§ 51 - Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Wohngebiet Tullauer Höhe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Wohngebiet Tullauer Höhe der Stadt Schwäbisch Hall wurden in den vergangenen Jahren in vielen Straßenzügen durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH umfangreiche Investitionen in den Aufbau der Fernwärmeversorgung getätigt.

Die Erschließung von weiteren Bereichen der Tullauer Höhe mit Fernwärme ist geplant und in Folge dessen soll der gesamte betroffene Bereich, insbesondere die Schulzentren, als Fernwärmevorranggebiet ausgewiesen werden.

Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Die entsprechende Satzung ist durch den Gemeinderat zu erlassen und nach bereits erfolgter Abstimmung mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan verdeutlicht die Abgrenzung des geplanten Fernwärmevorranggebiets und stellt eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Die Veranstaltung zur Anwohnerinformation im Vorfeld wurde von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, im Beisein eines städtischen Vertreters, am Dienstag, 05.02.2019 durchgeführt.

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Satzung, gemäß den rechtlichen Vorschriften, von städtischer Seite öffentlich bekannt gegeben.

Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Wohngebiet Tullauer Höhe
Anlage 2: Lageplan über den Geltungsbereich des Fernwärmevorranggebiets im Wohngebiet Tullauer Höhe

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Wohngebiet Tullauer Höhe.
(einstimmig -17)

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