§ 6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Erfrierungsschutz (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Erlacher Höhe hat in einem Gespräch am 19.11.2018 noch einmal darauf hingewiesen, dass die im letzten Winter praktizierte Nutzung des Kelkertors als Erfrierungsschutz für Menschen aus Osteuropa nicht mehr tragfähig ist (siehe auch Aktenvermerk vom 15.01.2018).

Mit Unterstützung durch die GWG können für den Erfrierungsschutz kurzfristig Räume im Gebäude Salinenstraße 29 genutzt werden. Die Räume sind für die Anschlussunterbringung vorgesehen und stehen sofort zur Verfügung. Die Räume werden als Erfrierungsschutz ausgestattet.

Für die Betreuung des Erfrierungsschutzes konnte mit der Erlacher Höhe e.V. eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Erlacher Höhe übernimmt bei Bedarf (Vorlage von Übernachtungsplatzkarten) den täglichen Einlass abends und das Abschließen der Räume am Morgen, Sichtkontrollen der Räume, Überprüfung der Sauberkeit, Motivation zur Einhaltung der hygienischen Vorgaben sowie bei Bedarf die sozialpädagogische Betreuung in Konfliktfällen oder sozialen Notlagen im Einzelfall. Die Vereinbarung ist befristet bis 31.03.2019.

Für die Erbringung der Leistung wird ein Maximalbetrag von 13.500 €. vereinbart. Die Leistungen werden je angefangener halben Stunde nach tatsächlichem Aufwand durch entsprechende Stundennachweise abgerechnet. Für die Finanzierung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung stehen Mittel auf dem Sachkonto 3160 0000 4318 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (Sozialfonds) zur Verfügung.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Dem Abschluss der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit der Erlacher Höhe zur Betreuung des Erfrierungsschutzes für Menschen aus Osteuropa wird zugestimmt.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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