§ 53 - Mittelfristige Finanzplanung 2006 - 2010 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

  1. Allgemeines
    Die Städte und Gemeinden sind nach § 85 GemO in Verbindung mit § 24 GemHVO verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.

    Die Finanzplanung ist ein mittelfristiges Arbeitsprogramm des Gemeinderates und der Verwaltung in Form eines mehrjährigen Rahmenplans für die künftige Haushaltsführung. Sie zeigt den Rahmen auf, in dem sich die künftigen Haushaltspläne bewegen können und soll den Haushaltsausgleich und damit die kommunale Aufgabenerfüllung mittelfristig sichern. Von den jährlichen Haushaltsplänen unterscheidet sie sich nicht nur durch den Planungszeitraum, sondern auch durch den Grad ihrer Verbindlichkeit, da eine bindende Festlegung der Haushaltswirtschaft nach dem Grundsatz der Jährlichkeit erst im Haushaltsplan erfolgt. Sinn und Zweck der mehrjährigen Finanzplanung ist es, die öffentliche Haushaltswirtschaft in einen längerfristigen Rahmen einzuordnen und sie dadurch von Einjahreszufälligkeiten zu lösen. Es soll ein Überblick über größere Zusammenhänge und längerfristige Entwicklungen erreicht werden.

    Der Finanzplanungszeitraum umfasst fünf Jahre. Das erste Planungsjahr ist das abgelaufende, das zweite das laufende Haushaltsjahr.

    Der Gemeinderat hat am 14.12.2005 den Doppelhaushalt für 2006/2007 beschlossen. Diesem lag eine mittelfristige Finanzplanung bis einschließlich 2009 zugrunde. Die Jahre 2008 bis 2010 wurden nun der laufenden Entwicklung angepasst.

  2. Orientierungshilfen
    Bei der Aufstellung und Fortschreibung sollen die vom Innenministerium auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzplanungsrates bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Diese wurden mit Datum vom 13.11.2006 veröffentlicht (sog. Haushaltserlass 2007). Die Anpassung der Finanzplanungsdaten 2008 bis 2010 der Stadt Schwäbisch Hall erfolgte in Anlehnung an diesen Erlass.

  3. Verwaltungshaushalt
    Hier werden in der Mittelfristigen Finanzplanung die bereits eingeleiteten Sparmaßnahmen planerisch fortgesetzt.

    Auf der Einnahmenseite geht die Verwaltung trotz Unsicherheiten davon aus, dass die Steuereinnahmen eine leichte kontinuierliche Steigerung aufweisen. Unsicherheiten bestehen insbesondere bei der Gewerbesteuer, da ab 2008 eine so genannte Unternehmenssteuerreform in Kraft tritt, die eine deutliche Senkung unter anderem der Gewerbesteuern vorsieht.

    Diese soll - laut Aussagen des Deutschen Städtetages - für die Kommunen durch Verbreiterung der Berechnungsgrundlagen allerdings aufkommensneutral sein.

    Bei der Kreisumlage wurde zwar eine jährliche Erhöhung des Hebesatzes, jedoch gegenüber dem Jahr 2007 eine Senkung beim absoluten Betrag unterstellt, weil die Bemessungsgrundlage gleich Steuerkraftsumme eine niedrigere Höhe aufweist.

    Durch strenge Haushaltsdisziplin sollen die Sachkosten ab dem Jahr 2008 auf etwa gleichem Niveau gehalten werden.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass die eingeleiteten Strukturmaßnahmen trotz Tarifsteigerung soweit greifen, dass die Personalkosten in den Folgejahren nur eine sehr geringe Steigerung aufweisen.

    Die laufenden Zuschüsse und Zuweisungen sind auf dem bereits erheblich reduzierten Niveau der Vorjahre gehalten worden.

    Die Zinsausgaben spielen wegen des kontinuierlich gesunkenen Schuldenstandes keine wesentliche Rolle mehr.

  4. Vermögenshaushalt
    Die Vermögenshaushalte in der Finanzplanung 2008 bis 2010 weisen trotz äußerster Zurückhaltung jeweils Baumaßnahmen von 5 Mio. € aus.
    Darin sind die dringend anstehenden Zukunftsinvestitionen wie z. B. JVA-Gelände, Schulzentrum West usw. noch nicht enthalten.
    Sie sind in einem Anhang zur Finanzplanung einschließlich der dann erforderlichen Konsequenzen separat dargestellt.

    Die Finanzplanungen 2008 bis 2010 sind nur durch Rücklagenentnahmen von zusammen 12,745 Mio. € auszugleichen. Die Rücklagenansammlung stammt aus den guten Jahresabschlüssen 2004 bis 2006. Neue Kreditaufnahmen sind im ersten Szenario nicht nötig und eingeplant, vielmehr kann dem Vermögenshaushalt in den Jahren 2008 bis 2010 die Summe von zusammen 2,756 Mio. € aus dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden.

    Im Szenario 2 sind die Vorhaben Schulzentrum West, Gelände JVA, Sportzentrum Ost, Fachhochschule und Sanierungszuschüsse für die Jahre 2008 bis 2010 eingearbeitet. Werden diese Vorhaben verwirklicht, wird die restliche Rücklage der Stadt völlig aufgebraucht und im Jahr 2010 eine zusätzliche Kreditaufnahme von rd. 6 Mio. € nötig. Der Schuldenstand würde damit auf rd. 10,7 Mio. € steigen.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die wichtigsten Punkte der Finanzplanung.

Stadträtin Rabe teilt mit, dass ihre Fraktion dem Beschlussantrag der Verwaltung mit "etwas Bauchweh" zustimmen werde, da zusätzliche Kreditaufnahmen vorgesehen seien und die Rücklagen ganz aufgebraucht werden sollen.

Stadträte Kaiser, Prof. Dr. Geisen, Preisendanz sowie Stadträtin Herrmann stimmen dem Verwaltungsvorschlag im Namen ihrer Fraktionen zu.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat nimmt von der ergänzenden Fassung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2006 - 2010 zustimmend Kenntnis. (einstimmig -33-)

Anlage 1: Komprimierte Übersicht 2001 - 2010
Anlage 2: Hochrechnung

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