38155332/meetingminutes/41359149/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 27.03.2019 12:57, durch .)
(Änderung am 28.03.2019 12:37, durch .)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=41359149|paragraph-attribute-mm_id=38155332|paragraph-attribute-number=50|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=50|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=64-19|paragraph-attribute-title=Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=41359149|paragraph-attribute-mm_id=38155332|paragraph-attribute-number=50|paragraph-attribute-subnumber=1|paragraph-attribute-full_number=50/1|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=64-19|paragraph-attribute-title=Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine|paragraph-attribute-statement=<p>
 
- Stadtrat Feucht nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
 
- Stadtrat Feucht nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Zeile 71: Zeile 71:
  
 
[[Category:TYP:P|41359149]]
 
[[Category:TYP:P|41359149]]
[[Category:MMID:38155332|########50##########]]
+
[[Category:MMID:38155332|########50#########1]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:Index:Sport|Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine (18.02.2019, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 
[[Category:Index:Sport|Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine (18.02.2019, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 
[[Category:Index:Förderung|Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine (18.02.2019, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 
[[Category:Index:Förderung|Sportförderrichtlinien - Gleichstellung aller Sportvereine (18.02.2019, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2019-02-18]]
 
[[Category:Startdate|2019-02-18]]

Version vom 28. März 2019, 12:37 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Feucht nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Am 26.07.2017 hat der Gemeinderat Richtlinien zur Sportförderung erlassen, die ab 1.1.2018 in Kraft traten. Antragsberechtigt gemäß der Förderrichtlinie sind Sportvereine mit Sitz in Schwäbisch Hall, die u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • seit drei Jahren im Vereinsregister eingetragen

  • Mitglied im WLSB

  • Mitglied im Stadtverband für Sport

  • Mitgliedsbeitrag muss ab 1.1.2020 für Erwachsene mindestens 70 €, für Kinder und Jugendliche mindestens 35 € jährlich betragen

  • Jugendordnung muss vorliegen

Ziel des Gemeinderates ist es, alle Sportvereine fair und gerecht zu behandeln. Im Laufe des Antragsjahrs 2018 hat sich herausgestellt, dass eine Aufnahme der Luftsportvereine im WLSB nicht möglich ist. Die Luftsportvereine sind analog zum WLSB im Baden- Württembergischen Luftsportverband organisiert.

Um die Luftsportvereine in Schwäbisch Hall den anderen Sportvereinen gleich zu stellen, ist der Text der Antragsberechtigung zu ergänzen:

„Antragsberechtigt sind Sportvereine …, die Mitglied im WLSB oder einem vergleichbaren Dachverband sind.“

Zur Vereinfachung in der Antragsstellung und Abwicklung wird der Luftsportverband Schwäbisch Hall (LSV) für seine Mitglieder einen gemeinsamen Antrag stellen. Um Zuschussgerechtigkeit zu gewährleisten, kann der LSV für 2018 noch einen Antrag stellen.

Stadtrat Schorpp vertritt die Ansicht, dass die Sitzungsvorlage auch im Gemeinderat behandelt werden müsse, da es sich um ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung handle. Nach den finanziellen Auswirkungen wird gefragt. Es wird zudem angefragt, ob die im Haushalt enthaltenen Mittel in Höhe von 260.000 € erhöht werden müssen. Im Doppelhaushalt sei unter „Zuschüsse“ in der Anlage 5 ausgeführt, dass der Luftsportverein für sog. sportnotwendige Flächen einen jährlichen Zuschuss von 1.100 € und der Motorfliegerclub für die Start- und Landebahn 1.706 € erhalten. Nach seiner Erinnerung sei bei der Erstellung der Sportförderrichtlinie im Jahr 2017 Konsens unter den Sportvereinen und der Verwaltung gewesen, dass nur solche Verein gefördert werden, welche im Stadtverband für Sport und im WLSB seien. Aus diesem Grunde habe man zum Ausgleich den ADAC und die DLRG über den sog. Sondertopf, welcher über 15.000 € verfüge, gefördert. Eine Aufstockung des Sondertopfs wird befürwortet. Die „Flieger“ sollten hieraus bedient werden. In diesem Fall wird keine Änderung der Sportförderrichtlinien benötigt. Wenn der Gemeinderat dies mehrheitlich anderes sehen sollte, müsste nach Ansicht von Stadtrat Schorpp auch der ADAC und die DLRG in den vollen Genuss der Sportförderung kommen. Auch diese hätten Dachverbände.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Systematik der Sportförderrichtlinie so gestaltet sei, dass diese keinen „Deckel“ umfasse. Man habe Fixbeträge mit 70 € für Kinder und Jugendliche genannt. Es hänge davon ab, wie viele Kinder und Jugendliche da seien. Hiernach bemesse sich der Umfang der Förderung. Es wurden weitere verschiedene Kriterien benannt. Man habe keinen haushalterischen Deckel beschlossen. Mit der Aufnahme einer weiteren Struktur entstehe keine Reduktion der Förderung bei anderen Vereinen. Für den Bereich Kinder- und Jugendförderung handelt es sich um überschaubare Beträge, da im Luftsport wenige Kinder- und Jugendliche vorhanden seien. Im Segelsport sei es möglich. Hier könne man ab 14 Jahren teilnehmen. Es gebe die Frage der Übungsleiter. Wenn ein Segelfluglehrer lizenziert sei und Schüler habe, bekomme dieser die gleiche Unterstützung wie ein Übungsleiter für Tischtennis. Der ADAC und der DLRG stellen keine eigenständigen Vereine dar. Diese seien Gliederungen von bundesweit oder landesweit agierenden Strukturen. Aus diesem Grunde habe man sich entschieden, keine Vereinsförderung zu machen, welche an den Landesverband ginge. Man habe stattdessen einen Sondertopf eingerichtet. Im Bereich des Luftsports handle es sich um dem Stadtverband angeschlossene Vereine mit rechtlich selbständigen Strukturen. Der WLSB nehme diese nicht auf. Der Wortlaut des Beschlussantrags wird im Detail nochmals erläutert.

Stadtrat Härtig fragt an, was zum Luftsportverein gehöre. Für ihn sei wichtig, dass Menschen in Bewegung kommen und in Teams arbeiten. Es wird angefragt, ob es einen Wettbewerb gebe. Die Gemeinnützigkeit wird hinterfragt. Die DLRG habe in hohem Maße einen sportlichen und gemeinnützigen Zweck. Hieran gebe es keinen Zweifel. Der Luftsport wird als ein „elitäres Hobby“ mit geringer Gemeinnützigkeit angesehen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Frage der Anerkennung der Gemeinnützigkeit den Amtsgerichten und den Finanzbehören obliege. Im vorliegenden Fall handle es sich um gemeinnützige Vereine. Wie bei den allermeisten gemeinnützigen Vereinen gebe es innerhalb des Vereins einen Wirtschaftsbetrieb und einen hoheitlichen Betrieb im Sinne dessen, warum ein Verein gemeinnützig ist. Ferner gebe es Wettbewerbe. Die Segelflieger seien beispielsweise in der zweiten Bundesliga aktiv.

Stadtrat Härtig bittet um einen Überblick über die Luftsportvereine.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass bis zur Verabschiedung der Sportförderrichtlinie alle Bestandteil der Förderung gewesen seien. Es gebe 7 Vereine.

Fachbereichsleiter Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport Klenk benennt die Vereine im Detail.

Stadträtin Koch führt aus, dass es Vereine gegeben habe, welche sich unfair behandelt gefühlt haben. Manche gehören nicht zum Stadtverband für Sport. Dadurch erhalten diese keine Unterstützung. Aus diesem Grunde werde sie dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass die Luftsportvereine Mitglied im Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.V. seien. Das Kriterium der Mitgliedschaft im WLSB können diese jedoch nicht erfüllen, da sich die Dachverbände nicht miteinander verständigt haben. Die von Stadträtin Koch angesprochenen Vereine könnten mit einer Antragstellung Mitglied im Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.V. werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Kapitel 3, Aufzählung Nr. 1 der Sportförderrichtlinie wird ergänzt. Er lautet nun:

„Der Verein muss seit drei Jahren mit Sitz in Schwäbisch Hall im Vereinsregister eingetragen, Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) oder eines vergleichbaren Dachverbandes und des Stadtverbands für Sport Schwäbisch Hall e.V. (Stadtverband) sein. Das Jahr der Eintragung zählt als volles Jahr.
(9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Stadtrat Schorpp fragt nochmals an, warum die Angelegenheit nicht im Gemeinderat beraten wird. Es handel sich seiner Auffassung nach um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die rechtliche Möglichkeit einer Antragstellung auf Beratung im Gemeinderat.

Stadtrat Schorpp stellt den Antrag darüber abzustimmen, ob die Angelegenheit im Gemeinderat beraten werden soll.

B e s c h l u s s:

Die Ergänzung der Sportförderrichtlinie soll im Gemeinderat beraten werden, da es sich um ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung handle.
(8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge