§ 25 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ sowie mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018- 2022 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. März 2019, 07:00 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Haushaltsplan 2019 wurde am 12. Dezember 2018 im Gemeinderat öffentlich eingebracht und am gleichen Tag in nichtöffentlicher Sitzung durch die Verwaltung erläutert.

Es gingen keine Anträge zum Haushaltsplan 2019 ein.

Die Hospitalstiftung finanziert über den Ergebnishaushalt Zuschüsse in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Soziales und Senioren. Den größten Anteil daran haben der Abmangel der Unterstiftung Fachhochschule (288,4 T €), die Abmängel und die kalkulatorische Mietermäßigung der Seniorenwohnheime (305,1 T €) sowie die Abmängel der Sonstigen Sozialen Hilfen (insbesondere Haller Gutscheinheft), der Mobilen Jugendarbeit und der Flexiblen Hilfe (früher Hilfe zur Erziehung bzw. Soziale Gruppenarbeit) mit insgesamt 190,9 T €.

Insgesamt wird im Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 6.037.299 € und ordentlichen Aufwendungen von 6.024.513 € gerechnet. Die Ergebnisse der Hospitalstiftung werden durch die anhaltende Niedrigszinsphase auf den Kapitalmärkten belastet. Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt 212.786 €, das sich aus dem ordentlichen Ergebnis mit 12.786 € und dem Sonderergebnis mit 200.000 € zusammensetzt.

Der Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm sind im Wesentlichen dadurch geprägt, dass die Sanierung von hospitalischen Mietwohnanlagen fortgeführt, ein stationäres Hospiz für Erwachsene gebaut und der Gebäudebestand erweitert wird.

Insgesamt betragen die geplanten investiven Auszahlungen 6.107.500 €, denen gegenüber 2.333.500 € investive Einzahlungen stehen. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für die geplanten Investitionen sind im Haushalt mit 2.600.000 € veranschlagt. Die Tilgungen belaufen sich auf insgesamt 680.400 €.

Stadtrat Kaiser erklärt, dass Oberbürgermeister Pelgrim bei der Einbringung des Hospitalhaushalts bereits die investiven Schwerpunkte vorgestellt habe. Hierzu gehöre für ihn vor allem das Stationäre Hospiz. Das Engagement liege im wohlverstandenen Aufgabenfeld. Die erheblichen Aufwendungen im sozialen Bereich für Seniorenwohnhäuser, im Gesundheitswesen, in der Jugendarbeit und eine Vielzahl weiterer Hilfen und Leistungen gehören ebenso zum Aufgabenfeld. Über den „segensreichen“ Einfluss der Stiftung sei man sich einig. Das geplante Ergebnis sei geradezu ausgeglichen und könne auch schlechter ausfallen. Die Schulden werden weiter auf fast 20 Mio. € steigen. Dies sehe die Verwaltung als unproblematisch an, da man in den letzten Jahren auch erhebliche Investitionen in den Immobilienbestand getätigt habe, welcher auch im hohen Maße zum ausgeglichenen Ergebnis beitrage. Den Schuldenstand werde man trotzdem weiter wachsam im Blick haben. Die Eigenkapitalquote sank in den letzten Jahren kontinuierlich. Man liege derzeit noch bei starken 75%. Aus dem Bereich des Forstes werde man in den kommenden Jahren kaum einen nennenswerten Beitrag erwarten können. Für einen Waldbestand von 2.000 ha sei dies unbefriedigend. Man habe im Rahmen des letzten Waldumgangs die Pückler-Limpurg` sche Wohltätigkeitsstiftung besucht. Hier könnte man schon etwas neidisch über die dort vorhandenen Reserven werden. Selbstverständlich wirke sich bei allen Beträgen aus den Unterstiftungen die historisch sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen aus. Bei den Investitionen und der Verschuldung profitiere man von den niedrigen Kapitalmarktzinsen. Bei den Kapitalerträgen belaste dieser Umstand. Aus diesem Grund sei es gut, dass man die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ auch als Kapitalgeber im Konzert Stadt nutze. Dies biete für beide Seiten Vorteile. Besondere Risiken bestehen im Hinblick auf die Belastungen durch die Fachhochschule. Dort werden die Erträge aus dem Stiftungsvermögen in Zukunft nicht ausreichen und die Spender aus der Wirtschaft seien auch nicht mehr sicher. An dieser Stelle müsse man zum wiederholten Mal daran erinnern, dass der tertiäre Bildungsbereich eine Aufgabe des Landes sei. Die Verweigerung den Bestand in Schwäbisch Hall langfristig zu garantieren, müsse man immer wieder kritisieren. So könne man nach Ansicht von Stadtrat Kaiser mit dem ländlichen Raum nicht umgehen. Für einen attraktiven ländlichen Raum und gleichwertige Bildungschancen stehe das Land in der Pflicht. Es werde begrüßt, dass das Grundanliegen der fast 800 Jahre alten Stiftung auch mit der Annahme neuer Herausforderungen zeitgemäß umgesetzt wird. Die Unterstützung von Integrationsbemühungen oder die Ganztagesbetreuung seien Aufgaben, an welche man bei der Stiftungsgründung nicht gedacht habe, welche jedoch gleichwohl heute einer Aufmerksamkeit bedürfen. Die für soziale Zwecke aufgewendeten Mittel seien ein Beitrag zum sozialen Frieden in Schwäbisch Hall. Daneben dürfe man auch mit stolz auf die Ansätze für Bildung, Gesundheitsförderung, Seniorenarbeit, Kultur- und Sportförderung verweisen. Wenn man mit den Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus die Verantwortung für bezahlbaren Wohnraum nochmals unterstreiche, betone dies die bereits vorhandene Bedeutung des Bereichs. Mit mehr als 700 Wohneinheiten im Besitz der Stiftung und den zusätzlichen städtischen Objekten bei der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH habe man schon immer ein regulativ gegen ausufernde Mietpreise gehabt. Die SPD-Fraktion regt zudem Folgendes an: Im Solpark gebe es eine größere reservierte Fläche für innovative Wohnprojekte. Eines davon sei ein auf Dauer angelegtes Miethausprojekt unter der Bezeichnung „Trauben & Rosinen“, welches für immer in Gemeineigentum bleiben solle. Für dieses Projekt werden als Eigenkapitalersatz möglichst niedrig verzinste Direktkredite benötigt. Die SPD-Fraktion regt an, dass sich die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ mit einem Betrag von 10.000 € einbringt. Damit könne man ein Zeichen der Wertschätzung für innovative Vorhaben setzen. Die genauen Konditionen sollten mit der Gruppe noch besprochen werden. Man könnte sich seitens der SPD-Fraktion vorstellen, bis zur Fertigstellung des Gebäudes auf Zinsen zu verzichten. Stadtrat Kaiser bedankt sich bei allen Verantwortlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“. Eine Zustimmung zum Beschlussantrag wird angekündigt.

Stadtrat Feucht kündigt eine Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussantrag an. Die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ sei ein „großer Schatz“ im Gesamtgefüge der Stadt Schwäbisch Hall mit seinen vielfältigen Stiftungszwecken. Hier gehören u.a. der Betrieb der vier Seniorenwohnheime, im Bereich der Jugendhilfe die mobile Jugendarbeit sowie die Förderung und Errichtung von Bildungseinrichtungen wie z.B. der Unterstiftung „Fachhochschule“ dazu. Für die Stadt habe sich die Stiftung zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. 47 Mio. € an Vermögen, eine Eigenkapitalquote von ca. 75% und im Ergebnishaushalt stehe die schwarze Null. Es werden 1,7 Mio. € für die Instandhaltung des hospitalischen Wohnbestandes investiert. Insgesamt sei der soziale Wohnungsbau von großer Bedeutung. Für den Neubau des Stationären Hospizes werden jetzt 1 Mio. €, später noch 2 Mio. € in der mittelfristigen Finanzplanung eingesetzt. Im Finanzhaushalt sorgten im Jahr 2017 u.a. die Kosten für die Fertigstellung der Neubaumaßnahmen „Am Fässlesbrunnen“, die Umbaumaßnahme an der Jugendherberge sowie die Komplettsanierung der Objekte Aschenhausweg Nr. 41 und Nr. 33 für eine Erhöhung des Schuldenstandes. Im Jahr 2018 wurden die Investitionsmaßnahmen fortgeführt bzw. fertiggestellt. Zu nennen seien ferner der Umbau des alten Landgerichts zu Arztpraxen, die Komplettsanierung der Mehrfamilienhäuser im Aschenhausweg und die energetischen Sanierung des Mehrfamilienhauses in der Reifenhofstraße. Es seien alles wichtige Maßnahmen gewesen, welche den Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2018 voraussichtlich auf 17 Mio. € steigen lassen. Für das Haushaltsjahr 2019 stehen weitere wichtige Maßnahmen an. Der Neubau für ein Stationäres Hospiz für Erwachsene, den Erwerb des Gebäudes „Im Haal 8“, welches im Kontext der Neugestaltung des Haalplatzes steht und die weitere Komplettsanierung von Häusern im Aschenhausweg und im Marienburger Weg werden genannt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stehen vorbehaltlos hinter den genannten Maßnahmen, auch wenn zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2021 ein Schuldenstand von ca. 20,5 Mio. € erreicht werden wird. Nach Beendigung der Investitionen sollte jedoch der Prozess der Haushaltskonsolidierung und des Schuldenabbaus begonnen werden. Die Folge der Erhöhung des Schuldenstandes sei eine Reduzierung des Eigenkapitals. Zudem werden die Ergebnisse der Hospitalstiftung durch die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten belastet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stehe vorbehaltlos hinter der Hochschule Schwäbisch Hall sowie hinter der Erweiterung des Campus. Auch Andreas Schwarz MdL bekräftigte Ende Oktober 2018 bei einem Besuch in Schwäbisch Hall zusammen mit Jutta Niemann MdL und Harald Ebner MdB, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für den Fortbestand der Hochschule sei. Das Thema der weiteren Finanzierung nach dem Jahr 2024 stehe allerdings noch aus. Bislang zahle das Land 1,9 Mio. € für die Hochschule. Oberbürgermeister Pelgrim stehe mit dem IHK-Präsidenten Unkelbach und Ehrhard Steffen als früheren Vorsitzenden des Hochschulrates in laufenden Gesprächen. Am 27.02.2019 finde ein weiteres Gespräch mit Vertretern des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg statt. Stadtrat Feucht geht davon aus, dass Oberbürgermeister Pelgrim den Stadtrat auf dem Laufenden halte, ob die weitere Hochschulfinanzierung eine staatliche Aufgabe sei und ob das Land deswegen eine Zusage machen müsse, um den Campus auf lange Sicht allein zu finanzieren. Am 15.01.2019 beschloss das baden-württembergische Landeskabinett den bis zum Jahr 2024 laufenden Vertrag zwischen der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall, der Hochschule Heilbronn und dem Land baden-Württemberg um weitere 10 Jahre bis zum Jahr 2034 zu verlängern. Im öffentlich-rechtlichen Hochschulvertag habe sich die Hospitalstiftung verpflichtet, bis zum Jahr 2024 jährlich 660.000 € für den Betrieb der Hochschule „Campus Schwäbisch Hall“ zu leisten. Hierfür wurden auch Spenden aus der Wirtschaft und vom Landkreis Schwäbisch Hall generiert. Fachbereichsleiter Finanzen Gruber habe angesprochen, dass sich aufgrund zu geringer Mieteinnahmen hinsichtlich der Seniorenwohnhäuser ein Defizit im Ergebnishaushalt ergebe. Die tatsächlichen Mieten, welche die Bewohner zahlen und die Mieten, die erhoben werden müssten, um einigermaßen kostendeckend die Einrichtung zu betreiben, gehen auseinander. Betroffen seien zum größten Teil Frauen, die in ihrem Erwerbsleben keine großen Renten erzielen konnten oder geringe Witwenrenten beziehen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht sich dafür aus, die Mieten der Bewohnerinnen und Bewohner in den Seniorenhäusern nicht anzuheben. Wie viele der Bewohnerinnen und Bewohner derzeit Wohngeld beziehen, sei nicht bekannt. In Schwäbisch Hall befinden sich derzeit sehr viele Projekte zum Mehrgenerationenwohnen in der Planung. Es wird angeregt, die die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ in Richtung des Themas „Mehrgenerationenwohnen“ zu entwickeln. Durch diese Synergie könnten lebenswerte Sozialräume für die Stadt geschaffen werden. Im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bedankt sich Stadtrat Feucht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass man keine entsprechende Maßnahme vor habe. Man habe jedoch angesichts der Ertragslage der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ die Frage aufgeworfen, ob die Stiftung in Fällen, wo es gesetzliche Möglichkeiten für Betroffene gebe, auf Zuschüsse für Wohnen verzichte. Die Stiftung mache derzeit die Mieten so niedrig und übernimmt den Anteil, welcher sonst von staatlicher Seite gewährt werden würde.Es gehe nicht darum, netto die Betroffenen zu belasten.

Beschluss:

  • Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2019 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wird zugestimmt.

  • Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2018-2022 wird zugestimmt.

  • Der Auszahlung der Zuschüsse im Ergebnishaushalt, die ausdrücklich genannt sind, wird zugestimmt.
    (einstimmig -29)

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