§ 4 - Weilertunnel; hier: Überarbeitung der Bauwerksplanung - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 07:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Seit Jahren bemüht sich die Verwaltung um die Realisierung des Weilertunnels. Für das Projekt sind sehr viele Voraussetzungen bereits in den letzten Jahren geschaffen worden, so dass letztlich nur noch die Finanzierung durch den Bund fehlte.

Trotz aller Interventionen war auch in der jüngsten Fassung des mittelfristigen Investitionsprogramms diese Maßnahme wieder nicht enthalten.

Im Rahmen eines der letzten Gespräche mit dem Regierungspräsidium über den Weilertunnel wurde der Verwaltung empfohlen, die Tunnelplanung nochmals zu überarbeiten, um die Tunnellänge unter die Gesamtlänge von 400 m zu bringen. Für Tunnelanlagen unter der Lauflänge von 400 m sind die Anforderungen an die Sicherheitstechnik weitaus geringer zu stellen als bei längeren Tunnelanlagen; hierdurch sind erhebliche Kosteneinsparungen zu erwarten.

Gleichzeitig regte der Regierungspräsident selbst an, dass die Verwaltung Kontakt mit der Staatssekretärin des Bundesverkehrsministeriums Frau Roth aufnimmt, um die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieses Projektes zu erläutern.

Herr Oberbürgermeister Pelgrim hat vor zwei Wochen im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit Frau Roth dieses Projekt vorgestellt. Von Seiten des Ministeriums wurde die große Dringlichkeit dieses Straßenbauprojektes, das ja nicht nur die verkehrliche Situation verbessert, sondern auch die Entwicklung der Weilervorstadt auf der Grundlage ihres historischen Stadtgrundrisses ermöglicht, bestätigt und akzeptiert.

Das Ministerium sicherte zu, dass das Projekt Weilertunnel in die Projektliste für die Folgejahre 2009/2010 aufgenommen wird, sofern es gelingt, die Tunnelplanung mit den vorgenannten Zielsetzung zu überarbeiten.

Das Plankonzept gliedert sich in drei Elemente. Es besteht aus den sogenannten Streckenentwurf, den Bauwerksentwurf und die sicherheitstechnische Ausstattung. Der Streckenentwurf bleibt von der Überarbeitung unberührt. Er ist fertiggestellt und bereits mit einem Sichtvermerk vom Bundesverkehrsministerium Bonn versehen. Der Bauwerksentwurf, der aus dem Jahr 1996 stammt muss jedoch vollständig überarbeitet bzw. neu gefasst werden. Gleiches gilt für die sicherheitstechnische Ausstattung.

Mit der Planung war bisher das Ingenieurbüro Bung aus Heidelberg vertraut. Bung ist ein außerordentlich leistungsstarkes Ingenieurbüro, dass die verschiedenen Facetten des Ingenieurbauwesens beherrscht. Obwohl der zur Verfügung stehende Zeitkorridor für die Überarbeitung des Bauwerkentwurfes außerordentlich knapp ist, hat das Ingenieurbüro zugesagt, die Leistungen bis Ende September fertig stellen zu können. Die Verwaltung hat mit dem Ingenieurbüro einen Honorarvorschlag in Höhe von insgesamt 281.234,79 € ausgehandelt, welcher mehr als 50 % unter dem Honoraransatz der normalen Berechnung nach HOAI liegt. Bedingt durch Vorkenntnisse bei der Bearbeitung der ursprünglichen Tunnelplanung konnte diese Reduzierung erreicht werden.

Aus der Sicht der Verwaltung ist der Honoraransatz als angemessen zu bezeichnen. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die Honorarkosten dem Gesamtprojekt, dass vom Bund finanziert wird, zugeschlagen werden und die Stadt diese Honorarkosten, für die sie jetzt in Vorleistung treten muss, später ersetzt bekommt.

Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes und der Chance, dieses nun doch kurzfristig innerhalb der nächsten 4 Jahre zu realisieren, schlägt die Verwaltung vor, dem Ingenieurbüro Bung den Auftrag für die Überarbeitung/Neuplanung des Bauwerkentwurfes zu beauftragen. Gleiches gilt für die Beauftragung der technischen Ausrüstung.

Für artenschutzrechtliche Untersuchungen und Nachweise sind ca. 15.000,-- € erforderlich.

Haushaltsmittel müssten außerplanmäßig bereit gestellt werden.


Hinweis des FB Revision:
Der Fachbereich Revision nimmt den oben geschilderten Vorgang zur Kenntnis und akzeptiert die gefundene Lösung.

Beschluss:

  1. Der Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Bung für die Überarbeitung der Bauwerksplanung des Weilertunnels sowie die Überarbeitung und Neufassung der technischen Ausrüstung in Höhe von insgesamt brutto 281.234,79 € wird zugestimmt.
    Der Honorarvorschlag des Ingenieurbüros Bung wird akzeptiert.
  2. Die Mittel werden außerplanmäßig bereit gestellt.


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