§ 36 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Abwägung der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 10.10.2018 die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2113 - 05 "Fotovoltaikanlage Alter Schießstand - Sulzdorf“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.10.2018 veröffentlicht.

Der Satzungsentwurf lag im Zeitraum vom 24.10.2018 bis einschließlich 26.11.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 12.10.2018.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 11).

Die zur flächenmäßig reduzierten Planung eingegangenen Stellungnahmen enthielten keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Fotovoltaikanlage. Naturschutzfachliche Details zur Erhebungsmethodik von Fauna und Flora und zur Art der Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen konnten in einem abschließenden Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde geklärt werden.

Eine der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ist nur planextern auf der Gemarkung Dalkingen, Gemeinde Rainau umzusetzen. Grund hierfür ist, dass zwar geeignete Flächen innerhalb der Gemarkung Schwäbisch Hall vorhanden wären (vorgeschlagen vom Landschaftserhaltungsverband und dem Umweltzentrum SHA), es aber nicht gelungen ist die Zustimmung der Grundstückseigentümer zu erreichen. Die Sicherung der Fläche erfolgt über eine entsprechende Regelung im Durchführungsvertrag.

Nach Abstimmung mit der Naturschutzbehörde bestehen auch seitens des Regionalverbands Heilbronn-Franken keine grundsätzlichen Bedenken mehr. Auch vom Regierungspräsidium Stuttgart wird die Planung aus Sicht des Klimaschutzes begrüßt. Details zu den Stellungnahmen sind der Anlage 11 zu entnehmen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 12.02.2019. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2018 berichtet.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 2113-05 "Fotovoltaikanlage Alter Schießstand -Sulzdorf" im Maßstab 1: 1000, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger+Partner, Heidenheim)
Anlage 3: Begründung, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 4: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 5: Umweltbericht, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand 10.09.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)
Anlage 7: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 8: Faunistische Untersuchung, Stand 03.09.2018, (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 9: Pflanzensoziologische Untersuchung, Stand 03.09.2018 (Dipl.-Biol. Reinhard Utzel, Boos)
Anlage 10: Apidologisches Gutachten, Stand 17.08.2018 (APIPLAN, Oberrot)
Anlage 11: Abwägungsliste Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB und Behörden gemäß §4 (2) BauGB, Stand 10.12.2018 (Ingenieurbüro Junginger + Partner, Heidenheim)

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf in seiner Sitzung am 12.02.2019 dem Beschluss mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt hat. Ferner wird festgestellt, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Satzungsbeschluss
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt (Anlage 11).

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf
Der Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Ingenieurbüro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim, im M 1:1000 vom 10.09.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10.09.2018.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Ingenieurbüro Junginger+Partner GmbH, Heidenheim vom 10.09.2018. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“.

Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -29)

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