§ 119 - Einsetzung und Verpflichtung von Frau Bergmann als Mitglied des Gemeinderats (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Frau Sarah Bergmann, die aufgrund der Kommunalwahlen vom 13.06.2004 mit 1.782 Stimmen Nachrückerin für die am 20.05.2008 verstorbene Frau Huppenbauer auf dem Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen ist.

Sie hat schriftlich mitgeteilt, dass sie das Mandat annimmt und wird als Mitglied in den Bau- und Planungsausschuss sowie als Stellvertreterin in den Verwaltungs- und Finanzausschuss und in den Hospitalausschuss nachrücken.

Oberbürgermeister Pelgrim heißt sie willkommen und verpflichtet sie mit dem in der Gemeindeordnung vorgesehenen Gelöbnis auf ihr Ehrenamt.

Anschließend überreicht er Frau Bergmann das Ortsrecht der Stadt Schwäbisch Hall und die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sowie zwei Büchlein als Einstiegshilfen in ihre Tätigkeit als Stadträtin.

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