§ 62 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0183-01/03 „Gewerbepark West 3. Änderung“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 14.11.2018 die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0183-01/03 "Gewerbepark West 3. Änderung“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 22.11.2018 veröffentlicht.

Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 30.11.2018 bis einschließlich 04.01.2019 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 22.11.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 5).

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0183-01/03 im Maßstab 1:1000, Stand 11.10.2018 (LK&P Ingenuere GbR)
Anlage 2: Begründung, Stand 11.10.2018 (LK&P Ingeniuere GbR)
Anlage 3: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 30.01.2019 (LK&P Ingenuere GbR)
Anlage 4: Vorhaben- und Erschließungsplan Mastab 1: 500/250, Stand 11.10.2018, (LK&P Ingenuere GbR)
Anlage 5: Abwägungsliste Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) BauGB und Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Stand 25.01.2019 (LK&P Ingenuere GbR)

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Satzungsbeschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 5).

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01/03Gewerbepark West 3. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/03 „Gewerbepark West 3. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, im M 1:1000 vom 11.10.2018 mit Legende und Textteil vom 30.01.2019, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 11.10.2018.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Gewerbepark West 3. Änderung
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Gewerbepark West 3. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen vom 30.01.2019. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0183-01/03 „Gewerbepark West 3. Änderung“.

Für beide Satzungen ist eine Begründung vom 11.10.2018 beigefügt.
(einstimmig -18)

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