§ 2 - Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 7. Fortschreibung; hier: Bereich Gipsmühle, Gailenkirchen - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 08:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Auf dem Gelände der Gipsmühle Gailenkirchen werden derzeit zwei Wohneinheiten sowie verschiedene Räumlichkeiten als Gruppen- und Versammlungsräume für Gottesdienste der Süddeutschen Gemeinschaft, sowie für Kinder- und Jugendgruppen der EC genutzt. Außerdem befinden sich auf dem Gelände mehrere kleine Schuppen, nicht mehr genutzte Einrichtungen der alten Gipsmühle und Garagen.

Ein christlicher Verein für überkonfessionelle Dienste plant das Hauptgebäude der Gipsmühle baulich mit Seminar- und Schulungsräumen sowie Chalethäusern zur Unterbringung der Schulungs­teilnehmerinnen und -teilnehmer zu ergänzen.

Die Bildungseinrichtung soll nach den Vorstellungen des Vereins den Schwerpunkt in der Schulung und Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen, insbesondere die Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und -leitern haben.

In der rechtsgültigen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Gipsmühle Gailenkirchen als Außenbereich dargestellt. Außerdem ist das vorhandene Landschaftsschutz­gebiet nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Der Regionalplan weist einen Regionalen Grünzug in diesem Bereich aus.

Um den Rahmen für ein notwendiges Bebauungsplanverfahren zu eröffnen, ist es daher erforderlich, dass der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert wird. Deshalb wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, welche sich im Moment im Verfahren befindet, dieser Bereich als Sondergebiet Bildungseinrichtungen ausgewiesen wird.

Diese Sitzungsvorlage wurde im Ortschaftsrat Gailenkirchen am 03.07.2008 einstimmig zustimmend vorberaten.

Lageplan

Beschluss:

Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung

Die bisher als Außenbereich dargestellte Fläche im Bereich der Gipsmühle Gailenkirchen soll künftig als Sondergebiet Bildungseinrichtung dargestellt, in das laufende Verfahren zur
7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.


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