§ 2 - Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 26.07.2017 hat der Gemeinderat Richtlinien zur Sportförderung erlassen, die ab 1.1.2018 in Kraft traten. Antragsberechtigt gemäß der Förderrichtlinie sind Sportvereine mit Sitz in Schwäbisch Hall, die u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • seit drei Jahren im Vereinsregister eingetragen

  • Mitglied im WLSB

  • Mitglied im Stadtverband für Sport

  • Mitgliedsbeitrag muss ab 1.1.2020 für Erwachsene mindestens 70 €, für Kinder und Jugendliche mindestens 35 € jährlich betragen

  • Jugendordnung muss vorliegen

Ziel des Gemeinderates ist es, alle Sportvereine fair und gerecht zu behandeln. Im Laufe des Antragsjahrs 2018 hat sich herausgestellt, dass eine Aufnahme der Luftsportvereine im WLSB nicht möglich ist. Die Luftsportvereine sind analog zum WLSB im Baden-Württembergischen Luftsportverband organisiert.

Um die Luftsportvereine in Schwäbisch Hall den anderen Sportvereinen gleich zu stellen, ist der Text der Antragsberechtigung zu ergänzen:

„Antragsberechtigt sind Sportvereine …, die Mitglied im WLSB oder einem vergleichbaren Dachverband sind.“

Zur Vereinfachung in der Antragsstellung und Abwicklung wird der Luftsportverband Schwäbisch Hall (LSV) für seine Mitglieder einen gemeinsamen Antrag stellen. Um Zuschussgerechtigkeit zu gewährleisten, kann der LSV für 2018 noch einen Antrag stellen.

Beschluss:

Kapitel 3, Aufzählung Nr 1 der Sportförderrichtlinie wird ergänzt. Er lautet nun:

„Der Verein muss seit drei Jahren mit Sitz in Schwäbisch Hall im Vereinsregister eingetragen, Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) oder eines vergleichbaren Dachverbandes und des Stadtverbands für Sport Schwäbisch Hall e.V. (Stadtverband) sein. Das Jahr der Eintragung zählt als volles Jahr.
(9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Es wird ferner zur Abstimmung gestellt, ob die Angelegenheit im Gemeinderat zu beraten ist.
(8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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