§ 57 - Erhöhung der Wertgrenzen bei der freihändigen Vergabe und beschränkten Ausschreibung von öffentlichen Bauaufträgen; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.07 auf Verabschiedung einer Resolution (öffentlich)

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Sachvortrag:


siehe SPD-Antrag vom 27.02.07

Stadtrat Sakellariou erläutert und begründet den Antrag.

- Stadträtin D. Müller ab 19.20 Uhr anwesend -

Stadträte Reber und Heckelmann sprechen sich für die Verabschiedung der vorgeschlagenen Resolution aus.

Stadträtin Herrmann ist dafür, dass soziale und ökologische Grundsätze sowie Gleichstellungskriterien zwischen Mann und Frau berücksichtigt werden. Sie hat Zweifel, ob dies mit der vorgeschlagenen Anhebung der Wertgrenzen zu erreichen sei.

Stadtrat Preisendanz lobt die Initiative der SPD-Fraktion und plädiert für den Vorschlag.

Nach weiterer kurzer Aussprache schlägt Stadträtin Rabe vor, es für die freihändige Vergabe beim Betrag vom 7.500,- € (statt der vorgeschlagenen 30.000,- €) zu belassen.

Dem kann Stadtrat Sakellariou, als Initiator des Antrags, zustimmen.

B e s c h l u s s : -Verabschiedung folgender Resolution:-

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die Wertgrenzen für die Zulässigkeit einer beschränkten Ausschreibung kommunaler Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung auf

  1. 300.000,- € im Tiefbau
  2. 150.000,- € im Hochbau/ Rohbau für Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten sowie
  3. 75.000,- € für Ausbaugewerke im Hochbau, Pflanzungen und Straßenausstattung zu erhöhen.
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen)
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