§ 122 - Gesellschaftsvertrag "Hochschulstiftung Schwäbisch Hall gGmbH" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der privaten Hochschule für Gestaltung hat der Wissenschaftsrat eine Akkreditierung der bestehenden Studiengänge u. a. deshalb abgelehnt, weil innerhalb der Fachhochschulstiftung die Trennung zwischen Mittelbeantragung und -bewilligung institutionell nicht gewährleistet ist.

Auf Grund dieser Situation und weil die Unterstützungsleistungen für die vom Landeskabinett beschlossene Außenstelle der Hochschule Heilbronn künftig ebenfalls über die Fachhochschulstiftung abgewickelt werden soll, hat der Beirat beschlossen, die Fachhochschulstiftung neu auszurichten. Künftig wird sie ausschließlich die Unterstützungsleistungen für die Schwäbisch Haller Hochschullandschaft organisieren und abwickeln. Die Trägerstruktur für die private Hochschule muss deshalb neu geordnet werden.

Als Trägerin der privaten Hochschule soll eine neue gemeinnützige GmbH unter dem Dach der Hospitalstiftung gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrags sowie die Neufassung der Satzung für die Fachhochschulstiftung werden in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium erarbeitet, dem die Entwürfe derzeit zur Prüfung vorliegen.

Stadträtin Herrmann stellt den Antrag, alle fünf Fraktionen mit je einer/einem Vertreterin/ Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden - und nicht nur mit drei Personen der stärksten Fraktionen, wie dies bisher der Fall war.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte an der bisherigen Verteilung festhalten, da diese auch auf die Mitglieder der regionalen Wirtschaft abgestimmt sei.

Der oben genannte Antrag von Stadträtin Herrmann wird mit 17 Nein-Stimmen, bei 9 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.


Anlage: Gesellschaftsvertrag

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Hochschule Schwäbisch Hall gGmbH wird zugestimmt.
(25 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)


Meine Werkzeuge