§ 35 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05 „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“; hier: Durchführungsvertrag (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand“ Nr. 2113-05 ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf einer Teilfläche des Flurstücks 3320 (Schwäbisch Hall-Sulzdorf) entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 10.09.2018).

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens, Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens und Rückbauverpflichtung (vgl. § 2 des Vertrages)

  • Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen (vgl. § 3), insbesondere

    •  Ausarbeitung und Erstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Planungen

    •  Kostentragung

  • Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes (vgl. § 4)

  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 6)

  • Brandschutz (vgl. § 7)

  • Haftungsausschluss der Stadt (vgl. § 8)

Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 12.02.2019. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2019

Anlage: Durchführungsvertrag
             Anlage 1 zum Durchführungsvertrag: Übersichtsplan
             Anlage 2 zum Durchführungsvertrag: Vorhaben- und Erschliessungsplan
             Anlage 3 zum Durchführungsvertrag: Umweltbericht
             Anlage 4 zum Durchführungsvertrag: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf in seiner Sitzung am 12.02.2019 dem Beschluss mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt hat.

Stadtrat Frank thematisiert die notwendige Bürokratie, um das Vorhaben auf den Weg bringen zu können.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach dem Stand bezüglich der Ausgleichsflächen.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass man sich noch in der Klärungsphase hinsichtlich der angeregten Alternativfläche befinde. Der Wunsch, vorrangig ein ortsnahes Grundstück zu finden, sei in den Vertrag aufgenommen.

Beschluss:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger (Walter Energy GmbH & Co. KG, 73489 Jagstzell) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Alter Schießstand Sulzdorf“ Nr. 2113-05) wird zugestimmt.
(einstimmig -29)

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