38155332/meetingminutes/41359314/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden. Ans&auml;tze im Ergebnishaushalt k&ouml;nnen f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden. Dies ist in der st&auml;dtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.</p>
 
Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden. Ans&auml;tze im Ergebnishaushalt k&ouml;nnen f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden. Dies ist in der st&auml;dtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.</p>
 
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Die E&Uuml;T&#39;s werden unterschieden in:</p>
 
Die E&Uuml;T&#39;s werden unterschieden in:</p>
 
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<u>&Uuml;bertag offener Auftr&auml;ge:</u> Bei den sogenannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im st&auml;dtischen Finanzsystem sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese zwingend nach 2018 zu &uuml;bertragen.</p>
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<u>&Uuml;bert</u><u>r</u><u>ag offener Auftr&auml;ge:</u> Bei den sogenannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im st&auml;dtischen Finanzsystem sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese zwingend nach 2018 zu &uuml;bertragen.</p>
 
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<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u> Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise nach den Zust&auml;ndigkeiten der st&auml;dtischen Hauptsatzung ins Folgejahr &uuml;bertragen werden.</p>
 
<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u> Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise nach den Zust&auml;ndigkeiten der st&auml;dtischen Hauptsatzung ins Folgejahr &uuml;bertragen werden.</p>
 
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Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2018 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 47.287.882,72 &euro; gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
 
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2018 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 47.287.882,72 &euro; gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
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<strong>Offene Auftr&auml;ge</strong></p>
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Auftr&auml;ge</strong></p>
 
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<strong>&Uuml;bertrag Verf&uuml;gungsmittel</strong></p>
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<strong>&Uuml;bertrag<br />
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Detaildarstellungen der Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen sind als Anlagen &ndash; getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt &ndash; beigef&uuml;gt.</p>
 
Detaildarstellungen der Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen sind als Anlagen &ndash; getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt &ndash; beigef&uuml;gt.</p>
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:69-19_A1-E&Uuml;T_ErgHH.pdf{{!}}E&Uuml;T Ergebnishaushalt]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:69-19_A1-E&Uuml;T_ErgHH.pdf{{!}}E&Uuml;T Ergebnishaushalt]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:69-19_A2_E&Uuml;T_FinHH_Investitionen.pdf{{!}}E&Uuml;T investiver Finanzhaushalt]]</p>
 
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<u>Stadtrat Kaiser</u> nimmt auf den Pr&uuml;fbericht des Fachbereichs Revision zum Jahresabschluss Bezug. Es wird angefragt, ob es mehr an der planerischen Seite oder Vergabeseite liege.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> spricht die Budgetbildung im Ergebnishaushalt an. Wenn man diese addiere, kommen beachtliche Summen zusammen. Das Andere seien investive Ma&szlig;nahmen. Es gebe Veranschlagungen im Haushalt, welche auf Kofinanzierungen setzen. Andere Themen h&auml;ngen mit der Umsetzung zusammen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> nimmt auf den ersten Block der Investitionszusch&uuml;sse Bezug. Hier seien Ma&szlig;nahmen enthalten, welche l&auml;ngst in der Umsetzung seien, aber der Mittelfluss recht sp&auml;t erfolge. Man habe ferner gro&szlig;e Ma&szlig;nahmen, welche zum Zeitpunkt des Beschlusses und der Inangriffnahme durchfinanziert sein m&uuml;ssen. Man k&ouml;nne nicht ausschreiben, ohne dass diese gedeckt sei. Ferner gebe es Erschwernisse bei gro&szlig;en Ma&szlig;nahmen wie z.B. der Sanierung am Schulzentrum St. Michael oder der Sanierung der Hagenbachhallen. Allein die Beauftragung der Planungsleistungen erfordere ein aufwendiges VgV-Verfahren. Die meisten Projekte seien in der Bearbeitung. Da die Projekte jedoch sehr gro&szlig; seien, gehe der Mittelabfluss &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> erg&auml;nzt, dass die 47,4 Mio. &euro; nicht nur in den Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgeteilt seien. Es werden auch die offenen Auftr&auml;ge und die zum &Uuml;bertrag anstehenden Verf&uuml;gungsmittel dargestellt. Letztendlich stimme der Gemeinderat in heutiger Sitzung nur &uuml;ber die nicht bewirtschafteten Mittel ab. Die offenen Auftr&auml;ge seien schon bewirtschaftet, jedoch noch nicht abgerechnet. Es handle sich um ca. 15,7 Mio. &euro; von 47,4 Mio. &euro;.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> spricht das Konto der Projektpartnerschaften Namibia auf der Anlage 1 mit 95.400 &euro; an. Es wird angefragt, ob der Betrag auch f&uuml;r etwas anderes verwendet werden k&ouml;nnte. Im Bereich Presse- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit wird der Internetauftritt der Stadt mit 80.000 &euro; und der Bereich &Ouml;ffentliche Bekanntmachungen mit 100.000 &euro; angesprochen. Nach dem Hintergrund wird gefragt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verweist auf den Beschluss des Gremiums zur Aufstockung der Mittel f&uuml;r &Ouml;ffentliche Bekanntmachungen. Das Budget habe in diesem Bereich nicht ausgereicht. Aus diesem Grunde schl&auml;gt die Verwaltung die &Uuml;bertragung der Restmittel vor. Das letzte Update bzgl. der Homepage wurde ca. im Jahr 2004 durchgef&uuml;hrt. Die Homepage der Stadt m&uuml;sse deshalb an die heutigen Bedingungen angepasst werden. Es handle sich um ein anh&auml;ngiges Projekt. Das Konto der Projektpartnerschaften Namibia entspricht der Beschlussfassung im Gemeinderat.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Walter</u> erkundigt sich nach der Position &bdquo;Erwerb von geringwertigen Verm&ouml;gensgegenst&auml;nden&ldquo; beim Gymnasium St. Michael.<br />
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erkl&auml;rt, dass alle Schulen gleich viel an Mitteln bekommen.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> erg&auml;nzt, dass das gesamte Schulbudget unter diesem Konto gef&uuml;hrt werde. F&uuml;r die Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wurde f&uuml;r den Ergebnishaushalt eine Auswertung aus dem Programm Finanz+ erstellt. Letztlich seien dies alle Mittel, die einer Schule insgesamt im Budget zur Verf&uuml;gung stehen. Manche Schulen geben mehr und andere Schulen weniger aus. Dies f&uuml;hre dazu, dass sehr gro&szlig;e Unterschiede bei den &bdquo;&uuml;brig gebliebenen Mitteln&ldquo; vorhanden seien. Man habe im Gemeinderat beschlossen, dass die Mittel st&auml;ndig vorgetragen werden. Es wird zudem erl&auml;utert, dass die Stadt Schw&auml;bisch Hall &uuml;ber entsprechende finanzielle Mittel verf&uuml;ge, um die Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen finanzieren zu k&ouml;nnen. Die Kasse verf&uuml;ge insgesamt &uuml;ber liquide Mittel (einschlie&szlig;lich Geldanlagen und Ausleihungen) in H&ouml;he von knapp &uuml;ber 76 Mio. &euro;.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="justify">
 
Der Bildung der in den Anlagen E&Uuml;T Ergebnishaushalt und E&Uuml;T investiver Finanzhaushalt aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.<br />
 
Der Bildung der in den Anlagen E&Uuml;T Ergebnishaushalt und E&Uuml;T investiver Finanzhaushalt aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.<br />
 
(ohne Abstimmung)</p>
 
(ohne Abstimmung)</p>
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Aktuelle Version vom 27. März 2019, 13:05 Uhr

Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden. Ansätze im Ergebnishaushalt können für übertragbar erklärt werden. Dies ist in der städtischen Budgetierungsrichtlinie erfolgt.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge: Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2018 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln: Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 47.287.882,72 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene
Aufträge

Übertrag
Verfügungsmittel

Gesamt:

Ergebnishaushalt

2.713.197,50 €

2.853.407,17 €

5.566.604,67 €

Finanzhaushalt

12.992.371,50 €

28.827.296,55 €

41.819.668,05 €

Gesamt:

15.705.569,00 €

31.680.703,72 €

47.386.272,72 €


Detaildarstellungen der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen – getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt – beigefügt.

Da die Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich zu den im Haushaltsplan veranschlagten Planansätzen zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen ermächtigen, werden hierdurch liquide Mittel in Höhe der EÜT gebunden. Es muss also gewährleistet werden, dass die Stadtkasse jederzeit in der Lage ist, die hieraus anstehenden Auszahlungen in voller Höhe leisten zu können. In 2019 könnten somit zusätzlich 47.386.272,72 € verausgabt werden. Für den anstehenden Doppelhaushalt 2020/21 bedeutet dies eine Einschränkung bei möglichen neuen Vorhaben. Da die Bauverwaltung aufgrund des immensen Investitionsvolumens die Abarbeitung der bestehenden Haushaltsmittel kaum bewerkstelligen kann, sollte bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts Wert darauf gelegt werden, neue Maßnahmen nur mit Augenmaß aufzunehmen. Stattdessen sollten primär die bereits begonnen Maßnahmen abgearbeitet bzw. übertragene Haushaltsmittel bewirtschaftet werden.

Seit der Umstellung auf NKHR zum Haushaltsjahr 2012 ist die Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen fortwährend gestiegen:

 

ErgHH

FinHH

Summe

2012

1.810.150,32 €

14.197.636,00 €

16.007.786,32 €

2013

3.456.633,68 €

11.436.789,25 €

14.893.422,93 €

2014

3.695.852,29 €

21.187.543,95 €

24.883.396,24 €

2015

3.564.545,88 €

21.122.930,62 €

24.687.476,50 €

2016

4.686.169,93 €

25.128.531,76 €

29.814.701,69 €

2017

4.079.729,41 €

32.858.671,40 €

36.938.400,81 €

2018

5.566.604,67 €

41.819.668,05 €

47.386.272,72 €

 

siehe: Grafik

Anlage 1: EÜT Ergebnishaushalt
Anlage 2: EÜT investiver Finanzhaushalt

Stadtrat Kaiser nimmt auf den Prüfbericht des Fachbereichs Revision zum Jahresabschluss Bezug. Es wird angefragt, ob es mehr an der planerischen Seite oder Vergabeseite liege.

Oberbürgermeister Pelgrim spricht die Budgetbildung im Ergebnishaushalt an. Wenn man diese addiere, kommen beachtliche Summen zusammen. Das Andere seien investive Maßnahmen. Es gebe Veranschlagungen im Haushalt, welche auf Kofinanzierungen setzen. Andere Themen hängen mit der Umsetzung zusammen.

Erster Bürgermeister Klink nimmt auf den ersten Block der Investitionszuschüsse Bezug. Hier seien Maßnahmen enthalten, welche längst in der Umsetzung seien, aber der Mittelfluss recht spät erfolge. Man habe ferner große Maßnahmen, welche zum Zeitpunkt des Beschlusses und der Inangriffnahme durchfinanziert sein müssen. Man könne nicht ausschreiben, ohne dass diese gedeckt sei. Ferner gebe es Erschwernisse bei großen Maßnahmen wie z.B. der Sanierung am Schulzentrum St. Michael oder der Sanierung der Hagenbachhallen. Allein die Beauftragung der Planungsleistungen erfordere ein aufwendiges VgV-Verfahren. Die meisten Projekte seien in der Bearbeitung. Da die Projekte jedoch sehr groß seien, gehe der Mittelabfluss über einen längeren Zeitraum.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber ergänzt, dass die 47,4 Mio. € nicht nur in den Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgeteilt seien. Es werden auch die offenen Aufträge und die zum Übertrag anstehenden Verfügungsmittel dargestellt. Letztendlich stimme der Gemeinderat in heutiger Sitzung nur über die nicht bewirtschafteten Mittel ab. Die offenen Aufträge seien schon bewirtschaftet, jedoch noch nicht abgerechnet. Es handle sich um ca. 15,7 Mio. € von 47,4 Mio. €.

Stadträtin Koch spricht das Konto der Projektpartnerschaften Namibia auf der Anlage 1 mit 95.400 € an. Es wird angefragt, ob der Betrag auch für etwas anderes verwendet werden könnte. Im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird der Internetauftritt der Stadt mit 80.000 € und der Bereich Öffentliche Bekanntmachungen mit 100.000 € angesprochen. Nach dem Hintergrund wird gefragt.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den Beschluss des Gremiums zur Aufstockung der Mittel für Öffentliche Bekanntmachungen. Das Budget habe in diesem Bereich nicht ausgereicht. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung die Übertragung der Restmittel vor. Das letzte Update bzgl. der Homepage wurde ca. im Jahr 2004 durchgeführt. Die Homepage der Stadt müsse deshalb an die heutigen Bedingungen angepasst werden. Es handle sich um ein anhängiges Projekt. Das Konto der Projektpartnerschaften Namibia entspricht der Beschlussfassung im Gemeinderat.

Stadträtin Walter erkundigt sich nach der Position „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ beim Gymnasium St. Michael.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass alle Schulen gleich viel an Mitteln bekommen.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber ergänzt, dass das gesamte Schulbudget unter diesem Konto geführt werde. Für die Ermächtigungsübertragungen wurde für den Ergebnishaushalt eine Auswertung aus dem Programm Finanz+ erstellt. Letztlich seien dies alle Mittel, die einer Schule insgesamt im Budget zur Verfügung stehen. Manche Schulen geben mehr und andere Schulen weniger aus. Dies führe dazu, dass sehr große Unterschiede bei den „übrig gebliebenen Mitteln“ vorhanden seien. Man habe im Gemeinderat beschlossen, dass die Mittel ständig vorgetragen werden. Es wird zudem erläutert, dass die Stadt Schwäbisch Hall über entsprechende finanzielle Mittel verfüge, um die Ermächtigungsübertragungen finanzieren zu können. Die Kasse verfüge insgesamt über liquide Mittel (einschließlich Geldanlagen und Ausleihungen) in Höhe von knapp über 76 Mio. €.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bildung der in den Anlagen EÜT Ergebnishaushalt und EÜT investiver Finanzhaushalt aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
(ohne Abstimmung)

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