, weitgehend vitale Eschen, die jetzt intensiv im belaubten und nicht belaubten Zustand beobachtet werden. Der restliche, geschädigte Eschenbestand wird zeitnah durch ein professionelles Forstunternehmen gefällt. Die Auswirkungen der aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahme werden sich deutlich im Landschaftsbild des Waschbachtales abzeichnen.

Am 23.12.2018 ist eine kapitale Esche bei Wind und Starkregen auf ein Gartenhaus am unteren Ende der Badersklinge gestürzt. Eine kaum sichtbare Stammfußnekrose hatte sich negativ auf die Standsicherheit des Baumes ausgewirkt. Schon im Jahr 2013 wurde der Baumbestand in der Badersklinge von einem öffentlich bestellten Baumsachverständigen aufgrund des Sturzes einer kapitalen Stieleiche am oberen Ende der Badersklinge intensiv begutachtet. Der Sachverständige wies damals auf Besonderheiten in den Muschelkalkklingen von Schwäbisch Hall hin – sowohl auf die ungewöhnliche Steilheit des Geländes, den nachgebenden und nachrutschenden Untergrund, als auch auf besondere Wuchsformen insbesondere der Eschen. Aufgrund der ungewöhnlichen Höhe der dortigen Eschenbäume (die zum Licht hin wachsen), die insbesondere in der laublosen Zeit durch Aufschwingen zu Rüttelbelastungen im Wurzelwerk führt, sah er hier dringenden Handlungsbedarf. Die damals exakt definierten, bruchgefährdeten Bäume auf privaten Waldflächen wurden durch den Forstbetrieb des Hospitals zum Heiligen Geist unverzüglich gefällt.

Der aktuelle Baumsturz war Anlass für ein Gespräch der Verwaltung mit einem Vertreter der Haftpflichtversicherung. Dieser stellte klar, dass Baumbestände innerhalb des Waldes keiner Kontrollpflicht unterliegen (siehe auch Vorlage vom 26.06.2013 mit Erläuterung von waldtypischen und atypischen Gefahren). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) erläutert jedoch in ihrem Sonderheft von 2018, dass bei bekannter, akuter Gefahr schwerwiegender Ast- und Baumbrüche die Waldbesucher deutlich und eindringlich zu warnen sind und ein zumutbarer alternativer Weg anzubieten ist. Entgegen dem damaligen Beschluss von 2013 die Waldwege lediglich informativ auszuschildern, schlägt die Verwaltung nun vor, den ausgewiesenen Wanderweg durch die Badersklinge alternativ über den Fehleisenweg und den Max-Kade-Weg auszuschildern (Anlage 3). Aus Sicherheitsgründen wird bis auf Weiteres auch der ausgewiesene Wanderweg durch die Schleifbachklinge über einer Trassierung über Sülz umgeleitet und ausgeschildert (Anlage 4).

Als sich am 29.05.2016 der Starkregen in Braunsbach und die Holzflut im Grimmbachtal ereignete, gab es auch in der Wettbachklinge kleinere Rutschungen im steilen Gelände, die damals jedoch keine Sanierungen erforderlich machten. Auch in der Wettbachklinge stürzen derzeit immer wieder Eschenbäume, die stark durch das Eschentriebsterben geschädigt sind, insbesondere auf nachrutschenden Böden um und gefährden den dortigen Fußgängerverkehr auf dem schmalen öffentlichen Fußweg.

Dies war Anlass einer Klingenbegehung der Abteilung Stadtplanung gemeinsam mit Vertretern des Eigenbetriebes Werkhof und dem Umweltzentrum. Hierbei sollte der künftige Umfang bezüglich der Verkehrssicherung sowie Baumkontrollen und -pflege festgelegt werden. Begangen wurden die Wettbachklinge, die Badersklinge und die Schleifbachklinge. Bereits nach erster Inaugenscheinnahme wurde deutlich, dass umfangreiche Eingriffe in die Klingen notwendig sind um ein Mindestmaß an Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Durch die Wettbachklinge führt der am besten erschlossene Klingenweg in Schwäbisch Hall. An ihm befinden sich auch einzelne kleinere Wohngebäude mit eingeschränkter Zugänglichkeit. Die halbseitig angrenzenden ursprünglichen Obstgärten verwildern zusehends und entwickeln sich aufgrund natürlicher Sukzession zu waldähnlichen Strukturen. Der Vertreter der Haftpflichversicherung empfiehlt hier, diese Waldsituation exakt zu kartieren und den Fußweg durch die Wettbachklinge eventuell daraufhin als Waldweg zu definieren. Die Wohngebäude würden damit im Wald stehen. Dies würde auch am Wettbach eine Kontrollpflicht und dadurch ausgelöste starke Eingriffe in die Baumbestände vermeiden. Eine Schließung des Fußweges ist aufgrund der angrenzenden Wohngebäude und mangels Alternativtrasse nicht möglich.

Sowohl im Lindachwäldchen gegenüber den Ackeranlagen, als auch am Hang zur Bahn oberhalb der Steinbacher Straße sind aktuell Schäden durch umgestürzte Bäume aufgrund des lockeren, nachrutschenden Untergrundes und des Eschentriebsterbens zu beobachten. Die Verwaltung erwägt zumindest oberhalb der Steinbacher Straße, eventuell gemeinsam mit der Bahn, umfangreichere Sicherungs- und pflegemaßnahmen durchzuführen.

Anlage 1: Baumsturz Waschbachtal
Anlage 2: Stammfussnekrose und Pilzbefall an Eschen im Waschbachtal
Anlage 3: Lageplan Umleitung Wanderweg Badersklinge
Anlage 4: Lageplan Umleitung Wanderweg Schleifbachklinge

Stadtbetriebsleiter Wellinger berichtet, dass die Maßnahme zwischen Steinbach und Hessental von der Fa. Noller aus Großerlach umgesetzt wird. Hierfür werde am Freitag die Baustelle eingerichtet. Sofern die Witterung es zulässt, sollen die Arbeiten weitestgehend am Samstag und Sonntag ausgeführt werden, sodass hierfür der Berufsverkehr nicht umgeleitet werden muss. Es sei kein Kahlhieb geplant. Es seien auch viele schwache Bäume dabei, welche mitgezählt wurden. Im Bereich vom Waldkindergarten werden regelmäßige und strenge Kontrollen durchgeführt. Es werde alles getan, um jegliches Risiko zu vermeiden.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erklärt, dass eine sehr umfangreiche und fachlich qualifizierte Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt wurde. Es wird angeregt, die Bäume künftig im Sommer auszuzeichnen, um diese im Winter zu fällen. Zur Zeit seien die Vögel bereits dabei Nester zu bauen. Die Klingenwege sollten erhalten bleiben. Manche Klingen hätten durch Wasser oder Erosion Schaden genommen. Die Wege seien hierdurch ganz schmal geworden. Es wird gebeten, darauf zu achten, dass eine Begehbarkeit gewährleistet wird. Bei der Verkehrssicherungspflicht und den waldtypischen Gefahren handle sich um eine Gradwanderung. Man habe eine Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und an Eisenbahngleisen. Die CDU-Fraktion kündigt eine Zustimmung an. Es wird gebeten, das Thema weiterzuverfolgen.

Stadträtin Herrmann bedankt sich für die Sitzungsvorlage, da die Einbindung des Gemeinderats bei diesem Thema als wichtig angesehen wird. 700 Bäume seien eine „Hausnummer“. Die Eschen seien aufgrund der Verkehrssicherungspflicht unstrittig. Es gehe ihrer Fraktion um den Restbestand. Es seien auch weitere Bäume gekennzeichnet. Es wird angefragt, ob es eine nochmalige Begehung gegeben habe und wie viele Bäume vom Restbestand stehen bleiben können.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu erklärt, dass man die Bäume erfasst habe, welche zu fällen seien. Es handle sich um 700 Stück. Das Umweltzentrum habe 40 Bäume markiert, welche aus naturschutzfachlicher Sicht zu erhalten wären. Am morgigen Tag finde eine weitere Begehung mit dem Umweltzentrum, den Stadtbetrieben und der Abteilung Stadtplanung statt. Hierbei werde man nochmals prüfen, ob einzelne markierte Bäume erhalten werden können. Man müsse jedoch der Verkehrssicherungspflicht gerecht werden.

Stadträtin Herrmann bittet über das Ergebnis zu berichten.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu erklärt, dass die Maßnahme bereits am Wochenende umgesetzt wird. Es erfolgten insgesamt vier Begehungen, sodass man das Thema sehr ernst genommen habe.

Stadtrat Sakellariou fragt an, ob die umgestürzten Bäume alle krank waren. Ferner wird zum Verständnis angefragt, wie es sein könne, dass der Baumgutachter einen Baum als Gefährdung einstuft und dieser anschließend als naturschutzrechtlicher Sicht stehen bleiben könne. Nach dem Spielraum bei Vorlage einer Gefahr wird gefragt. Es wird angefragt, was mit dem Holz passiere.

Abteilungsleiter Stadtplanung Mathieu berichtet, dass sich die Stadt alle Bäume in einer Entfernung von zwei Baumlängen zur Straße ansehen müsse. Eine Esche sei auf einen gesunden Baum gefallen und habe diesen umgedrückt. D.h. nicht alle Bäume seien krank, welche umfallen. Unter diesem Aspekt habe der Baumkontrolleur eine Prüfung durchgeführt.

Stadtbetriebsleiter Wellinger ergänzt, dass der beauftragte Unternehmer das Holz mitnehme.

Stadtrat Sakellariou fragt an, ob dies die Kosten verringere.

Stadtbetriebsleiter Wellinger bejaht dies und erklärt, dass der Holzertrag gegengerechnet wird.

Stadtrat Sakellariou wirbt um Transparenz, da das Thema in der Öffentlichkeit breit diskutiert werde.

Stadtbetriebsleiter Wellinger ergänzt, dass auch gesunde Bäume im Falle von Rutschungen durch Starkregenereignisse bei den steilen Muschelkalkhängen entwurzelt werden und anschließend abrutschen.

Stadtrat Bay zitiert aus der Sitzungsvorlage wonach der Schaderreger vermutlich durch infiziertes Pflanzgut eingeschleppt wurde. Ein Pflanzgut aus osteuropäischen Ländern wird seitens Stadtrat Bay als Ursache angesehen.

Oberbürgermeister Pelgrim betont, dass die Verkehrssicherungspflicht und der Schutz der Menschen Vorrang habe.

Stadtrat Reichert erkundigt sich, ob eine Neuanpflanzung angedacht sei.

Stadtbetriebsleiter Wellinger geht davon aus, dass man auf eine Naturverjüngung setze. Eine gewisse Zahl von Eschen seien „immun“ gegen das Eschentriebsterben. Man hoffe, dass sich hier ein geschützter Bestand entwickle.

Stadtrat Reichert regt an, auf ein anderes Laubgehölz mit bewusster Anpflanzung zu setzen.

Stadtbetriebsleiter Wellinger geht davon aus, dass die Abteilung Stadtplanung hierauf ein Augenmerk legen wird.

Beschluss:

Kenntnisnahme.
(ohne Abstimmung)

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