§ 156 - Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.; hier: Antrag auf eine Ganztas- bzw. Nachmittagskindergartengruppe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Freie Waldorfschule hat den Antrag gestellt, zunächst als Übergangslösung für eine Ganztagskindergartengruppe, ab kommenden Kindergartenjahr eine Nachmittagskindergartengruppe von 12.00 bis 16.00 Uhr einzurichten (Anlage Antrag Waldorfschule).

In der Nachmittagsgruppe sollen Kinder aus allen drei Waldorfkindergartengruppen und Kinder, die aus der Krippengruppe herauswachsen, je nach Bedarf betreut werden.

Nach Auskunft der Freien Waldorfschule betragen die Personal- und Sachkosten für ein Kindergartenjahr ca. 21.000 €.

Die Betreuung findet in den bestehenden Kindergartenräumen statt. Eingerichtet werden müsste ein Schlafraum.

Die Freie Waldorfschule rechnet zu Beginn in der Nachmittagsgruppe mit einem Bedarf von 4 – 5 Kindern.

Bei Berücksichtigung der Nachmittagsgruppe nach § 8 Abs.2 Satz 2 Kindergartengesetz (Ausnahmeregelung) müsste die Stadt 31,5 % der gesamten Betriebsausgaben übernehmen zzgl. 80% des restlichen Abmangels für Kinder, die aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall kommen.

Die Verwaltung spricht sich gegen eine Aufnahme mit dieser Ausnahmeregelung aus.

Nach einer Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet können Kindergärten mit einem platzbezogenen Zuschuss der Wohnsitzgemeinden gefördert werden (Anlage Richtlinien).
Der Zuschuss bei Halbtageskindergärten (dies ist bei der Nachmittagsgruppe der Fall) beträgt je Kind und Jahr 600 €.
Es wird vorgeschlagen, die Nachmittagsgruppe der Freien Waldorfschule ab dem kommenden Kindergartenjahr nach diesen Richtlinien zu fördern.

Beschluss:

Die Nachmittagsgruppe der Freien Waldorfschule wird ab dem Kindergartenjahr 2008/09 nach der Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet gefördert.
(19 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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