§ 9 - Vorschlagsliste der Schöffen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005-2008 gewählten Schöffen endet am 31.12.2008. Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke bzw. des Landgerichtsbezirkes schlagen für die folgenden fünf Geschäftsjahre Personen aus der Gemeinde vor, die für das Schöffenamt in Frage kommen.

Die Stadt Schwäbisch Hall hat 25 Personen zu benennen. Die Vorschlagliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 GVG).

Bei der Aufstellung der Liste wurden beteiligt:
SPD, CDU, FWV, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Bezirksämter Bibersfeld, Sulzdorf, Gailenkirchen/Gottwollshausen, Gelbingen/Eltershofen, Tüngental, Evang. Dekanatamt, Kath. Dekanat, Evang. Jugendwerk, Bund der Deutschen Kath. Jugend, Evang. Diakoniewerk, Hotel- und Gaststättenverband, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, Landfrauenverein Schwäbisch Hall, Bauernverband, Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr, Sudetendeutsche Landsmannschaft, Stadtverband für Sport, Bund der Selbständigen, Schwäbisch Hall Aktiv, VDK Sozialverband, Kreishandwerkerschaft, Stadtjugendring SHA, DLRG, Kochergau im Schwäb. Sängerbund, Siedler- und Kleingärtnerbund SHA, Schwäbischer Albverein.

Nach § 36 GVG müssen die Listen mit 2/3-Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen werden. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt durch einen besonderen Ausschuss beim Amtsgericht Schwäbisch Hall bzw. beim Landgericht Heilbronn.

Das Landratsamt hat die Stadtverwaltung gebeten, 8 Personen für das Amt des Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009-2013 vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 abs. 2 JGG). Die Liste der hierfür vorgeschlagenen Personen legen wir zur Kenntnis bei.

Anlage 1: Liste Schöffen
Anlage 2: Liste Jugendschöffen

Beschluss:

Der Vorschlagliste wird zugestimmt.

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