§ 106 - Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Beteiligung an der Energieversorung Mainhardt-Wüstenrot GmbH (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. Vorlage des AR Stadtwerke vom 24.04.08

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH hat am 07.05.2008 einer Beteiligung an der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot GmbH zugestimmt und den Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafter gefasst, die ausgehandelten und vor­liegenden Verträge zu befürworten.

Die Gemeinderäte von Mainhardt und Wüstenrot haben bereits zugestimmt. Der Gesellschaftsvertrag wurde im Vorfeld mit allen kommunalen Aufsichtsbehörden abgestimmt - die letzten Details auch mit dem Landratsamt Heilbronn - um die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit zu bekommen.

Im Gesellschaftsvertrag ist in § 17 noch Folgendes einzufügen:
“Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung des Unternehmens, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin/ des Abschlussprüfers sind auch der Stadt Schwäbisch Hall vorzulegen.“


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zur Beteiligung an der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot GmbH entsprechend den vorliegenden Entwürfen des Konsortialvertrages und der Gesellschaftsverträge erteilt.
(34 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


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