§ 2 - Anpassung von Mandatsbesetzungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Sachvortrag:

Nachdem zum 01.02.2019 ein Wechsel von Herrn Michael Reber von der CDU-Fraktion zur FWV-Fraktion bekannt gemacht wurde, strebt die Verwaltung mit Blick auf die Restlaufzeit der vorhandenen GR-Sitzungsperiode an, möglichst im Wege einer Einigung eine Besetzung vorzunehmen. Ein Losverfahren könnte dadurch vermieden werden.

Bei Mitnahme des Mandats in den Ausschüssen ergibt sich nachfolgende Verteilung:

 

CDU

Grüne

SPD

FWV

FDP

fraktionslos

Gesamt

VFA

4

4

3

3

1

1

16

BPA

4

4

4

4

1

1

18

HospA

3

3

3

2

1

0

12

 

Hinsichtlich der Stellvertretung in den Ausschüssen schlägt die Verwaltung nachfolgende Änderung vor:

 

CDU

FWV

Ausschuss

Mitglied

Stellvertreter/in

Mitglied

Stellvertreter/in

VFA

Frank

Weber

Felger

Baumann

Härterich

Lindner

Waller

Bay

Rabe

Dr. Graf v.
Westerholt

Schmalzriedt

Gehrke

Stutz

Reichert

 

 

 

 

CDU

FWV

Ausschuss

Mitglied

Stellvertreter/in

Mitglied

Stellvertreter/in

BPA

Lindner

Stutz

Baumann

Felger

Reichert

Frank

Bay

Waller

Weber

Härterich

Gehrke

Schmalzriedt

Dr. Graf v.
Westerholt

Frank

Reber

Felger

 

 

CDU

FWV

Ausschuss

Mitglied

Stellvertreter/in

Mitglied

Stellvertreter/in

HospA

Rabe

Stutz

Baumann

Gehrke

Dr. Graf v.
Westerholt

Frank

Felger

Waller

Reichert

Weber

 

 

Für den Umlegungsausschuss schlägt die Verwaltung keine Änderung vor, zumal bis zur Kommunalwahl im Mai 2019 keine Sitzung zu erwarten ist.

Kommt auf dieser Basis kein einstimmiger Beschluss zustande oder enthält sich ein Mitglied der Abstimmung, kommt eine Einigung nicht zustande. In diesem Fall kann jeder Gemeinderat einen Wahlvorschlag einreichen. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, findet eine Verhältniswahl nach dem System der streng gebundenen Liste (Berechnungsverfahren nach Sainte-Lague/Schepers mit ggf. Losverfahren) statt. Die Fraktionen werden dann gebeten, eine Reihenfolge der zu wählenden Mitglieder festzulegen. Wird nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, so ist eine Mehrheitswahl durchzuführen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Anzahl der tatsächlich anwesenden Mitglieder am Tag der Sitzung Auswirkungen auf das Ergebnis der Verhältnis- bzw. Mehrheitswahl hat.

Anlage: Mail Stadtrat Reber

Beschluss:

Der Besetzung der o.g. genannten Gremien wird entsprechend der Nominierung der jeweiligen Fraktion im Wege der Einigung zugestimmt.
(einstimmig -29)

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