31925/meetingminutes/616275/paragraph

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Die '''Öffentlichkeitsbeteiligung''' fand vom 23.04.2008 bis 23.05.2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.
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Die '''Öffentlichkeitsbeteiligung''' fand vom 23.04. bis 23.05.2008 durch Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.
  
Von Seiten der '''Bürgerschaft''' sowie von Seiten der '''Behörden''' und '''sonstigen Trägern öffentlicher Belange''' sind keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.
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<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<u>A) Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0173-03/02 „Fleckviehzuchtverband – 2. Änderung“</u><br>Der Bebauungsplan Nr. 0173-03/02 „Fleckviehzuchtverband – 2. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros ARS Architektur und Stadtplanung Dipl.-Ing. Erhard Demuth im M 1:500 vom 11.03.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt
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B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Büros ARS Architektur und Stadtplanung Dipl.-Ing. Erhard Demuth vom 11.03.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0173-03/02. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.<br>(einstimmig - 30 -; Stadträtin Herrmann wegen Befangenheit abgetreten)
  
<u>B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Fleckviehzucht-verband – 2. Änderung“</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Fleckviehzuchtverband – 2. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros ARS Architektur und Stadtplanung Dipl.-Ing. Erhard Demuth vom 11.03.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0173-03/02. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt
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Version vom 4. Juli 2008, 06:35 Uhr

Sachvortrag:

Auftragsgemäß wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 23.04. bis 23.05.2008 durch Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.

Aus der Bürgerschaft und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangesind keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.

Beschluss:

A) Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0173-03/02 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Büros ARS Architektur und Stadtplanung Dipl.-Ing. Erhard Demuth im M 1:500 vom 11.03.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Büros ARS Architektur und Stadtplanung Dipl.-Ing. Erhard Demuth vom 11.03.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0173-03/02. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 30 -; Stadträtin Herrmann wegen Befangenheit abgetreten)


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