§ 3/2 - Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 07:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Diese Sitzungsvorlage wurde vom Architektenbüro Zink + Knodel + Sadi gefertigt.

Entsprechend Ihrem Auftrag hat das Architektenbüro Zink + Knodel + Sadi die frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 23.06.2008 bis 30.06.2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.
Ergebnis: keine Rückmeldungen, Bedenken oder Anregungen.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind innerhalb der Anhörungsfrist folgende verfahrensrelevante Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.

1.) Das Landratsamt Schwäbisch Hall nimmt wie folgt Stellung:

Naturschutz:

Keine Einwände unter der Voraussetzung, dass das Ufergehölz im Westen und die Obstbaumzeile längs des Güterwegs 2373 sinnvoll mit der geplanten Ausgleichsmaßnahme im Westen und der geplanten Pflanzung im Süden verbunden werden.

Zu 9.2 (Monitoring) Umweltbericht:
Keine Überwachungsmaßnahmen festzulegen ist unzulässig.
Die Gemeinde muss- wenigstens einmal- nach angemessener Frist von sich aus klären, ob die Durchführung „des Bauleitplans“ (d.h. der im Plan enthaltene Projekte) erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Damit Klarheit über das Ende des Monitoring zu einem Plan besteht, ist eine diesbezügliche Festlegung zweckmäßig.

Abwägung:
Monitoring wird beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Vor Satzungsbeschluss wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen geschlossen.


2.) Stellungnahme des Regionalverband Heilbronn-Franken:

Vor dem Hintergrund der Lage der Fläche noch im Ortszusammenhang werden gegen die Planung aus regionaplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird die geplante Eingrünung mit Gehölzen zur Ausbildung eines Ortsrands und zur Einbindung der Anlage begrüßt.
Bei der FNP-Fortschreibung sollte eine zeitnahe Verfahrensbetreibung im zeitlichen Verhältnis zum Bebauungsplan erfolgen.

Abwägung:
Die Fortschreibung des FNP erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.


Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf berät diese Sitzungsvorlage im schriftlichen Verfahren vor. Das Ergebnis wird dem Bau- und Planungsausschuss und dem Gemeinderat mündlich berichtet.

Lageplan

Beschluss:

Auslegungsbeschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.

A) Bebauungsplan Nr. 2114-01, „Schwarzäcker“:
Der B-Plan Nr. 2114-01 „Schwarzäcker“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500 vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2114-01, „Schwarzäcker“:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwarzäcker“. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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