31925/meetingminutes/616362/paragraph

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Sie ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und kann somit entwidmet und an die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verkauft werden.
  
 
Die beabsichtigte Entwidmung gem. § 7 Straßengesetz von Baden-Württemberg wurde am 17.12.2004 im Haller Tagblatt veröffentlicht. Betroffenen wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben.
 
Die beabsichtigte Entwidmung gem. § 7 Straßengesetz von Baden-Württemberg wurde am 17.12.2004 im Haller Tagblatt veröffentlicht. Betroffenen wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben.
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Innerhalb der 4 Wochen-Frist wurde vom Süddeutschen Bauverein der Siebenten-Tags-Adventisten Entwidmung gegen die Einziehung von öffentlichem Grund erhoben, so dass der Verkauf nicht realisiert werden konnte.
 
Innerhalb der 4 Wochen-Frist wurde vom Süddeutschen Bauverein der Siebenten-Tags-Adventisten Entwidmung gegen die Einziehung von öffentlichem Grund erhoben, so dass der Verkauf nicht realisiert werden konnte.
  
Da nun die Bedenken des Süddeutschen Bauvereins der Siebenten-Tags-Adventisten durch einen Kompromiss ausgeräumt wurden, kann der Gemeinderat endgültig darüber entscheiden.  
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Version vom 4. Juli 2008, 07:47 Uhr

Sachvortrag:

Am 14.04.2008 hatte der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschlossen, dass eine Teilfläche des o. g. Flurstücks verkauft wird. Sie ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das notwendige Rechtsverfahren zur Entwidmung dieser Fläche abzuschließen.

Sie ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und kann somit entwidmet und an die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verkauft werden.

Die beabsichtigte Entwidmung gem. § 7 Straßengesetz von Baden-Württemberg wurde am 17.12.2004 im Haller Tagblatt veröffentlicht. Betroffenen wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben.

Innerhalb der 4 Wochen-Frist wurde vom Süddeutschen Bauverein der Siebenten-Tags-Adventisten Entwidmung gegen die Einziehung von öffentlichem Grund erhoben, so dass der Verkauf nicht realisiert werden konnte.

Da nun diese Bedenken durch einen Kompromiss ausgeräumt wurden, kann der Gemeinderat endgültig entscheiden.

Beschluss:

Die in einem Lageplan gekennzeichnete Fläche des Flst. 760/8 im Bereich der Crailsheimer Straße wird entwidmet.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, die erforderliche Allgemeinverfügung zur Entwidmung dieses Areals zu erlassen.
(einstimmig - 32 -)


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