§ 125 - 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft; hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses (öffentlich)

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Sachvortrag:

Siehe beiliegende Anlage vom Büro IKOS.

Stadtrat Reber hält es für besser, eine größere Fläche herauszunehmen, da man sonst befürchten müsse, dass nicht alles zu schaffen und zu besiedeln sein werde und eine Zersplitterung bzw. Zersiedelung drohe.

Stadtrat Kaiser teilt mit, dass seine Fraktion bei der Umsetzung dieser Planung ebenfalls kein Risiko eingehen wolle.
In diesem Zusammenhang müsste auch die Auslastung unserer bestehenden Infrastruktureinrichtungen beachtet werden.
Er schlägt vor, einen Teilbereich auch einmal als Ökosiedlung auszuweisen, da dies ein altes Anliegen der SPD-Fraktion sei.

Stadtrat Baumann plädiert für die Planung der Verwaltung und für eine entsprechende Vorratspolitik.

Nach Auffassung von Stadträtin Herrmann werde hier - angesichts der demographischen Entwicklung - viel zu viel Fläche ausgewiesen.
Außerdem sollten bestimmte Bereiche, wie z. B. die Auwiese u. a., ganz frei bleiben.

Anlage 1: Neuausweisungen

Anlage 2. Restflächen

Anlage 3: Summe verfügbare Fläche

Anlage 4: Wohnflächenbedarf 2007 - 2020

Anlage 5: Sonerbaufläche - Neuausweisungen

Anlage 6: Lagepläne Bereich Schwäbisch Hall

Anlage 7: Lagepläne Bereich Rosengarten/ Michelbach/ Michelfeld

Beschluss:

  1.  Der Flächennutzungsplan der Stadt Schwäbisch Hall wird in der Fassung
    7. Fortschreibung Teil I Wohnen gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB erneut im Entwurf aufgestellt.
  2. Der o. g. Plan der 7. Fortschreibung wird im Teil II Gewerbe gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB ebenfalls erneut im Entwurf aufgestellt.

Maßgebend ist jeweils die Darstellung in der Sitzungsvorlage der Planungsgruppe IKOS vom 04.06.2008.
(21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)



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