§ 46/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung: Ausfallbürgschaft zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH für Sanierung Objekt Karl-Kurz-Straße 44 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. März 2019, 08:13 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmte am 12.12.2018 (nö) der Übernahme  einer 50 %-igen kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000,00 € zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft für das Darlehen des KfW-Förderprogramms „IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren für kommunale und soziale Infrastruktur“ zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme des Objekts Karl-Kurz-Straße 44/1 zu.

Meine Werkzeuge