§ 5 - Gesellschaftsvertrag "Hochschulstiftung Schwäbisch Hall gGmbH" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der privaten Hochschule für Gestaltung hat der Wissenschaftsrat eine Akkreditierung der bestehenden Studiengänge u.a. deshalb abgelehnt, weil innerhalb der Fachhochschulstiftung die Trennung zwischen Mittelbeantragung und Mittelbewilligung institutionell nicht gewährleistet ist.

Auf Grund der beschriebenen Situation und weil die Unterstützungsleistungen für die vom Landeskabinett beschlossene Außenstelle der Hochschule Heilbronn künftig ebenfalls über die Fachhochschulstiftung abgewickelt werden soll, hat der Beirat der Fachhochschulstiftung beschlossen, die Fachhochschulstiftung neu auszurichten. Künftig wird die Fachhochschulstiftung ausschließlich die Unterstützungsleistungen für die Schwäbisch Haller Hochschullandschaft organisieren und abwickeln. Die Trägerstruktur für die private Hochschule muss deshalb neu geordnet werden.

Als Trägerin der privaten Hochschule soll eine neue gemeinnützige GmbH unter dem Dach der Hospitalstiftung gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrags sowie die Neufassung der Satzung für die Fachhochschulstiftung wird in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium erarbeitet, dem die Entwürfe derzeit zur Prüfung vorliegen.

Anlage: überarbeiteter Gesellschaftsvertrag

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

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