§ 6 - Kläranlage Vogelholz; hier: Beschaffung einer Mikroturbine zur Klärgasverwertung - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 08:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Zur Verwertung des im Faulbehälter anfallenden Klärgases wurde auf der Kläranlage Vogelholz 1984 ein Blockheizkraftwerk errichtet. Die Anlage ist mit drei Gasmotoren mit einer Leistung von je 80 kW ausgerüstet, die Erweiterung für ein viertes Modul wurde bereits mit vorgesehen. Die Abwärme der Gasmotoren wird zur Beheizung der Gebäude und des Faulturms genutzt. Nur bei extremen Kälteperioden muss hier noch mit Öl zugeheizt werden. Die Stromerzeugung lag in den letzten Jahren bei rund 800.000 kWh im Jahr, was einer Ersparnis gegenüber dem Fremdbezug von Strom in Höhe von rund 80.000 € / Jahr entspricht
Von den drei Gasmotoren erlitt einer im Jahr 2006 einen nicht mehr wirtschaftlich reparierbaren Motorschaden. Seither wird das Blockheizkraftwerk mit den verbliebenen beiden Gasmotoren betrieben, was zur Folge hat, dass bei sehr hohem Gasanfall Klärgas abgefackelt werden muss.
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind 250.000 € für die Sanierung des BHKW im Jahr 2008 vorgesehen.
Unsere Planung sieht vor, den defekten Gasmotor durch ein neues, leistungsfähigeres Aggregat zu ersetzen und dabei vorzusehen, perspektivisch die beiden noch funktionsfähigen Motoren durch ein weiteres neues Aggregat zu ersetzen.
Alternativ zu einem Gasmotor gibt es inzwischen kleine Turbinen zur Umwandlung des Klärgases in Strom und Wärme, sogenannte Mikroturbinen.
Vorteil der Mikroturbinen ist ein geringerer Wartungs- und Unterhaltungsaufwand und die Tatsache, dass bei dieser Technik keine vorherige Reinigung des Klärgases notwendig ist. Nachteilig sind die rund 30 % höheren Anschaffungskosten und der rund 10% geringere elektrische Wirkungsgrad als bei vergleichbaren Gasmotoren.
Heutige Gasmotoren benötigen hingegen eine Gasreinigung. Dem höheren elektrischen Wirkungsgrad stehen hier höhere Wartungs- und Unterhaltungskosten gegenüber, die 45 - 50 % über denen einer Mikroturbine liegen.
Unter dem Strich ergab eine interne Kostenvergleichsrechnung über 20 Jahre unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen einen so geringen Vorteil für eine Mikroturbine, das beide Aggregate als gleichwertig angesehen werden können.
Die Fa. Ensola GmbH aus Zürich hat uns ein Angebot über eine junge gebrauchte Turbec - Mikroturbine mit einer Leistung von 105 kW gemacht, die ab September 2008 zur Verfügung stehen würde und dann rund ein Jahr alt ist. Statt 167.000,- € netto kostet diese Gebrauchtturbine nur noch 118.500,- € netto. Bei dieser Variante ergibt sich im Wirtschaftlichkeitsvergleich ein Vorteil für die Mikroturbine.
Die Nutzung dieses Angebots würde aber eine freihändige Vergabe darstellen und daher eine Befreiung von den Vorschriften der „Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen“ der Stadt Schwäbisch Hall erfordern, nach denen eine solche Leistung ab einer Summe von 75.000,- € öffentlich auszuschreiben wäre.
Wenn durch den BPA / Gemeinderat eine solche Befreiung genehmigt wird, werden wir mit der Fa. Ensola weitere Gespräche und Verhandlungen über die Einbindung der Mikroturbine in das vorhandene System und die dazu notwendigen Zusatz- und Nebenarbeiten und deren Kosten aufnehmen. Hierbei werden im Rahmen der Möglichkeiten auch Zuarbeiten lokaler Anbieter berücksichtigt.
Die Gesamtinvestitionskosten werden von uns bei der Gebrauchtmaschine auf rund 235.000 € brutto geschätzt, sie liegen damit im Rahmen der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Mittel.
Zur abschließenden Vergabe des Auftrags werden wir dann eine Beschlussvorlage zu den Sitzungen im September vorbereiten.
Das genannte Vorgehen wurde mit dem Fachbereich Revision erörtert. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Vorgehen vom Fachbereich Revision so akzeptiert.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss / der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis.
Es wird zugestimmt, die Planungen und Verhandlungen mit der Fa. Ensola weiter zu betreiben und bei positiver Klärung der noch offenen Fragen eine freihändige Vergabe in Abweichung von der „Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen“ der Stadt Schwäbisch Hall vorzubereiten.

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