31946/meetingminutes/717549/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(AUTOGEN)
 
(<paragraph-summary>)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von einem Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=717549|paragraph-attribute-mm_id=31946|paragraph-attribute-number=3|paragraph-attribute-subnumber=2|paragraph-attribute-full_number=3/2|paragraph-attribute-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG -|paragraph-attribute-statement=Diese Sitzungsvorlage wurde vom Architektenbüro Zink + Knodel + Sadi gefertigt.
+
|paragraph-attribute-id=717549|paragraph-attribute-mm_id=31946|paragraph-attribute-number=138|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=138|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss|paragraph-attribute-statement=Diese Sitzungsvorlage wurde vom Architektinnenbüro Zink + Knodel + Sadi gefertigt.
  
Entsprechend Ihrem Auftrag hat das Architektenbüro Zink + Knodel + Sadi die frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
+
Entsprechend dem Auftrag wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
  
Die frühzeitige '''Öffentlichkeitsbeteiligung''' fand vom 23.06.2008 bis 30.06.2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt. <br>Ergebnis: keine Rückmeldungen, Bedenken oder Anregungen.
+
Sie fand vom 23. bis 30.06.2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfs statt.
  
Von Seiten der '''Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange''' sind innerhalb der Anhörungsfrist folgende verfahrensrelevante Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.
+
Von den '''Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange''' sind innerhalb der Frist folgende verfahrensrelevante Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen:
  
1.) Das '''Landratsamt Schwäbisch Hall''' nimmt wie folgt Stellung:
+
1.) Das '''Landratsamt Schwäbisch Hall, Naturschutz''', hat keine Einwände unter der Voraussetzung, dass das Ufergehölz im Westen und die Obstbaumzeile längs des Güterwegs 2373 sinnvoll mit der geplanten Ausgleichsmaßnahme im Westen und Süden verbunden werden.
  
Naturschutz:
+
Zu 9.2 (Monitoring) Umweltbericht:<br>Keine Überwachungsmaßnahmen festzulegen, ist unzulässig.<br>Die Gemeinde muss - wenigstens einmal - nach angemessener Frist von sich aus klären, ob die Durchführung „des Bauleitplans“ (d. h. der im Plan enthaltenen Projekte) erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Damit Klarheit über das Ende des „Monitoring“ zu einem Plan besteht, ist eine diesbezügliche Festlegung zweckmäßig.<br>
  
Keine Einwände unter der Voraussetzung, dass das Ufergehölz im Westen und die Obstbaumzeile längs des Güterwegs 2373 sinnvoll mit der geplanten Ausgleichsmaßnahme im Westen und der geplanten Pflanzung im Süden verbunden werden.
+
<u>Abwägung:</u><br>Das Monitoring (= Überwachung) wird beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Vor Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.
  
Zu 9.2 (Monitoring) Umweltbericht:<br>Keine Überwachungsmaßnahmen festzulegen ist unzulässig.<br>Die Gemeinde muss- wenigstens einmal- nach angemessener Frist von sich aus klären, ob die Durchführung „des Bauleitplans“ (d.h. der im Plan enthaltene Projekte) erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Damit Klarheit über das Ende des Monitoring zu einem Plan besteht, ist eine diesbezügliche Festlegung zweckmäßig.
+
<br>2.) Stellungnahme des '''Regionalverband Heilbronn-Franken''':<br>Vor dem Hintergrund der Lage der Fläche noch im Ortszusammenhang werden gegen die Planung aus regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird die geplante Eingrünung mit Gehölzen zur Bildung eines Ortsrands und zur Einbindung der Anlage begrüßt.<br>Bei der FNP-Fortschreibung sollte ein zeitnahes Verfahren im zeitlichen Verhältnis zum Bebauungsplan erfolgen.
  
<u>Abwägung:</u><br>Monitoring wird beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Vor Satzungsbeschluss wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen geschlossen.
+
<u>Abwägung:</u><br>Die Fortschreibung des FNP erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.
  
<br>2.) Stellungnahme des '''Regionalverband Heilbronn-Franken:'''
+
<br>Der Ortschaftsrat Sulzdorf erhebt keine Bedenken gegen die Planung.<br>
  
Vor dem Hintergrund der Lage der Fläche noch im Ortszusammenhang werden gegen die Planung aus regionaplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird die geplante Eingrünung mit Gehölzen zur Ausbildung eines Ortsrands und zur Einbindung der Anlage begrüßt.<br>Bei der FNP-Fortschreibung sollte eine zeitnahe Verfahrensbetreibung im zeitlichen Verhältnis zum Bebauungsplan erfolgen.
+
[[Media:08-216.pdf{{!}}Lageplan]]|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.
  
<u>Abwägung:</u><br>Die Fortschreibung des FNP erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.<br>
+
A) Der o. g. B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architekturbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  
<br>
+
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architekturbüros Zink + Knodel + Sadi vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Schwarzäcker“. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  
Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.
+
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Beründung beigefügt.<br>(einstimmig - 20 -)|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 
+
2 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Matheshörlebach|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=14.07.2008|paragraph-template-backlink=31946/0/meetingminutes|}}
Der Ortschaftsrat Sulzdorf berät diese Sitzungsvorlage im schriftlichen Verfahren vor. Das Ergebnis wird dem Bau- und Planungsausschuss und dem Gemeinderat mündlich berichtet.<br>  
+
 
+
[[Media:08-216.pdf{{!}}Lageplan]]|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Auslegungsbeschluss:
+
 
+
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.
+
 
+
A) <u>Bebauungsplan Nr. 2114-01, „Schwarzäcker“:</u><br>Der B-Plan Nr. 2114-01 „Schwarzäcker“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500 vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
+
 
+
B) <u>Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2114-01, „Schwarzäcker“:</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwarzäcker“. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
+
 
+
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=14.07.2008|paragraph-template-backlink=31946/0/meetingminutes|}}
+
  
 
[[Category:TYP:P|717549]]
 
[[Category:TYP:P|717549]]
[[Category:MMID:31946|#########3#########2]]
+
[[Category:MMID:31946|#######138##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Bebauungsplan|Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss (14.07.2008, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Matheshörlebach|Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Auslegungsbeschluss (14.07.2008, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Startdate|2008-07-14]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 22:17 Uhr

Sachvortrag:

Diese Sitzungsvorlage wurde vom Architektinnenbüro Zink + Knodel + Sadi gefertigt.

Entsprechend dem Auftrag wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Sie fand vom 23. bis 30.06.2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfs statt.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind innerhalb der Frist folgende verfahrensrelevante Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen:

1.) Das Landratsamt Schwäbisch Hall, Naturschutz, hat keine Einwände unter der Voraussetzung, dass das Ufergehölz im Westen und die Obstbaumzeile längs des Güterwegs 2373 sinnvoll mit der geplanten Ausgleichsmaßnahme im Westen und Süden verbunden werden.

Zu 9.2 (Monitoring) Umweltbericht:
Keine Überwachungsmaßnahmen festzulegen, ist unzulässig.
Die Gemeinde muss - wenigstens einmal - nach angemessener Frist von sich aus klären, ob die Durchführung „des Bauleitplans“ (d. h. der im Plan enthaltenen Projekte) erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Damit Klarheit über das Ende des „Monitoring“ zu einem Plan besteht, ist eine diesbezügliche Festlegung zweckmäßig.

Abwägung:
Das Monitoring (= Überwachung) wird beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Vor Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.


2.) Stellungnahme des Regionalverband Heilbronn-Franken:
Vor dem Hintergrund der Lage der Fläche noch im Ortszusammenhang werden gegen die Planung aus regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird die geplante Eingrünung mit Gehölzen zur Bildung eines Ortsrands und zur Einbindung der Anlage begrüßt.
Bei der FNP-Fortschreibung sollte ein zeitnahes Verfahren im zeitlichen Verhältnis zum Bebauungsplan erfolgen.

Abwägung:
Die Fortschreibung des FNP erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.


Der Ortschaftsrat Sulzdorf erhebt keine Bedenken gegen die Planung.

Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.

A) Der o. g. B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architekturbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architekturbüros Zink + Knodel + Sadi vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Schwarzäcker“. Das Büro wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Beründung beigefügt.
(einstimmig - 20 -)

Meine Werkzeuge