§ 2 - Konkretisierung der Finanzstrategie aufgrund der Reform des Einlagensicherungsfonds,- Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. März 2019, 14:50 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hat in einer Reform des Einlagensicherungsfonds 2017 beschossen, dass Gemeinden nicht mehr gesichert sind.

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2017 wurde beschlossen, ohne Einzelbeschluss nur noch bei Sparkassen oder bei Volks- und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken angehören, Geldanlagen über einem Monat zu tätigen.

Bei den Sparkassen oder bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die zum Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zusammen geschlossen sind, sind Geldanlagen nur noch im negativ Zinsbereich möglich. Daher sollen auch im benachbarten europäsichen Ausland bei gleicher Institutssicherung (gegenseitige Haftung der einzelnen Banken in einem Verbund) Festgeldanlagen getätigt werden, insbesondere in Österreich, wo dieselbe Institutssicherung wie in Deutschland bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken besteht.

Um die Zinsertragslage stabil halten zu können, muss neben der im Gemeinderatsbeschuss vom 31.05.2017 genannten Anlagen beim Hospital zum Heiligen Geist, den Eigenbetrieben sowie den Tochtergesellschaften der Stadt Schwäbisch Hall, auch die Anlage innerhalb des gesamten Konzern Stadt möglich sein. Dies soll auch für die Vereine mit städtischer Beteiligung, wie Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V, Hohenloher Freilandmuseum e.V., Verein Alt Hall e.V., die Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V. und dem Haller Feuerwehrmuseum e.V. gelten.

Beschluss:

Es sollen auch Geldanlagen bei Kreditinstituten im benachbarten europäischen Ausland im Eurowährungsraum möglich sein, wenn eine Institutssicherung besteht. Außerdem soll die Anlagemöglichkeit neben den Eigenbetrieben und Töchtern auf den gesamten Konzern Stadt und die besonders verbundenen Vereine ausgeweitet werden.
(14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
 

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