§ 3/1 - Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark West"; hier: Entwurfsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 08:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Westen der Stadt Schwäbisch Hall gibt es seit längerer Zeit keine Bauplätze für gewerbliche Ansiedlungen mehr. Die knappen noch zur Verfügung stehenden Geländeressourcen sind für Betriebserweiterungen vorgesehen. Für Neuansiedlungen gibt es keine Flächen.

Als potenzielle Erweiterungsfläche kommt die südliche Flanke der gesamten Gewerbeansiedlung Stadtheide in Frage. Nach intensiven Verhandlungen mit den Partnern Michelfeld und Rosengarten ist es gelungen, auf der Ebene einer interkommunalen Kooperation die grundsätzlichen Weichenstellungen einzustellen, um gemarkungsübergreifend ein Interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen.

Die Verwaltung hat hierüber bereits dem Gemeinderat mehrfach berichtet (SV Nr. 156/06, 275/06 und 52/07).


Hauptelement der Planung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für den zukünftigen Bedarf der Gesamtstadt Schwäbisch Hall. Des weiteren wird eine Sonderbaufläche für die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt in die Planung mit aufgenommen. Ein weiteres wesentliches Element sind verkehrsplanerische Überlegungen, die die verkehrliche Situation im westlichen Landschaftsraum im Wesentlichen verbessern soll. Hierzu zählt insbesondere die südliche Umfahrung des gesamten Gewerbegebietes sowie die Verbindung der mittlerweile beschlossenen Westumgehung mit der B19.

Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind unterschiedliche Schwierigkeitsgrade beim Verfahrensablauf zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, das Plangebiet in zwei Verfahren aufzuteilen.
Teil A (B-Plan Nr. 0181-04) konzentriert sich mehr auf die gewerbliche Entwicklung,
Teil B (B-Plan Nr. 0181-05) mehr auf die verkehrliche Entwicklung.

Die Planung wird im folgenden in Einzelpunkten erläutert.

Anlage 1: Erläuterung
Anlage 2: Lageplan 1
Anlage 3: Lageplan 2

Beschluss:

Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0181-04 und 0181-05:
Der B-Plan Nr. 0181-04 und 0181-05 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro IKOS M1:1.000 vom 01.07.2008 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet.Gewerbepark West:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Gewerbepark West werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro IKOS vom 01.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0181-04 und 0181-05. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

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