§ 157 - Städtische Tageseinrichtung für Kinder am Hallweg 5 in Sulzdorf; hier: Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder von 1 - 3 Jahren (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Tageseinrichtung für Kinder Hallweg in Sulzdorf soll zum 01. Oktober 2008 eine Krippengruppe eröffnet werden.
Die vorhandenen Raumkapazitäten bieten für die Einrichtung einer Krippengruppe ideale Voraussetzungen.

Das Betreuungsangebot sieht vor:

Betreuung bis zu 10 Kleinkinder zwischen 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs

  • 5 Tage wöchentlich 6 Std. von 7.30 - 13.30 Uhr bzw. 8.00 - 14.00 Uhr
    Elternbeitrag: 225,- €

oder

  • 3 Tage wöchentlich 6 Std. von 7.30 - 13.30 Uhr bzw. 8.00 - 14.00 Uhr
    Elternbeitrag: 135,- €

Die pädagogische Arbeit richtet sich nach dem Qualitätsstandards des städtischen Qualitätshandbuchs.
Die für die Kleinkindgruppe erforderlichen Fachkräfte werden durch die im Haushaltsplan zusätzlichen eingestellten Stellen abgedeckt.

Die Stadt erhält nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales eine jährlichen Zuschuss für diese Krippengruppe in Höhe von 9.780 €.

Beschluss:

Der Bildung einer Krippengruppe in der o. g. Tageseinrichtung für Kinder zum 01. Oktober 2008 wird einstimmig - 31 - zugestimmt.

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