§ 7/2 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - Änderung Gewerbegebiet Ost"; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 4. Juli 2008, 07:16 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/13 „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“ in Schwäbisch Hall-Hessental wurde in der Zeit vom 28.01. bis 28.02.2008 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen zur Planung ein.

Von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden folgende Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, vorgebracht.

  1. Die Deutsche Telekom teilt ihre Rechtsauffassung mit, nach der ein Verbot oberirdisch geführter Telekommunikationslinie rechtswidrig wäre. Zum vorliegenden Bebauungsplan werden hierzu jedoch keine konkreten Äußerungen gemacht oder Änderungswünsche geäußert. Vielmehr bittet man um eine frühzeitige Einbindung in den Ablauf der Erschließungsmaßnahmen um die Maßnahmen mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger rechtzeitig koordinieren zu können. Aus Sicht der Verwaltung sind somit keine abwägungsrelevanten Tatbestände gegeben.

  2. Das Landratsamt Schwäbisch Hall berichtet, dass nach der ursprünglichen Erschließungsplanung vom Mai 2000 der Bereich des Bebauungsplanes im modifizierten Mischsystem entwässert werden sollte. Wenn nun die Entwässerung im Trennsystem erfolgen soll, muss das anfallende Niederschlagswasser vor Einleitung in das Regenrückhaltebecken entsprechend behandelt werden.

    Abwägungsvorschlag:
    Bei einem Gespräch mit dem Eigenbetrieb Abwasser stellte sich heraus, dass hier eine Fehlinformation vorlag. Es bleibt beim modifizierten Mischsystem für die Entwässerung. Der Textteil zum Bebauungsplan wird entsprechend geändert.

  3. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Denkmalpflege, teilt mit, dass im Plangebiet mit vorgeschichtlichen Siedlungsbefunden zu rechnen ist. Es wird daher darum gebeten frühzeitig im Vorfeld der Bebauung und Erschließung Baggerschnitte in Anwesenheit eines Vertreters der Archäologischen Denkmalpflege durchzuführen. Im Anschluss an die Sondage ist möglicherweise mit archäologischen Ausgrabungen/Dokumentationen zu rechnen. Es wird um schriftliche Terminvereinbarung gebeten.

    Abwägungsvorschlag:
    Dem Wunsch wird entsprochen. In Absprache mit der HGE, die die Erschließung durchführen wird, erfolgt die gewünschte Kontaktaufnahme durch die HGE.

  4. Vom Landratsamt Schwäbisch Hall wurde mündlich darauf hingewiesen, dass es sinnvoll erscheint im Geltungsbereich des Bebauungsplanes das Wohnen auszuschließen. Dadurch könnten Baugrundstücke für potentielle Firmen angeboten werden, die aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Gründen sonst nicht zulässig wären.

    Abwägungsvorschlag:
    Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Vorschlag durchaus sinnvoll. Das Gebiet ist aufgrund der Nähe zum Flugplatz und der Ostumfahrung für eine Wohnnutzung, auch Betriebswohnungen, ohnehin nicht geeignet. Dadurch wird die Stadt in die Lage versetzt entsprechende Flächen für Firmen anbieten zu können, denen an- sonsten aus immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Ansiedlung versagt wer- den müsste. Diesem großen Vorteil sollte unbedingt Rechnung getragen werden. Deshalb wird vorgeschlagen das Wohnen im Geltungsbereich des Bebauungs- planes nicht zuzulassen. Der Textteil zum Bebauungsplan wird entsprechend überarbeitet.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Satzungsbeschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.


A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/13 „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/13 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:1000 vom 23.05.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 23.05.2007. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/13..

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


Meine Werkzeuge