31946/meetingminutes/717573/paragraph

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Von den drei Gasmotoren erlitt einer 2006 einen nicht mehr wirtschaftlich reparierbaren Schaden. Seither wird das Blockheizkraftwerk mit den verbliebenen beiden Motoren betrieben, was zur Folge hat, dass bei sehr hohem Gasanfall Klärgas abgefackelt werden muss.
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Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind 250.000 € für die Sanierung des BHKW im Jahr 2008 vorgesehen.
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Die Planung sieht vor, den defekten Gasmotor durch ein neues, leistungsfähigeres Aggregat zu ersetzen und dabei vorzusehen, perspektivisch die beiden noch funktionsfähigen Motoren gegen ein weiteres neues Gerät auszutauschen.
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Alternativ zum Gasmotor gibt es inzwischen kleine Turbinen zur Umwandlung des Klärgases in Strom und Wärme - so genannte Mikroturbinen. <br>Ihr Vorteil ist ein geringerer Wartungs- und Unterhaltungsaufwand und die Tatsache, dass bei dieser Technik keine vorherige Reinigung des Klärgases notwendig wird. Nachteilig sind die rund 30 % höheren Anschaffungskosten und der rund 10 % geringere elektrische Wirkungsgrad als bei vergleichbaren Gasmotoren.
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Die heutige Motorengeneration benötigt dagegen eine Gasreinigung. Dem höheren elektrischen Wirkungsgrad stehen hier höhere Wartungs- und Unterhaltungskosten gegenüber, die 45 - 50 % über denen einer Mikroturbine liegen.
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Unter dem Strich ergab eine interne Kostenvergleichsrechnung über 20 Jahre unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen einen so geringen Vorteil für die Mikroturbine, das beide Aggregate als gleichwertig angesehen werden können.
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Die Fa. Ensola GmbH aus Zürich hat ein Angebot über eine gebrauchte Turbec-Mikroturbine mit einer Leistung von 105 kW vorgelegt, die ab September 2008 zur Verfügung stehen würde und dann rund ein Jahr alt ist. Statt 167.000,- € netto kostet dieses Aggregat noch 118.500,- € netto. Somit ergibt sich im Wirtschaftlichkeitsvergleich ein Vorteil für die Mikroturbine.
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Die Nutzung dieses Angebots würde aber eine freihändige Vergabe darstellen und daher eine Befreiung von den Vorschriften der „Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen“ der Stadt erfordern, nach denen eine solche Leistung ab 75.000,- € eigentlich öffentlich auszuschreiben wäre. <br>Wenn durch den BPA/ Gemeinderat eine solche Befreiung genehmigt würde, könnte die Verwaltung weitere Gespräche und Verhandlungen mit der Fa. Ensola über die Einbindung der Mikroturbine in das vorhandene System und die dazu notwendigen Zusatz- und Nebenarbeiten sowie deren Kosten aufnehmen. Hierbei werden im Rahmen der Möglichkeiten auch Zuarbeiten lokaler Anbieter berücksichtigt.
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Die Gesamtinvestition wird bei der Gebrauchtmaschine auf rund 235.000 € brutto geschätzt und liegt damit im Rahmen der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Mittel.
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Das genannte Vorgehen wurde mit dem Fachbereich Revision erörtert und wird von dort - so wie vorgeschlagen - akzeptiert.|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis.
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Die Planungen und Verhandlungen mit der Fa. Ensola sollen weiter betrieben und bei positiver Klärung der noch offenen Fragen eine freihändige Vergabe in Abweichung von der „Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen“ der Stadt Schwäbisch Hall vorbereitet werden.<br>(19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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Version vom 22. Juli 2008, 09:07 Uhr

Sachvortrag:

Zur Verwertung des im Faulbehälter anfallenden Klärgases wurde 1984 ein Blockheizkraftwerk in der Kläranlage Vogelholz errichtet. Die Anlage ist mit drei Gasmotoren mit einer Leistung von je 80 kW ausgerüstet, die Erweiterung für ein viertes Modul wurde bereits mit vorgesehen. Die Abwärme der Gasmotoren wird zur Beheizung der Gebäude und des Faulturms genutzt. Nur in extremen Kälteperioden muss hier noch mit Öl zugeheizt werden. Die Stromerzeugung lag in den letzten Jahren bei rund 800.000 kWh im Jahr, was einer Ersparnis gegenüber dem Fremdbezug von Strom in Höhe von rund 80.000 € / Jahr entspricht.

Von den drei Gasmotoren erlitt einer 2006 einen nicht mehr wirtschaftlich reparierbaren Schaden. Seither wird das Blockheizkraftwerk mit den verbliebenen beiden Motoren betrieben, was zur Folge hat, dass bei sehr hohem Gasanfall Klärgas abgefackelt werden muss.

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind 250.000 € für die Sanierung des BHKW im Jahr 2008 vorgesehen.

Die Planung sieht vor, den defekten Gasmotor durch ein neues, leistungsfähigeres Aggregat zu ersetzen und dabei vorzusehen, perspektivisch die beiden noch funktionsfähigen Motoren gegen ein weiteres neues Gerät auszutauschen.

Alternativ zum Gasmotor gibt es inzwischen kleine Turbinen zur Umwandlung des Klärgases in Strom und Wärme - so genannte Mikroturbinen.
Ihr Vorteil ist ein geringerer Wartungs- und Unterhaltungsaufwand und die Tatsache, dass bei dieser Technik keine vorherige Reinigung des Klärgases notwendig wird. Nachteilig sind die rund 30 % höheren Anschaffungskosten und der rund 10 % geringere elektrische Wirkungsgrad als bei vergleichbaren Gasmotoren.

Die heutige Motorengeneration benötigt dagegen eine Gasreinigung. Dem höheren elektrischen Wirkungsgrad stehen hier höhere Wartungs- und Unterhaltungskosten gegenüber, die 45 - 50 % über denen einer Mikroturbine liegen.

Unter dem Strich ergab eine interne Kostenvergleichsrechnung über 20 Jahre unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen einen so geringen Vorteil für die Mikroturbine, das beide Aggregate als gleichwertig angesehen werden können.

Die Fa. Ensola GmbH aus Zürich hat ein Angebot über eine gebrauchte Turbec-Mikroturbine mit einer Leistung von 105 kW vorgelegt, die ab September 2008 zur Verfügung stehen würde und dann rund ein Jahr alt ist. Statt 167.000,- € netto kostet dieses Aggregat noch 118.500,- € netto. Somit ergibt sich im Wirtschaftlichkeitsvergleich ein Vorteil für die Mikroturbine.

Die Nutzung dieses Angebots würde aber eine freihändige Vergabe darstellen und daher eine Befreiung von den Vorschriften der „Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen“ der Stadt erfordern, nach denen eine solche Leistung ab 75.000,- € eigentlich öffentlich auszuschreiben wäre.
Wenn durch den BPA/ Gemeinderat eine solche Befreiung genehmigt würde, könnte die Verwaltung weitere Gespräche und Verhandlungen mit der Fa. Ensola über die Einbindung der Mikroturbine in das vorhandene System und die dazu notwendigen Zusatz- und Nebenarbeiten sowie deren Kosten aufnehmen. Hierbei werden im Rahmen der Möglichkeiten auch Zuarbeiten lokaler Anbieter berücksichtigt.

Die Gesamtinvestition wird bei der Gebrauchtmaschine auf rund 235.000 € brutto geschätzt und liegt damit im Rahmen der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Mittel.

Das genannte Vorgehen wurde mit dem Fachbereich Revision erörtert und wird von dort - so wie vorgeschlagen - akzeptiert.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis.

Die Planungen und Verhandlungen mit der Fa. Ensola sollen weiter betrieben und bei positiver Klärung der noch offenen Fragen eine freihändige Vergabe in Abweichung von der „Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen“ der Stadt Schwäbisch Hall vorbereitet werden.
(19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


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