§ 30 - Neuwahl des Abteilungskommandanten und der beiden Stellvertreter der Abteilung Ost der Freiwilligen Feuerwehr (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Abteilungsversammlung Ost am 01.02.2019 stand die Neuwahl des Abteilungskommandanten an, da die reguläre Amtszeit von 5 Jahren abläuft.

Einziger Bewerber war der bisherige Amtsinhaber Christoph Wenger. Er wurde mit 80 Stimmen wiedergewählt.

Nach § 10 der Feuerwehrsatzung kann zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten gewählt werden, wer der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört und über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die erforderlichen, persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Vor Bestellung durch den Oberbürgermeister ist die Zustimmung durch den Gemeinderat erforderlich.

Die in der Satzung genannten Voraussetzungen sind bei Herrn Wenger alle erfüllt.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Wiederwahl des Abteilungskommandanten Christoph Wenger für die Abteilung Ost der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt.
(einstimmig -29)

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