38155332/meetingminutes/41359212/paragraph

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Im Wohngebiet Reifenhof der Stadt Schw&auml;bisch Hall wurden in den vergangenen Jahren durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH umfangreiche Investitionen in den Aufbau der Fernw&auml;rmeversorgung get&auml;tigt.</p>
 
Im Wohngebiet Reifenhof der Stadt Schw&auml;bisch Hall wurden in den vergangenen Jahren durch die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH umfangreiche Investitionen in den Aufbau der Fernw&auml;rmeversorgung get&auml;tigt.</p>
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:66-19_A1_Fernwaermesatzung_Reifenhof.pdf{{!}}Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r einen Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:66-19_A1_Fernwaermesatzung_Reifenhof.pdf{{!}}Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r einen Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:66-19_A2_Fernwaermesatzung_Reifenhof.pdf{{!}}Lageplan des Fernw&auml;rmevorranggebiets f&uuml;r den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof]]</p>
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:66-19_A2_Fernwaermesatzung_Reifenhof.pdf{{!}}Lageplan des Fernw&auml;rmevorranggebiets f&uuml;r den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof]]</p>
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(einstimmig - 17)</p>
 
 
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<u>Stadtr&auml;tin Walter</u> erkundigt sich warum die zwei Doppelh&auml;user gegen&uuml;ber dem Marienburger Weg und das Haus am Eck in Richtung Alte Reifensteige nicht einbezogen wurden. Diese seien ihrem Wissen nach im Besitz der Stadt bzw. der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo;.</p>
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall beschlie&szlig;t die Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Gemeinderatssitzung zu pr&uuml;fen, ob die Geb&auml;udereihe nord&ouml;stlich des Marienburger Wegs noch einbezogen werden k&ouml;nnte.&nbsp;<br />
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(einstimmig -17)</p>
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Aktuelle Version vom 27. März 2019, 12:59 Uhr

Sachvortrag:

Im Wohngebiet Reifenhof der Stadt Schwäbisch Hall wurden in den vergangenen Jahren durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH umfangreiche Investitionen in den Aufbau der Fernwärmeversorgung getätigt.

Aufgrund der geplanten Entwicklung des Stammgeländes des Sonnenhof e.V. sollen zudem noch weitere Ausbauten vorgenommen und die betreffenden Bereiche in Folge als Fernwämevorranggebiete ausgewiesen werden.

Es ist vorgesehen, dass die Versorgungsleistungen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch für die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Aus diesem Grund ist für den betreffenden Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof eine entsprechende Satzung für die öffentliche Wärmeversorgung durch den Gemeinderat zu erlassen, die als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.

Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Abgrenzung des Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Der Inhalt der Satzung wurde mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bereits abgestimmt.

Die Veranstaltung zur Anwohnerinformation im Vorfeld wurde von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, im Beisein eines städtischen Vertreters, am Dienstag, 05.02.2019 durchgeführt.

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Satzung, gemäß den rechtlichen Vorschriften, von städtischer Seite öffentlich bekannt gegeben.

Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für einen Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof
Anlage 2: Lageplan des Fernwärmevorranggebiets für den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof

Stadträtin Walter erkundigt sich warum die zwei Doppelhäuser gegenüber dem Marienburger Weg und das Haus am Eck in Richtung Alte Reifensteige nicht einbezogen wurden. Diese seien ihrem Wissen nach im Besitz der Stadt bzw. der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Prüfung bis zur Gemeinderatssitzung zu.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für den Teilbereich des Wohngebiets Reifenhof. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Gemeinderatssitzung zu prüfen, ob die Gebäudereihe nordöstlich des Marienburger Wegs noch einbezogen werden könnte. 
(einstimmig -17)

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