§ 70 - Aufstellung des Bebauungsplans "Gartenstraße" - 1. Änderung; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Änderung des Bebauungsplanes Gartenstraße wurde erforderlich, um die zulässige Zahl der Wohnungen in den jeweiligen Baufeldern an eine aktuelle Bauabsicht anzupassen. Wie zum Aufstellungsbeschluss beschrieben, ist ein Projekt zur Errichtung eines Wohnheimes für Auszubildende auf dem Eckgrundstück Gartenstraße/ Langer Graben vorgesehen. Im bestehenden Bebauungsplan werden zur Umsetzung des Vorhabens die zulässigen Gebäudehöhen mit 8 m und die Baugrenzen neu festgesetzt. Die sonstigen Festsetzungen sollen redaktionell an die aktuellen Regelungen angepasst werden.
Mit dem Entwurf erfolgte die öffentliche Auslegung des Planes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen der Offenlegung wurden vom Landratsamt Anregungen und Bedenken zu den Bereichen Immissions- und Naturschutz vorgebracht.
Die Bedenken sind in der Anlage auszugsweise dargestellt und bewertet worden.

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf den Sachvortrag hin und teilt mit, dass der Gemeinderat anschließend den Satzungsbeschluss fassen soll.

Anlage 1: Bedenken Träger öffentlicher Belange

Anlage 2: Lageplan

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