§ 1 - Sanierung des Starkholzbacher Sees - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 22. Juli 2008, 07:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Mai diesen Jahres hat der Gewässerökologe Martin Hofmann von GEKOPLAN das Restaurierungs- und Sanierungskonzept des Starkholzbacher Sees vorgestellt. Eine konkrete Beschlusslage war mit der Vorstellung der Konzeption noch nicht verbunden.


Aus der Sicht der Verwaltung ist folgendes weiteres Vorgehen sinnvoll:

  1. Zunächst erfolgt ein Grundsatzbeschluss über die Einleitung der Sanierungsmaßnahme
  2. Im Herbst diesen Jahres wird der See vollständig abgelassen.
  3. Erst nach dem Ablassen lässt sich ein genaues Schadensbild formulieren, dass dann in ein modifiziertes Sanierungskonzept und in eine konkrete Kostenschätzung übergeführt werden kann. Die Ausarbeitung eines Zeitablaufplanes ist ebenfalls erst nach der Schadenserhebung möglich. Die jeweiligen Maßnahmen werden wie bereits erläutert präzisiert mit konkreten Kosten hinterlegt und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
  4. Im Weiteren ist es aus der Sicht der Verwaltung sinnvoll, frühzeitig den Umfang des bürgerschaftlichen Engagements zu eruieren und um weitere Beteiligung zu werben.

Beschluss:

Die Seerestauration wird im Grundsatz beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, als erste Maßnahme den See abzulassen und ein konkretes Schadensbild zu erheben. Das Restaurierungsprogramm ist vorzuschreiben und die einzelnen Maßnahmen des Restaurierungs- und Sanierungsprogrammes mit konkreten Kostenangaben zu hinterlegen.

Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen zu informieren.


Meine Werkzeuge