§ 9 - Teil A: Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 Tullauer Höhe Änderung Brenz-und Mörikestraße - Aufstellungsbeschluss; Teil B: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Brenz- und Mörikestraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 26. März 2019, 08:07 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Das Quartier an der Brenz- und Mörikestraße auf der Tullauer Höhe ist geprägt durch eine lockere tlw. villenartige Bebauung. Der Übergang zwischen Bebauung und öffentlicher Straße ist durch eine schmale Vorgartenzone bestimmt. Teilweise liegt diese Zone bis zu einem halben Geschoss über Straßenniveau und wird überwiegend durch Natursteinmauern mit einem darauf verlaufenden Holzzaun abgefangen.

Das Gebiet liegt zudem im Geltungsbereich der Wohneinheitenbeschränkung aus dem Jahr 1998 und ist seitdem städtebaulich überwiegend intakt geblieben.

Durch den zunehmenden Generationenwechsel ergeben sich Eigentumsänderungen und damit eine starke Tendenz zur maximalen Grundstücksausnutzung. Dazu werden die vergleichsweise großen Grundstücke geteilt, um dann auf zwei schmalen Parzellen jeweils die maximal zulässige Anzahl von je drei Wohnungen realisieren zu können. Die Grundstücksteilung hat zur Folge, dass für die gesamten Wohneinheiten baurechtlich keine gemeinsame Parkierung z.B. in Form einer Tiefgarage mit einer Zufahrt möglich ist. Dies führt wiederum dazu, dass Untergeschosse vollständig freigestellt und die notwendigen Stellplätze als Garagen in Reihe eingeschoben werden. Dies führt zu städtebaulichen Missständen, unter anderem dem vollständiger Verlust der prägenden Vorgartenzone inkl. Stützmauern und Zaunanlagen, da auf der gesamten Grundstückslänge zur Straße Garagenzufahrten notwendig werden. Sollte sich diese Entwicklung fortführen, würde der gesamte Straßenraum ausschließlich durch Garagentore und Zufahrten geprägt werden. Gleichzeitig würden sich bisher vorhandene Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum auf Null reduzieren, was zu einem erhöhten Parkdruck in angrenzende Gebiete führt, da selbst für Besucher keine Parkmöglichkeit bestünde.

In der Vergangenheit wurden zwei Bauvorhaben in dieser Form genehmigt. Da sich nun weitere ähnliche Vorhaben abzeichnen, sieht die Verwaltung akuten Planungsbedarf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Hierfür ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.

Ziel der Planung ist die Sicherung des Charakters des Quartiers, u.a. durch die Erhaltung der Vorgartenzonen in Form einer Zufahrtsbeschränkung und die Definition von gärtnerisch anzulegenden Flächen.

Im Rahmen dieses Beschlusses wird der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes festgelegt. Er ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der bestehenden rechtsgültigen Wohneinheitenbeschränkung. In der weiteren Folge des Verfahrens werden konkrete Aussagen über den Inhalt erarbeitet und für die notwendigen Beschlüsse vorbereitet.

Zur Sicherung dieser wichtigen städtebaulichen Zielsetzung schlägt die Verwaltung vor, das Quartier im Bereich Brenz- bzw. Mörikestraße mit einer Veränderungssperre zu belegen.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 im Maßstab 1 : 2500, Stand 14.01.2019
Anlage 2: Satzung Veränderungssperre
                Anlage zur Anlage 2: Geltungsbereich

Stadtrat Lindner fragt an, ob während der Geltungsdauer der Veränderungssperre Bauvorhaben als genehmigungsfähig angesehen werden, wenn diese den städtebaulichen Zielen entsprechen.

Erster Bürgermeister Klink pflichtet bei. Die Veränderungssperre gelte zudem zunächst zwei Jahre und könne in Ausnahmefällen um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden.

Stadtrat Lindner erkundigt sich, warum das Objekt, welches den Anlass für die Veränderungssperre bilde, in dieser Form genehmigt wurde.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass eine Entwicklung eine gewisse Zeit lang verträglich erscheint. Wenn ein bestimmter Punkt überschritten werde, entstehen städtebauliche Spannungen. Es wurde der Verwaltung rückgespiegelt, dass es mit dem Parken in der Straße schwierig werde. Wenn die Anzahl der Wohneinheiten steige, die Parkmöglichkeiten hingegen weniger werden, entstehen de facto Spannungen. Aus diesem Grunde empfehle man planerisch tätig zu werden.

Stadtrat Sakellariou sieht zwischen Nachverdichtung im Innenbereich und städtebaulicher Qualität einen Zielkonflikt. Man möchte insofern das Ziel einer Nachverdichtung weiterverfolgen, jedoch gesteuert. Es wird angefragt, wann die beiden Objekte, welche nun den Anlass für ein planerisches Tätigwerden darstellen, genehmigt wurden.

Bauamtsleiter Franz berichtet, dass diese vor ca. zwei bis fünf Jahren genehmigt wurden.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Ursprungsentscheidung drei Wohneinheiten pro Gebäude vorsehe. Nun werden Grundstücke geteilt. Man habe dann zwei verschiedene Zufahrten. Für drei Einheiten lohne sich keine Tiefgarage. Dies führe zu einer ungeordneten Situation vor den Gebäuden. Eine Nachsteuerung wird deshalb befürwortet.

Stadtrat Baumann steht dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Vergleichbare Situationen habe man im Bereich der Kreuzäckersiedlung und der Heimbachsiedlung bereits gehabt und die entsprechenden Bebauungspläne geändert. Eine Zustimmung wird angekündigt. Stadtrat Baumann zeigt sich jedoch gespannt, welche Lösung die Verwaltung hierzu finden werde. Diese wolle man im Gemeinderat dann intensiver diskutieren. Es wird gebeten, die Weiterverfolgung der Angelegenheit in zeitlicher Hinsicht im Auge zu behalten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Teil A:

Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe Änderung Brenz- und Mörikestraße“:
Der B-Plan Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe Änderung Brenz- und Mörikestraße“ wird ge-mäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:2500 vom 14.01.2019. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


Teil B:

Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre (VS) „Tullauer Höhe Bereich Brenz- und Mörikestraße“ als Satzung beschlossen.

(einstimmig -18)

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